Communiqués de presse
Einheitsstatut: CGFP stimmt Regierungspapier mit Vorbehalt zu
07.02.2007Die Confédération Générale de la Fonction Publique CGFP steht nach wie vor zu den in der Tripartite von allen anwesenden Parteien abgesegneten Beschlüssen, die unter anderem die Einführung des Einheitsstatuts für alle Beschäftigten des Privatsektors vorsehen.
Da die Einführung des Einheitsstatuts im Privatsektor niemals eine Forderung der CGFP war, müssen die öffentlichen Bediensteten, allen voran die Angestellten im Staats- und Gemeindedienst, von dieser Maßnahme ausgeschlossen bleiben, und allein nur unter dieser Voraussetzung hat die CGFP ihre Zustimmung zum Maßnahmepaket gegeben. Weil der öffentliche Dienst laut Tripartite-Beschluss ganz klar nicht betroffen ist, verlangt die CGFP auch, dass alle Anmerkungen betreffend die Angestellten im Staats- und Gemeindedienst sowie bezüglich der Krankenkassen der öffentlichen Bediensteten aus dem nun vorliegenden Regierungspapier entfernt werden.Die CGFP begrüßt, dass laut Regierungspapier die Krankenkassen des öffentlichen Dienstes mit all ihren Zuständigkeiten erhalten bleiben, da sie sich weiterhin einer möglichen Fusion aller Krankenkassen widersetzt. Die CGFP besteht mit aller Entschiedenheit darauf, dass die Krankenkassen der öffentlichen Bediensteten beim Staat und bei den Gemeinden einer durch die Einführung des Einheitsstatuts im Privatsektor erwogenen Fusion besagter Krankenkassen fern bleiben. Sie bezweifelt im Übrigen, dass eine entsprechende Maßnahme zu Einsparungen und mehr Leistungen für den Versicherten führe. Ebenso entschlossen spricht sich die CGFP gegen eine mögliche Zusammenlegung der Berufskammerwahlen mit jenen der Krankenkassen aus.
Diskussionsbedarf besteht laut CGFP indes hinsichtlich der verwaltungstechnischen Reorganisation der Sozialen Sicherheit, insbesondere was die Schaffung einer so genannten „Caisse nationale d’Assurance Maladie“ angeht, in die auch die Krankenkassenunion (UCM), ein Gremium also, in dem ebenfalls die CGFP vertreten ist, eingebunden werden soll. Weil gerade in dieser Frage noch Punkte offen bleiben, kann die CGFP dem Regierungspapier nur mit Vorbehalt zustimmen. Bereits jetzt aber ist klar, dass die Repräsentativität der CGFP in all diesen Gremien uneingeschränkt erhalten werden muss. Am bisherigen Kräfteverhältnis jedenfalls darf sich auch in Zukunft nichts ändern.
Um die im Regierungspapier erwähnte wirksame Arbeitsweise innerhalb neu zu schaffender Organismen der Sozialen Sicherheit zu erreichen, kann sich laut CGFP insbesondere am Modell einer staatlichen Verwaltung orientiert werden. Im Zuge dieser Reform muss auch die Quadripartite an Gewicht gewinnen. An den hierüber in den kommenden Monaten zu führenden Diskussionen muss die CGFP selbstverständlich beteiligt werden.