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Die Aufsicht hinter den audiovisuellen Medien

Alia 2

„fonction publique“ zu Besuch bei der ALIA.

Millionen Menschen sitzen jeden Tag vor dem Fernseher oder hören Radio, sei es, um sich zu informieren oder einfach nur abzuschalten vom Alltag. Jeder findet für sich das richtige Programm und sogar für die Allerkleinsten gibt es speziell auf sie zugeschnittene Sendungen. Und wenn es einmal etwas Besonderes sein soll, dann bleibt noch der Gang ins Kino. Doch haben Sie sich schon einmal gefragt, lieber Leser, liebe Leserin, wer denn eigentlich kontrolliert und bestimmt, was zu welcher Zeit ausgestrahlt wird? Wie werden die Altersklassen im Kino bestimmt, wie viele Werbespots dürfen in den Werbepausen eingeblendet werden und wer überprüft das Fernsehprogramm auf kindergefährdende Inhalte?

Vor knapp drei Jahren wurde die „Autorité luxembourgeoise indépendante de l’audiovisuel“, kurz ALIA, ins Leben gerufen, um genau diese Aufgaben zu übernehmen. Im Gespräch mit „fonction publique“ beschreiben Thierry Hoscheit, Präsident des Verwaltungsrats, und Romain Kohn, Direktor der ALIA, die drei Hauptmissionen dieser neuen Instanz: So müssten lokale Radio- und Fernsehsender erst eine Erlaubnis, je nachdem bei der ALIA oder der Regierung, einholen, bevor sie auf Sendung gehen dürfen. Danach obliege es der ALIA, den Inhalt der ausgestrahlten Programme zu überprüfen. Dabei liege ein besonderes Augenmerk auf dem Jugendschutz, also die Verifizierung dessen, was zu welcher Uhrzeit ausgestrahlt werde. Diskriminierung oder der Aufruf zum Hass, sei dieser rassistischer, geschlechterfeindlicher oder religiöser Natur, gehörten zu den verbotenen Inhalten, die die ALIA versuche aufzudecken. Zu guter Letzt unterlägen auch die Inhalte und die Menge der eingeblendeten Werbung in einem Programm der Aufsicht der Behörde für audiovisuelle Medien.

Falls gegen eine dieser Regeln verstoßen werde, starte die ALIA eine Prozedur, um gegebenenfalls eine Strafe gegen den zuständigen Betreiber auszusprechen.

„In einem Land mit einer überschaubaren Menge an Radio- und Fernsehsendern könnte man sich vorstellen, dass eine solche Behörde nicht sehr viel Arbeit hätte“, meint der Präsident des ALIA-Verwaltungsrats, Thierry Hoscheit. In der Tat seien jedoch rund 70 in- und ausländische Betreiber in Luxemburg lizenziert, um ihr Programm auszustrahlen, somit sei die Notwendigkeit einer unabhängigen Aufsichtsbehörde nicht von der Hand zu weisen. Unter diesen Betreibern fänden sich nicht nur Radio- und Fernsehprogramme aus Luxemburg und dem nahen Ausland, sondern auch ungarisch- oder türkischsprachige und sogar verschiedene „Video-on-demand“-Betreiber.

Schon vor der ALIA gab es eine ganze Reihe an Instanzen, die sich um verschiedene der oben genannten Aufgaben kümmerten, so wie beispielsweise der „Conseil national des programmes“ oder die „Commission indépendante de la radiodiffusion“. Aus einer logischen Entscheidung heraus, sollte die ALIA all diese In-stanzen zusammenführen, um leichter und effektiver vorgehen zu können. Des Weiteren wurde auch die Möglichkeit zur Sanktionierung von Regelverstößen eingeführt, die es vorher nicht gab. Anders als in anderen Ländern unterliege die Verwaltung der nationalen Radiofrequenzen sowie die Förderung europäischer Programme weiterhin der Regierung, bemerkt ALIA-Direktor Romain Kohn, die Überprüfung ihrer Inhalte jedoch obliege der ALIA.

