CGFP tritt entschieden für Erhalt des öffentlich-rechtlichen Statuts ein
14.12.2007
Im Rahmen der parlamentarischen Debatte über die Reform der Gewerbeinspektion ITM wurden einmal mehr schwere Attacken gegen das spezifische Statut des öffentlichen Dienstes geritten.
Bedauert wurde, dass der öffentliche Dienst seine eigenen Kontrollorgane behalte und die Chance auf eine einheitliche Regelung für den Privatsektor und den öffentlichen Dienst verpasst worden sei. Die Rede ging sogar von einer Art Apartheid, laut Wörterbuch ein Synonym für Rassentrennung, Unterdrückung und Folter!
Hier drängt sich die berechtigte Frage auf, ob Politiker, die solche Wörter benutzen, überhaupt deren schrecklichen Hintergründe kennen. Das Wort „Apartheid“ stammt aus der Zeit um 1910, als die Rechte der schwarzen Bevölkerung in Südafrika durch ein Bündel von Gesetzen immer heftiger beschnitten wurden. Die zunächst in öffentlichen Einrichtungen eingeführte Rassentrennung reichte später bis weit in die Privatsphäre der nicht-weißen Bevölkerung hinein. Noch heute steht der Begriff für „eine unheilvolle Politik“ aus der damaligen Zeit und wird mit „schrecklichen Verbrechen an der Menschheit“ in Verbindung gebracht.
Politiker, die solche Vergleiche wagen, müssen sich die Frage gefallen lassen, ob sie nicht vielleicht doch fehl am Platze seien. Hinsichtlich der jüngsten Parlamentsdebatte spricht sich die Confédération Générale de la Fonction Publique CGFP jedenfalls entschieden für den Erhalt des öffentlich-rechtlichen Statuts aus. „D’Fanger ewech vun eisem Statut!“, lautet denn auch die unmissverständliche Botschaft. „Jeder, der sich an unserem spezifischen Statut vergreift, muss wissen, dass er damit den gesamten öffentlichen Dienst auf die Barrikaden treibt“, warnt die CGFP, die für einen solchen Fall erbitterten Widerstand ankündigt.