Gehälterabkommen, öffentliche Einrichtungen und weiter verbesserte Finanzlage
12.07.2007
Das für die Jahre 2007 bis 2009 mit der Regierung unterzeichnete Besoldungsabkommen für den öffentlichen Dienst war eines der Schwerpunktthemen in der letzten Sitzung des CGFP-Nationalvorstands vor den Sommerferien.
Einmal mehr wurde darauf hingewiesen, dass der Gehältervertrag Gehaltsaufbesserungen für die Jahre 2007 bis 2009 enthalte, ohne dass dadurch das Tripartite-Abkommen aus dem Jahre 2006 verletzt worden sei. Den von Regierungsseite beabsichtigten und bis zum Schluss heftig verteidigten Lohnpausen hat die CGFP in der Tat zu keinem Zeitpunkt zugestimmt. Sie hatte lediglich die im Tripartite-Abkommen festgehaltene Absichtserklärung der Regierung im Zusammenhang mit Lohnpausen im öffentlichen Dienst zur Kenntnis genommen. Bekräftigt sieht sich die CGFP ebenfalls in ihrer Entscheidung, die Gehälterverhandlungen nicht schon vor über einem Jahr, sondern erst nach Ablauf des letzten Abkommens im vergangenen Dezember aufgenommen zu haben. Begrüßt wurde ebenfalls die im Besoldungsabkommen enthaltene Maßnahme, die drei gewöhnlichen Feiertage – den Karnevalsmontag, den Kirmesmontag und Allerseelen – ab 2009 durch vier zusätzliche Urlaubstage zu ersetzen.
Mit Genugtuung nahm der CGFP-Nationalvorstand zur Kenntnis, dass die Abgeordnetenkammer dem letzten noch offenen Punkt aus dem Besoldungsabkommen von 2005 nun endlich zugestimmt hat. Das am vergangenen 3. Juli gestimmte Gesetz schafft die Möglichkeit zum Besoldungsaufstieg („avancement en traitement“) für öffentliche Bedienstete, die aufgrund der Altersstruktur in ihrer Verwaltung zwölf Jahre lang in ihrer Laufbahnentwicklung blockiert waren. Aufgrund einer „opposition formelle“ des Staatsrates war dieser Punkt immer wieder hinausgezögert worden, was die CGFP auch jetzt noch zutiefst bedauert.
Die von der CGFP in Bezug auf „öffentliche Einrichtungen“ im vergangenen Sommer eingeleitete Schlichtungsprozedur wurde in Erwartung der Ausarbeitung eines diesbezüglichen Rahmengesetzes auf Drängen der CGFP vorläufig ausgesetzt. Im jüngsten Besoldungsabkommen verpflichtet sich die Regierung, die CGFP an der Erarbeitung einer solchen „loi cadre“ hinsichtlich der Schaffung von öffentlichen Einrichtungen zu beteiligen.
Bekräftigt wurde die Forderung, den sogenannten „Ajustement“, d.h. die Anpassung der Renten und Pensionen an die allgemeine Lohnentwicklung, ab Januar 2009 wieder nach bewährtem Muster, und zwar im gewohnten Zwei-Jahres-Rhythmus vorzunehmen. Ebenso lehnt die CGFP kategorisch Index-Modulierungen über den in der Tripartite festgelegten Zeitrahmen hinaus ab. Auch hält die CGFP entschlossen an ihrer Forderung fest, die Steuertabellen endlich an die Inflation anzupassen – eine Maßnahme, die laut CGFP gerade vor dem Hintergrund der verbesserten Staatsfinanzen mehr als überfällig ist.
Gewürdigt wurde das weit über die Grenzen Luxemburgs hinaus immer wieder belobigend erwähnte Engagement der öffentlichen Bediensteten. Dank des beispielhaften und unermüdlichen Einsatzes des öffentlichen Personals verfügt Luxemburg über einen zuverlässigen und äußerst wirksamen öffentlichen Dienst – laut CGFP ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil, der auch der Luxemburger Wirtschaft zugute kommt. Nicht zuletzt aus diesem Grunde und zur Gewährleistung der Konkurrenzfähigkeit des Staates auf dem Arbeitsmarkt sieht die CGFP keinen Handlungsbedarf zur Manipulierung der Einstiegsgehälter im öffentlichen Dienst.
Dass die konsolidierten Konten für 2006 noch besser ausgefallen sind als erwartet, konnte von den CGFP-Delegierten nur begrüßt werden. Positiv gewertet wurde ebenfalls die Feststellung, dass der Statec das für das erste Trimester 2007 vorausgesagte Wachstum mittlerweile auf 6,2 Prozent nach oben korrigiert hat. Demnach dürfte auch das Wachstum für das ganze Jahr 2007 weit über den anfangs errechneten 4,5 Prozent liegen, was die Prognosen der CGFP bestätigt.
Ein anderes Diskussionsthema waren die von Regierungsseite beabsichtigen Mitarbeitergespräche, die auf keinen Fall zu anderen fragwürdigen Zwecken denaturiert werden dürften. Ferner befasste sich der CGFP-Nationalvorstand mit den Möglichkeiten und Grenzen einer Fortentwicklung des Sozialen Dialogs auf EU-Ebene für die öffentlichen Dienste der Mitgliedstaaten.
Ein Gesetzesprojekt, das den Aufstieg in eine andere staatliche Laufbahn regeln soll, sowie die augenblickliche Lage der Krankenversicherung waren weitere Schwerpunktthemen. Letztlich beschäftigte sich der CGFP-Nationalvorstand mit der Frage, wie man den Herausforderungen der Zukunft wirksam begegnen könne.