Als öffentliche Einrichtung wird die ALIA von Direktor Romain Kohn geleitet. Er bereitet die Fälle vor, die später dem Verwaltungsrat vorgelegt werden. Dieser besteht aus fünf Personen, die neben ihrer hauptberuflichen Aktivität in diesem Gremium mitwirken. In einigen Fällen, hauptsächlich im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes, muss schließlich noch die sogenannte „Assemblée consultative“ eingesetzt werden: 25 Mitgliedsorganisationen, die alle Bereiche des Lebens in Luxemburg darstellen sollen, sind hier vertreten. Wie ihr Name es schon sagt, nimmt diese Versammlung eine beratende Funktion wahr, ihre Stellungnahme wird an den Verwaltungsrat weitergegeben, der das letzte Wort hat. Romain Kohn zur Seite stehen momentan drei Mitarbeiter, zusätzlicher Hilfe sei man jedoch nicht abgeneigt, so der ALIA-Direktor: „Jetzt erst wird uns das Ausmaß unserer Arbeit bewusst, einige helfende Hände mehr wären sehr willkommen!“

Bei 70 Fernseh- und Radiosendern aus dem In- und Ausland sei es natürlich fast unmöglich, eine konstante Überwachung aller Programme zu gewährleisten. Deswegen zähle die ALIA auch auf die Aufmerksamkeit der Zuschauer und Hörer. Wer beispielsweise der Meinung sei, dass ein Werbespot diskriminierende Inhalte zeige, könne die ALIA entweder per Post, Mail, oder über ein Formular auf ihrer Internetseite kontaktieren. In diesem Schreiben müsse sowohl die Identität des Klägers klar definiert sein sowie der Name des Betreibers, das Programm und die Uhrzeit, an dem der fragliche Inhalt gezeigt wurde. „Ansonsten wird es für uns sehr schwer bis unmöglich, dieser Information nachzugehen“, so Thierry Hoscheit. An dieser Stelle gelte es jedoch zu betonen, dass die ALIA nicht über journalistische Inhalte urteile: Wenn in einer Sendung Bilder von Gewaltszenen gezeigt würden, entscheide sie nur darüber, ob diese Bilder zu dieser Uhrzeit gezeigt werden durften oder nicht, aber nicht über die journalistische Qualität des Programms.

Wenn dann die Klage eingereicht sei, werde in einer ersten Etappe überprüft, ob der Fall überhaupt in der Kompetenz der ALIA liege. Wenn nämlich jemand etwas am journalistischen Inhalt einer Sendung auszusetzen habe, sei, wie eben schon erwähnt, die ALIA nicht zuständig. Wenn jedoch alle notwendigen Bedingungen erfüllt seien, werde ein Verfahren eröffnet. Bislang habe man in einem nächsten Schritt den Betreiber gebeten, der ALIA den Programmausschnitt, auf den sich die Beschwerde beziehe, auf DVD oder elektronisch zukommen zu lassen. Laut Gesetz seien die Betreiber verpflichtet, alle ihre Sendungen einen Monat lang zu speichern, um zu gewährleisten, dass man später eine bestimmte Stelle aus dem Programm wieder heraussuchen könne. Neuerdings sei das allenfalls noch in Ausnahmesituationen nötig, weil die ALIA seit wenigen Wochen über eine hauseigene Lösung verfüge. Über eine Zusammenarbeit mit der luxemburgischen Post und einer holländischen Firma würden alle Programme, die die ALIA überwache, aufgezeichnet und auch hier einen Monat lang aufbewahrt. Dies biete nicht nur den Vorteil, dass der Umweg über die Betreiber selbst wegfalle und die ALIA sich die betreffenden Elemente selbst heraussuchen und speichern könne, sondern sie könne auch von Zeit zu Zeit, proaktiv und stichprobenartig, verschiedene Sendungen auf fragliche Inhalte überprüfen.

Auf diesem Weg könne die ALIA  auch unter anderem den quantitativen Aspekt der eingeblendeten Werbung leichter kontrollieren: Diese Probleme fielen dem Zuschauer zuhause häufig nicht auf, jedoch gälten ganz bestimmte Regeln bei der Zeit, die Werbeanzeigen in einem Programm einnehmen dürften, so Romain Kohn. Hier könne man dann ganz bewusst ansetzen und auffällige Betreiber regelmäßig überprüfen.

