CGFP CGFP - Confédération Générale de la Fonction Publique 23/01/2019 09:45
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Communiqués de presse

CGFP gegen die Fortführung willkürlicher Schaffung von öffentlichen Einrichtungen

11.08.2006

CGFP setzt sich weiterhin mit allen Mitteln für den Erhalt der Flughafenverwaltung mit all ihren Zuständigkeitsbereichen ein

Mehr als beunruhigt, ja zutiefst besorgt zeigt sich die Confédération Générale de la Fonction Publique CGFP über die Tatsache, dass die Regierung nicht davon ablässt, ungebremst neue öffentliche Einrichtungen, so genannte „Etablissements publics“, zu schaffen und somit zunehmend zur Auslagerung von staatlichen Zuständigkeiten beiträgt.

Dass die in diesen Einrichtungen Beschäftigten ausschließlich nach öffentlichem Recht eingestellt werden müssten, ist seit jeher eine wesentliche Forderung der CGFP. Die CGFP erinnert in diesem Zusammenhang an den bereits im Jahre 2002 mit der damaligen Regierung unterzeichneten Gehältervertrag, der unter Punkt 9 ganz klar dieses Prinzip festschreibt. In dem rechtsgültigen Besoldungsabkommen heißt es wörtlich:

« …en exécution des recommandations de l’Institut européen d’administration publique de Maastricht, les lois ayant créé ou créant des établissements publics garantiront au personnel concerné le régime de statut public pour des raisons d’harmonisation, de transparence et d’équité ».

Darüber hinaus hat die CGFP immer wieder die Schaffung von verbindlichen Rahmenbedingungen – in Form eines Gesetzes – für die Gründung von öffentlichen Einrichtungen – zurzeit gibt es deren um die 70 – verlangt. Wenn man auch in bestimmten Sonderfällen ein gewisses Verständnis für die Schaffung öffentlicher Einrichtungen haben kann, stieg die Zahl doch in den vergangenen Jahren in fast schon erschreckendem Maße an. Als besorgniserregend unkohärent erweist sich vor allem die Unterschiedlichkeit der Strukturen und der Arbeitsweisen in den neu geschaffenen Einrichtungen. Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten und gleichzeitig die diesbezügliche Politik durchsichtiger zu gestalten, fordert die CGFP gerade in dem Punkt bindende, in einem Rahmengesetz zu verankernde allgemein gültige Prinzipien. Die derzeitigen unterschiedlichen Funktionsweisen führen letztlich zu einer großen juristischen Unsicherheit und stellen die von staatlichen Organen ausgehende Kontrollfunktion über öffentliche Dienstleistungsangebote zusehends in Frage.

Dass die Mitbürger Anrecht auf einen angemessenen, hoch kompetenten öffentlichen Dienst haben, steht für die CGFP außer Frage. Dieser kann allerdings nur dann gewährleistet werden, wenn das in diesen Einrichtungen beschäftigte Personal auch, wie im oben erwähnten Abkommen vorgesehen, nach öffentlichem Recht eingestellt wird – dies umso mehr, als die dort Beschäftigten in der Regel mit hoheitsrechtlichen Aufgaben allgemeinen Interesses betraut sind. Zudem garantiert nach Darstellung der CGFP nur das öffentlich-rechtliche Statut eine Arbeitsweise, die frei von äußeren Einflüssen ist.

Die CGFP ist jedenfalls fest entschlossen, in dieser Frage nicht nachzugeben und fordert die politische Führung eindringlich auf, den im Jahre 2002 eingegangenen Verpflichtungen endlich Folge zu leisten.

Vor dem Hintergrund der fortgeführten Schaffung neuer Strukturen besagter Art bleibt dieser Punkt von höchster Brisanz. Als eines der jüngsten Beispiele sei an dieser Stelle die vom Transportminister erwogene und vom Regierungsrat in seiner Sitzung vom 28. Juli 2006 prinzipiell getroffene Entscheidung zur Umgestaltung der staatlichen Flughafenverwaltung zu eben einer öffentlichen Einrichtung erwähnt. Die CGFP verweigert hierzu ihr Einverständnis und bestätigt der Personalvertretung weiterhin ihre volle Unterstützung und Solidarität in ihren Bemühungen um den Erhalt der Flughafenverwaltung in ihrer jetzigen Form. Dass die Flughafenverwaltung all ihre bisherigen Zuständigkeiten ausnahmslos behalten muss, ist für die CGFP ein absolutes Muss. Ebenso wird sie mit Nachdruck für die Wahrung des öffentlichen Dienstrechts der dort Beschäftigten eintreten.

Gerade in einem Bereich, in dem der Faktor Sicherheit von entscheidender Bedeutung ist, darf nach Ansicht der CGFP keinesfalls nach privatwirtschaftlichen und damit nach rein Profit orientierten Regeln gearbeitet werden. Hinzu kommt, dass es sich beim Flughafen Luxemburg – bekanntermaßen die einzige Struktur dieser Art im Lande – um eine Einrichtung von allgemeinem Interesse und damit von nationaler Bedeutung handelt.

Die CGFP wird in der Problematik um die fortwährende willkürliche Schaffung neuer öffentlicher Einrichtungen und Auslagerung wichtiger Staatsaufgaben nicht mehr stillhalten und sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen und für geordnete transparente Strukturen eintreten.