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StandPunkte: Wahlrecht ist auch Wahlpflicht
 

Seit nunmehr 100 Jahren steht die freie Gewerkschaftsbewegung der öffentlichen Funktion im Dienste der öffentlichen Beamten und Angestellten. 1909 gegründet, hat sie in all den Jahren wesentlich zur sozialen und beruflichen Besserstellung der öffentlichen Bediensteten beigetragen.


Für viele sind diese gewerkschaftlichen Errungenschaften heute eine Selbstverständlichkeit, kennen sie doch nicht die vielen Schwierigkeiten, Hindernisse und Widerstände, die überwunden werden mussten, um diese Verbesserungen zu erreichen.

Einer dieser gewerkschaftlichen Erfolge war im Jahre 1964 – mit 40-jähriger Verspätung auf andere Berufszweige – die Gründung der Berufskammer der Staatsbeamten und Angestellten im Staatsdienst. Neben einer Fülle an spezifischen Aufgaben wie dem Erstellen von fundierten und gut recherchierten Gutachten zu Gesetzesvorlagen jeglicher Art, hat die Kammer die Kernverpflichtung, „die materiellen und moralischen Interessen der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes zu wahren und die Beachtung der auf sie anwendbaren Gesetze und Reglemente zu überwachen.“

Die materiellen und moralischen Interessen ihrer Mitglieder zu verteidigen, das hat sich seit ihrer Gründung im Jahre 1967 auch die CGFP in großen Druckbuchstaben auf die Fahne geschrieben. Ähnlich wie ihre Vorläuferorganisation, der im Jahre 1909 ins Leben gerufene Allgemeine Staatsbeamtenverband AGF, hat sich die CGFP in all der Zeit um die öffentliche Funktion besonders verdient gemacht. Durch ihren pausenlosen Einsatz hat sie bedeutende Aufbauarbeit geleistet, Strukturen und Dienstleistungen geschaffen, die sich zeigen lassen, kurzum: der öffentlichen Funktion und ihrer Berufsbewegung zu Ansehen und Respekt verholfen. So manche Hürde musste überwunden werden. In ihren Verhandlungen war die CGFP oft hart und zäh, aber stets fair und loyal.

Dass die CGFP-Mitglieder dies zu schätzen wissen, das haben sie bei den vergangenen Berufskammerwahlen immer wieder auf eindrucksvolle Weise bekundet. Ausnahmslos ging die CGFP als Berufsorganisation aller öffentlichen Bediensteten aus diesen Wahlen als klarer Sieger hervor. Dank ihrer Stimme haben die CGFP-Wähler ihrer Berufsorganisation Autorität, Respekt und Gewicht verschafft und deutlich gemacht, dass sie – ungeachtet ihrer Laufbahn und ihres Ranges – einem starken Dachverband angehören möchten, der ihre Interessen in den Beziehungen zum Arbeitgeber Staat wirksam verteidigen kann.

Die bevorstehende Wahl bietet erneut Gelegenheit zum klaren, überzeugenden Vertrauensbeweis, der für die CGFP gleichzeitig Ansporn und Auftrag bedeutet, weiterhin ihre ganze Kraft im Dienste der öffentlichen Funktion einzusetzen. Deshalb auch der Appell an alle Wahlberechtigten, rege von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und zwischen dem 20. und 30. März massiv CGFP zu wählen. Denn: Wahlrecht bedeutet zugleich auch Wahlpflicht.

Gerade auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Herausforderungen braucht die öffentliche Funktion eine starke Gewerkschaft wie die CGFP eine ist. Splittergruppen hingegen können dabei nichts ausrichten und würden die erforderliche Einheit nur untergraben. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Und deshalb sollen alle Beamten und Angestellten, ob Aktive oder Pensionierte, nur CGFP wählen. Denn Stimmen auf Splitterlisten sind verlorene Stimmen. Sie gehen der öffentlichen Funktion verloren und fehlen, wenn es um die Wahrnehmung unserer legitimen Interessen und Rechte geht.

Einmal mehr gilt es, ein deutliches Zeichen der Geschlossenheit und der Solidarität zu setzen. Denn: An der Sitzverteilung in der Berufskammer wird letztlich auch die Repräsentativität unserer Berufsorganisation gemessen.

Aus all diesen Überlegungen heraus sollten wir uns vor allem eins vor Augen halten, und zwar dass es bei den bevorstehenden Berufskammerwahlen auf jede Stimme ankommt. Wählen Sie CGFP und motivieren Sie auch ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem öffentlichen Dienst, ihre Stimme abzugeben. Auf dass wir uns auch in Zukunft behaupten und durchsetzen können – im Interesse der öffentlichen Funktion und ihrer Beschäftigten!

Camille M. Weydert, CGFP-Vizepräsident
 
 
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