Nachdem nun besagter Ausschnitt überprüft worden sei, kontaktiere man den Betreiber und bitte ihn um eine schriftliche Stellungnahme. Außerdem berufe man ihn in den Verwaltungsrat, um ihm die Problematik darzulegen und seine Verteidigung zu hören. In Fällen, in denen der Jugendschutz spiele, werde dann auch die „Assemblée consultative“ mit eingeschaltet, die eine Stellungnahme ausarbeiten könne. Nachfolgend fälle dann der Verwaltungsrat sein Urteil und spreche gegebenenfalls eine Strafe aus: Dies gehe von der simplen Abmahnung, über die Weisung, dass der Betreiber auf seinem Sender öffentlich besagte Abmahnung verlesen müsse, eine Geldstrafe zwischen 250 und 25.000€, bis schließlich – teilweise unter Mitwirkung der Regierung – zum Entzug der Lizenz. Dabei habe der Betreiber natürlich immer das Recht auf Berufung vor dem Verwaltungsgericht.

Die Überwachung ausländischer Programme gestalte sich aus verschiedenen Gründen mitunter schwierig. Einerseits wüssten viele Menschen nicht, dass sich beispielsweise die belgische Sendung, die sie sich gerade ansahen, in den Zuständigkeitsbereich der ALIA falle. In dem Fall sei die enge Zusammenarbeit mit den Kontrollbehörden in den anderen Ländern immer wieder sehr wertvoll, da sie die eingereichten Klagen an die ALIA weitergäben. Andererseits gebe es natürlich auch noch die Sprachbarriere: Eine ungarische oder türkische Sendung müsse zuerst von einem der verschiedenen Experten, mit denen die ALIA zusammenarbeite, in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst werden, bevor sich der Verwaltungsrat mit einem diesbezüglichen Fall auseinandersetzen könne. Auch die kulturellen Unterschiede zweier Gesellschaften spielten manchmal eine Rolle. Ganz offensichtlich sei dies beispielsweise bei den Unterschieden zwischen Europa und den USA: In den Vereinigten Staaten führe eine nackte Brust im Fernsehen schnell zu einem Aufschrei der Empörung, die Akzeptanz von Gewaltszenen sei dagegen viel größer, während in Europa generell das Gegenteil der Fall sei.

Natürlich gebe es bei manchen Betreibern Zurückhaltung gegenüber dieser neuen Autorität, aber allgemein verlaufe die Zusammenarbeit mit ihnen ganz gut, meint Thierry Hoscheit abschließend zu diesem Thema. Des Weiteren versuche die ALIA, die Betreiber dazu anzuregen, ihr Programm „barrierefrei“ zu gestalten, um auch Menschen mit einer Seh- oder Hörbehinderung mehr Zugang zu verschaffen  – so könnten beispielsweise mehr Filme mit Untertiteln ausgestrahlt werden –, oder aber auch gesundheitsbewusster, indem z.B. weniger Werbung für Süßigkeiten gezeigt würde. In diesem Punkt hätte die ALIA allerdings nur eine unterstützende Funktion, die Betreiber seien nicht gezwungen, diese Vorschläge anzunehmen und umzusetzen.

Zu den Aktivitäten der ALIA gehört auch die Aufsicht über die in den Kinos gezeigten Filme. Die Kinobetreiber legten selbst fest, in welche Alterskategorie ein Film falle, der ALIA obliege es zu kontrollieren, ob diese Klassifizierung auch angemessen sei. Anders als bei Fernseh- und Radiosendern gäbe es in diesem Bereich bisher allerdings keine Sanktionsmöglichkeiten, bedauert Romain Kohn, so dass man nur versuchen könne, zu einem „Gentleman’s Agreement“ mit den Betreibern zu kommen, einen Film in einer höheren Kategorie einzustufen. Derzeit könne ein Film für jeden zugänglich sein, oder erst ab 6, 12, 16 oder 18 Jahren. Der Sprung, sagt Thierry Hoscheit, zwischen sechs und zwölf Jahren sei jedoch gewaltig, da ein Kind doch eine recht große Entwicklung in dieser Zeitspanne durchmache und vielleicht mit neun Jahren einen Film ansehen könnte, den es mit sechs Jahren noch nicht verstanden hätte. (Ähnliches gilt für die Fernsehprogramme, die darüber hinaus mit vom Kino abweichenden Alterskategorien auskommen müssen: keine Altersbeschränkung, 10, 12 und 16 Jahre.)

