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Communiqués de presse

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CGFP: Die öffentliche Funktion vor großen Herausforderungen

28.06.2006

Der Nationalvorstand der Confédération Générale de la Fonction Publique CGFP befasste sich im Rahmen seines halbtägigen Seminars vom 28. Juni 2006 unter dem Vorsitz von Präsident Emile Haag erstrangig mit den Tripartite-Beschlüssen, aber auch mit weiteren wirtschafts- und sozialpolitischen Themen, die die Aktualität beherrschen, sowie mit den in direktem Bezug zur öffentlichen Funktion stehenden Absichtserklärungen der Regierung.

Mit Genugtuung stellte der Nationalvorstand fest, dass das im Anschluss an die Tripartite verabschiedete Konsenspapier nach schwierigen und langatmigen Verhandlungen keine Sonderopfer für die öffentliche Funktion enthält. Begrüßt wurde ebenso die Tatsache, dass die Gehälterverhandlungen für den öffentlichen Dienst nicht – wie von gewisser Seite gefordert – vorzeitig innerhalb der Tripartite, sondern – wie von Anfang an von der CGFP verlangt – erst zum Jahresende zwischen der CGFP und der Regierung geführt werden. Zu einer Lohnpause im öffentlichen Dienst hat die CGFP übrigens zu keinem Zeitpunkt ihre Zustimmung gegeben. Sie fordert im Gegenteil noch immer Lohnverhandlungen, die zum rechten Zeitpunkt unter Berücksichtigung der finanziellen und konjunkturellen Entwicklung des Landes geführt werden sollten. Die CGFP verwirft jedenfalls eine einseitige Belastung eines bestimmten Teils der Bevölkerung, nämlich der öffentlich Bediensteten, sowie v. a. eine Lohnpause, die ungeachtet der wirtschaftlichen Entwicklung und der in der Privatwirtschaft abgeschlossenen Verträge auferlegt würde.

Die im Rahmen der Tripartite verabschiedeten Maßnahmen trägt die CGFP uneingeschränkt mit, womit auch die Staatsbediensteten einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen leisten. Die CGFP gab keine Zustimmung zu Einzelmaßnahmen, sondern zu einem Gesamtpaket, das auch als solches umgesetzt werden muss. Dazu zählen im Besonderen auch die in der Tripartite vorgelegten Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen, die so genannten „Mesures pour le maintien dans l’emploi“, die die CGFP ausdrücklich begrüßt.

Während der Tripartite-Gespräche hat die CGFP ihre Zustimmung zu bestimmten Punkten wie Index und „Ajustement“ nur zögerlich unter der Bedingung gegeben, dass es sich um zeitlich begrenzte Maßnahmen handle, die auf keinen Fall nach 2009 weitergeführt werden dürften. Ab diesem Zeitpunkt müssen für die CGFP ganz klar wieder die alten Regelungen gelten. Eine wirkungsvolle Bekämpfung der Inflation war für die CGFP Grundvoraussetzung, der Index-Maßnahme überhaupt zuzustimmen. Es kann nicht angehen, dass aufgrund einer zu hohen Inflation in den nächsten Jahren durch den von allen Sozialpartnern zurückbehaltenen Kompriss eine Index-Tranche ganz verloren ginge.

Die CGFP bekräftigte ihren Solidaritätszuspruch in Bezug auf die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Hinter jeder Zahl verbirgt sich ein menschliches Schicksal. Um der Lage einigermaßen Herr zu werden, muss jeder seinen Beitrag leisten, auch die öffentlich Bediensteten. Derselbe Solidaritätsgedanke muss nach Darstellung der CGFP gefasst werden, wenn es darum geht, unser Krankenversicherungssystem leistungsstark zu halten. Wie in der Vergangenheit besteht die CGFP auch weiterhin mit aller Entschiedenheit darauf, dass die Krankenkassen der öffentlich Bediensteten beim Staat und bei den Gemeinden einer durch die Einführung des Einheitsstatuts im Privatsektor erwogenen Fusion besagter Krankenkassen fern bleiben müsse. Sie bezweifelt im Übrigen, dass eine entsprechende Maßnahme zu Einsparungen und mehr Leistungen für den Versicherten führe. Ebenso spricht sich die CGFP ganz klar gegen ein Anheben der Höchstgrenze der beitragspflichtigen Einkommen von bisher fünf auf künftig sieben Mal den Mindestlohn aus. Falls das bestehende System überarbeitet werden müsste, könnte eine Änderung laut CGFP bestenfalls darin bestehen, die Höchstgrenze völlig aufzuheben, damit auch alle Großverdiener des Privatsektors voll erfasst werden könnten.

