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Communiqués de presse

CGFP verurteilt aufs Schärfste untragbare Zustände in der Luxemburger Zentralbank

05.01.2006

In ihrer Sitzung vom 4. Januar 2006 befasste sich die Exekutive der Confédération Générale de la Fonction Publique CGFP ausführlich mit den jüngsten Vorkommnissen bei der BCL und mit dem sich bei der Luxemburger Zentralbank zusehends verschlechternden Arbeitsklima.

Die geringe Teilnahme der BCL-Mitarbeiter am Neujahrsempfang – nur 20 % der Belegschaft waren erschienen – deutet ganz klar auf die unhaltbaren Zustände innerhalb der Zentralbank hin. Als Dachorganisation des öffentlichen Dienstes sichert die CGFP der Personalvertretung der bei der BCL beschäftigten Beamten ihre volle Unterstützung zu.

Die Behauptung des BCL-Vorstehers Yves Mersch, ein nunmehr entlassener Personalvertreter falle nicht unter den Kündigungsschutz von Personaldelegierten, weil es sich bei der A-BCL – die vom Präsidenten und Generaldirektor der BCL willkürlich nicht anerkannt wird – um keine repräsentative und eine nicht legale, weil ihm ungenehme Personalvertretung handele, weist die CGFP kategorisch als irrsinnig zurück. Immerhin sind über 80 % der BCL-Mitarbeiter Mitglied in der A-BCL, der Berufsorganisation der Zentralbank. Deren Vertreter sind demokratisch gewählt, und die A-BCL gilt seit langem schon als anerkannte Mitgliedsorganisation der CGFP.

Die Auseinandersetzungen und Konflikte innerhalb der Luxemburger Zentralbank, als Nachfolgestruktur des früheren IML, datieren seitdem daselbst Mersch Einzug hielt. Immer wieder wurde den Personalvertretern von der derzeitigen Führung Schwierigkeiten bei der Ausübung ihrer gewerkschaftlichen Aufgaben und Pflichten bereitet. Unentwegt wurden die Delegierten von Seiten der BCL-Generaldirektion in ihrer freien Meinungsäußerung und bei der Verteidigung der Rechte von Belegschaftsmitgliedern durch Druck, Einschüchterungen und Drohungen gehindert.

Der jetzt von der BCL-Generaldirektion ins Auge gefasste Gesetzesentwurf zur Einführung einer neuen Personalvertretung zielt einzig und alleine darauf ab, sich von unbequemen, da verantwortungsbewussten Personalvertretern zu befreien und statt dessen eine der BCL-Führung hörige Delegation einsetzen zu wollen. Im Übrigen ist in einem Rechtsstaat noch immer das Parlament für die Gesetzgebung zuständig!

Die BCL sowie ihr Vorsteher bewegen sich nicht in einem luftleeren Rechtsraum, in dem sie in Narrenfreiheit schalten und walten können, ohne einer übergeordneten Instanz verantwortlich zu zeichnen und Rechenschaft ablegen zu müssen.

Die CGFP-Exekutive verurteilt aufs Schärfste, dass stets von neuem die verfassungsgarantierten Gewerkschaftsfreiheiten seitens Mersch, dem Präsidenten und Generaldirektor in Personalunion – ein untragbarer Zustand von Ämterkumul und Machtballung in einer Hand – in Frage gestellt werden, und sie wird auf schnellstem Wege Protest bei der Regierung einlegen und diese auffordern, sich der Angelegenheit anzunehmen und endlich nach dem Rechten zu sehen. In einer Situation, in der das gesamte Personal beunruhigt, erregt und gekränkt ist, wird die CGFP alle nur möglichen Schritte in die Wege leiten, damit die demokratischen Grundrechte der Personalvertreter und der ganzen Belegschaft gewahrt bleiben.

In der Tat haben wir es hier mit einem klaren Fall von Mobbing und Nötigung im Bereich der elementaren Gewerkschaftsrechte und einer gravierenden Verletzung der von Luxemburg ratifizierten grundlegenden internationalen BIT-Arbeitskonventionen zu tun, die Konsequenzen erfordert!

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