Ein weiterer Unterschied zum Radio- und Fernsehbereich seien die Kriterien, die bestimmten, unter welche Alterskategorie ein Film falle. So seien diese bei Radio und Fernsehen sehr schwammig definiert. Im Gesetz über die Kinos sei dies dann doch etwas präziser formuliert, was diese Einstufung sicherlich erleichtern würde. In diesem Rahmen sei es naheliegend, sich auch die Frage zu stellen nach den Filmen, die im Handel auf DVD erhältlich seien, so Thierry Hoscheit. „Hier gibt es überhaupt keine Regelung, im schlimmsten Fall verkauft ein Geschäft die amerikanische und französische Version eines Filmes an zwei verschiedene Alterskategorien.“ In diesem Punkt sei es besonders wünschenswert, dass in Zukunft eine legale Basis geschaffen werde, um eine Harmonisierung all dieser Bereiche zu erreichen.

Natürlich dürfe man nicht vergessen, dass die Behörde für audiovisuelle Medien ihre Aufgabe zum Schutz Minderjähriger nur so weit erfüllen könne, wie alle Akteure an einem Strang zögen, fährt ALIA-Direktor Romain Kohn weiter. Besonders die Eltern trügen eine große Verantwortung, um ihren Zöglingen kindgerechte Programme zu zeigen; die ALIA sollte hier einen Leitfaden, eine Hilfestellung bieten, um ihnen diese Entscheidungen zu erleichtern. Demnach sei es nicht nur wichtig, Kino- und Fernsehfilme in eine Alterskategorie einzustufen, es müsse auch vermehrt ein Augenmerk auf die Medienerziehung gelegt werden, die sowohl für das Lehrpersonal, die Kinder und ihre Eltern sehr wertvoll sein könne, um bewusster und vorsichtiger mit den heute verfügbaren Medien umzugehen.

Stichwort Internet: Das „World Wide Web“ liege nicht im Zuständigkeitsbereich der ALIA, weltweit habe man noch keine richtige Möglichkeit gefunden, die dort veröffentlichten Inhalte zu überprüfen. „Wenn ich in Luxemburg eine Lizenz habe, um ein Programm auszustrahlen, dann bin ich an die luxemburgischen Gesetze gebunden und kann bestraft werden, wenn ich sie missachte“, erklärt Romain Kohn, „im Internet gibt es keine solche Möglichkeit.“ Es gäbe zwar Mittel und Wege, mit denen eine Internetseite sich ein „Label“ geben und sich als kindgerecht ausweisen könne, damit die Eltern ihre Kinder beruhigt auf dieser Seite „surfen“ lassen könnten, oder mit denen man bestimmte Seiten auf dem eigenen Computer blockieren könne, allerdings käme dann auch hier wieder die Medienerziehung, insbesondere der Eltern, ins Spiel, um ihnen zu zeigen, wie sie ihre Kinder schützen können.

Zu wenig geregelt und zu weit gefächert sei das Netz, um es mit den momentan verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten der ALIA zu kontrollieren, hier müsse eine globale Lösung her. Als positiver Vorreiter in diesem Bereich könne man das System PEGI („Pan European Game Information“) nennen, das erste europaweite Alterseinstufungssystem für Videospiele, bei dem die Spielehersteller selbst mitwirken und anhand dessen die Uneinheitlichkeit zwischen den Software-Einstufungssystemen verschiedener Länder beseitigt werden soll. Die ALIA sei zwar Mitglied dieser Initiative, leider gäbe es in Luxemburg aber immer noch keine gesetzliche Basis für die Klassifizierung von Videospielen.

In eine etwas andere Richtung gehe die neueste Kompetenz, die der ALIA zugesprochen wurde, nämlich soll sie die Aufbewahrung und Bereitstellung der Erhebungsgrundlagen und -daten öffentlicher Meinungsumfragen zum politischen Geschehen im Land gewährleisten. In diesem Rahmen sei es interessant zu erwähnen, dass in anderen Ländern die Kontrollbehörde auch ein Wort mitzureden habe beim Inhalt von Werbungen von Parteien im Rahmen der Wahlkampagnen, wogegen man sich in Luxemburg in diesem Bereich immer noch im Niemandsland befinde. Es sei zu hoffen, dass in Zukunft allgemeine Kriterien festgelegt würden, nach denen die Parteien ihre Wahlwerbung aufstellen dürften und die Form der Diskus-sionsrunden in Funk und Fernsehen organisiert würden. Schließlich sei die ALIA dazu erschaffen worden, im Sinne und zum Schutz des Zuhörers und -schauers zu handeln.
p.r.

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