CGFP verlangt Beschleunigung der allgemeinen Gehälterreform
08.10.2007
CGFP zum Gespräch bei Minister Claude Wiseler
Im Rahmen eines ausgedehnten Gedankenaustauschs mit dem Minister der öffentlichen Funktion, Claude Wiseler, hat die CGFP-Exekutive am Montag, dem 8. Oktober 2007, ihre Forderung nach der Durchführung der seit Mitte der 90er Jahre längst überfälligen Gehälterrevision für den gesamt-öffentlichen Dienst zum Ausdruck gebracht. Gestützt wurde sich dabei auf die Gehälterabkommen aus den Jahren 2002 und 2005. Aufgrund dieser Abkommen war auf Ebene des Ministeriums der öffentlichen Funktion eine Expertenkommission zur Umsetzung eben einer solchen Reform eingesetzt worden. Nach Auffassung der CGFP müssten nun unverzüglich Schlussfolgerungen aus der Arbeit dieses Expertengremiums gezogen werden, damit die Reform umgehend in die Wege geleitet werden könne.
Begrüßt wurde hingegen die Tatsache, dass erste Vereinbarungen aus dem diesjährigen Besoldungsabkommen, wie die Auszahlung von Jahresendprämien in den Jahren 2007 und 2008 und eine lineare Punktwerterhöhung für 2009, auf den Instanzenweg gebracht worden sind. Verlangt wurde aber zugleich, dass ebenfalls die anderen, noch offenen Punkte schnellstmöglich verwirklicht würden, dies umso mehr, als es sich dabei zum Teil um Beschlüsse aus schon vorherigen Abkommen handele.
Hinsichtlich der Schaffung von öffentlichen Einrichtungen besteht die Gewerkschaftsseite auf ihrer Forderung, dass nun endlich – wie im diesjährigen Besoldungsabkommen vereinbart – ein diesbezügliches Rahmengesetz ausgearbeitet werde – und das unter Einbeziehung der CGFP. Die CGFP bleibt prinzipiell gegen die Schaffung solcher Strukturen, die nach Darstellung der Beamtenvertretung nur in Ausnahmefällen erfolgen dürfe. Sie erinnert an die von ihr in diesem Zusammenhang vor gut einem Jahr in die Wege geleitete Schlichtungsprozedur, die in Erwartung der Ausarbeitung eines solchen Rahmengesetzes vorerst und einvernehmlich vorübergehend in der Schwebe gehalten wurde. Die Haltung der Regierungsseite, bei Neueinstellungen nicht jedem Beschäftigten das öffentlich-rechtliche Statut garantieren zu wollen, kann die CGFP jedenfalls nicht teilen. Sie erinnert an das im Jahre 2002 mit der Regierung unterzeichnete Besoldungsabkommen, das in diesem Falle die Verbeamtung ausdrücklich vorsieht.
Basierend auf dem Gehälterabkommen vom 5. Juli 2007, erneuerte die CGFP ihre Forderung, Zinserträge aus Bausparverträgen sofort von der Quellensteuer zu befreien, dies vor dem Hintergrund der Besonderheiten dieser Sparform und der laufend steigenden Baulandpreise und Darlehenszinsen.
Die CGFP-Delegation benutzte die Gelegenheit der Unterredung, um dem Minister der öffentlichen Funktion ihren kategorischen Widerstand anzukündigen, sollte es, wie befürchtet, zur missbräuchlichen Denaturierung der sogenannten „Mitarbeitergespräche“ zu verkappten Bewertungszwecken mit allen damit verbundenen Unruhe und Zwietracht stiftenden Konsequenzen kommen.
Zusätzliche Gesprächsthemen waren die Einführung eines Weiterbildungsurlaubs und der inzwischen gesetzlich geschaffenen Möglichkeit der Telearbeit im öffentlichen Dienst. Diskutiert wurden des Weiteren die Inkraftsetzung eines zweckmäßigen Zeitkontensystems sowie die notwendige Neuregelung der gleitenden Arbeitszeit hin zu neuen Arbeitszeitmodellen, die es erlaubten, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinen.
Abschließend wurde der Beamtenminister an die Verpflichtung der Regierung erinnert, dafür Sorge zu tragen, die verfassungsrechtlich bedenkliche Diskriminierung der seit dem 1. Januar 1999 rekrutierten öffentlichen Bediensteten bezüglich des Rechts auf Zusatzpension endlich aus der Welt zu schaffen, ansonsten sich die CGFP gezwungen sähe, gegen die seit acht Jahren anhaltende Untätigkeit in dieser Frage zu klagen.