Was das im Vorjahr zwischen der CGFP und der Regierung unterzeichnete Besoldungsabkommen betrifft, fordert die Staatsbeamtengewerkschaft mit Nachdruck die Umsetzung der noch offenen Punkte. Eine weitere Verzögerung will sie keinesfalls mehr hinnehmen. Zu den noch umzusetzenden Maßnahmen zählt die für die CGFP äußerst wichtige Einführung der Möglichkeit einer Gehaltsanpassung, wenn ein Beamter aufgrund der Altersstruktur in seiner Verwaltung mindestens zwölf Jahre lang nicht in den Genuss einer Beförderung kommt. Ebenso bedauert die CGFP, dass die Ausdehnung des Sonderurlaubs für Väter, des so genannten „Congé de circonstance“, von bislang zwei auf künftig vier Tage immer noch auf sich warten lässt. Empört zeigt sich die CGFP über die Tatsache, dass selbst Punkte aus dem bereits im Jahre 2002 mit der damaligen Regierung unterzeichneten Gehälterabkommen noch nicht vollends umgesetzt sind, so etwa die Schaffung von verbindlichen Rahmenbedingungen – in Form eines Gesetzes – bei der Gründung von öffentlichen Einrichtungen („Etablissements publics“). Das damalige Besoldungsabkommen sieht ganz klar vor, dass die Beschäftigten dieser Einrichtungen nach öffentlichem Recht eingestellt werden müssten. Vor dem Hintergrund der Schaffung immer neuer Strukturen dieser Art bleibt dieser Punkt von aktueller Brisanz. Die CGFP verlangt von der politischen Führung, den damals eingegangenen Verpflichtungen endlich nachzukommen.

Eine weitere Öffnung der öffentlichen Funktion für Nicht-Luxemburger hält die CGFP nach wie vor für unangebracht. Selbst auf internationaler Ebene wurde uns mittlerweile bestätigt, dass in Luxemburgs Verwaltungen der Anteil an ausländischen Beschäftigten weit über dem europäischen Durchschnitt liegt. Ebenso widersetzt sich die CGFP mit aller Entschiedenheit einer Lockerung der Prämisse der Mehrsprachigkeit für eine Anstellung im Staatsdienst. Nach Darstellung der CGFP muss die Dreisprachigkeit eine absolute Voraussetzung für öffentlich Bedienstete bleiben, und das ungeachtet der Sektoren, in denen sie beschäftigt sind. Die ganze Diskussion um eine weitere Öffnung der öffentlichen Funktion für Nicht-Luxemburger wird nach Ansicht der CGFP mit der Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft sowieso hinfällig und damit gegenstandslos.

Dass der Aus- und Weiterbildung gerade im öffentlichen Dienst ein besonderes Augenmerk zukommen muss, steht für die CGFP außer Frage. Daher wertet sie im Prinzip alle von Regierungsseite erwogenen Fortbildungsmaßnahmen als positiv.

Dass der Staat den Steuerbetrug künftig wirksamer bekämpfen will, kann die CGFP nur begrüßen, dies umso mehr, als dadurch auch zusätzliche Einnahmen erzielt werden. Die Steuerhinterziehung ist nach Ansicht der CGFP kein Kavaliersdelikt, sondern ein gravierender Verstoß gegen die bestehende Gesetzgebung.

Stichwort Antitabakgesetz: Die CGFP unterstützt grundsätzlich alle gesundheits-fördernden Maßnahmen. Wohl wissend, dass das Rauchen nicht zu den elementaren Grundbedürfnissen der Menschheit zählt, erwiesenermaßen gesundheitsschädigend ist und darüber hinaus auch noch mit erheblichen Nachfolgekosten verbunden ist, bleibt sie allerdings der Ansicht, dass in dieser Frage in erster Linie nicht die Sozialpartner, sondern die Politik gefordert ist und ihre Verantwortung übernehmen muss.

Hinsichtlich der Neugestaltung des Flughafens Luxemburg setzt sich die CGFP mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für den Erhalt der staatlichen Flughafenverwaltung mit all ihren Zuständigkeiten ein. Ebenso setzt sie sich dafür ein, dass die dort Beschäftigten auch weiterhin nach öffentlichem Recht eingestellt werden. Gerade in einem Bereich, in dem der Faktor Sicherheit von äußerster Wichtigkeit ist, darf nach Ansicht der CGFP keinesfalls nach privatwirtschaftlichen und damit nach rein Profit orientierten Regeln gearbeitet werden.

Was die Auseinandersetzung innerhalb der Luxemburger Zentralbank um die formale Anerkennung der A-BCL als Personalvertretung angeht, begrüßt die CGFP, dass die BCL-Führung ihre Zustimmung nun endlich gegeben hat, bedauert aber zugleich, dass diese Entscheidung erst jetzt, nach einer jahrelangen Konfrontation, möglich geworden ist, und das obwohl die rechtliche Sachlage von Anfang an ganz klar war. Vor dem Hintergrund drohender Verurteilungen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, sah sich die BCL-Generaldirektion gezwungen, ihre negative Einstellung gegenüber der Personalvertretung aufzugeben. Zu hoffen bleibt, dass die Anerkennung der A-BCL als Personalvertretung in der Praxis nun so umgesetzt wird, wie es die Gesetzeslage auch vorsieht. Die CGFP jedenfalls wird die weitere Entwicklung genauestens verfolgen. Sie begrüßt diesen gewerkschaftlichen Erfolg umso mehr, als es sich hierbei um eine Frage allgemeinen Interesses und öffentlicher Ordnung handelt.