CGFP gegen weitere Öffnung des öffentlichen Dienstes
14.02.2008
„Doppelte Staatsbürgerschaft macht Diskussion um weitere Öffnung hinfällig“
In ihrer Sitzung vom Dienstag, dem 12. Februar 2008, hat die Exekutive der CGFP Regierungspläne für eine weitere Öffnung des öffentlichen Dienstes für EU-Bürger entschieden zurückgewiesen. Gleichzeitig hat sie beschlossen, in dieser Frage die Schlichtungsprozedur einzuleiten.
Nach Darstellung der CGFP liege der Beschäftigungsanteil von Nicht-Luxemburgern in der öffentlichen Funktion mit über zehn Prozent bereits heute weit über dem in anderen Ländern üblichen Durchschnitt. Hinzu komme, dass die Klausel der Staatsbürgerschaft in bestimmten Bereichen wie beispielsweise dem Unterrichtswesen, der Forschung oder dem Gesundheitsbereich ohnehin nicht mehr spiele. Im Vergleich zu anderen Ländern, in denen der Beschäftigungsanteil von ausländischen Staatsbürgern im öffentlichen Dienst zwischen 0,5 und maximal 1 Prozent liege, sei Luxemburg heute bereits absoluter Spitzenreiter, begründet die CGFP ihre diesbezügliche Haltung.
Die oftmals erhobene Behauptung, alle Luxemburger arbeiteten beim Staat, weist die Gewerkschaft entschieden zurück. Auf den gesamten Arbeitsmarkt bezogen, seien gerade mal sieben Prozent der Luxemburger in der öffentlichen Funktion beschäftigt und 26 Prozent arbeiteten außerhalb des öffentlichen Dienstes, rechnet die CGFP vor.
Noch deutlicher werde die Angelegenheit, wenn die Auswertung auf der Grundlage aller erwerbstätigen Luxemburger Staatsangehörigen erfolge: Dann nämlich stünden gerade mal 21 Prozent unserer Staatsangehörigen im öffentlichen Dienst, also nur etwa jeder fünfte erwerbstätige Luxemburger, und 79 Prozent, d.h. vier von fünf erwerbstätigen Luxemburgern arbeiteten außerhalb der öffentlichen Funktion.
Als weiteres stichhaltiges Argument führt die CGFP die geplante Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft in Luxemburg an, der sie grundsätzlich positiv gegenüber stehe. Unter Berücksichtigung gewisser Kriterien, zu denen auf jeden Fall auch Grundkenntnisse der Luxemburger Sprache zählen müssten, sollten Antragsteller gewiss die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft erhalten. Und wer diese Kriterien erfülle, sollte gleichsam auch im Interesse der Allgemeinheit arbeiten dürfen. Nach Auffassung der CGFP hätte die Frage um eine weitere Öffnung des öffentlichen Dienstes mit der Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft eigentlich geklärt sein müssen.
Hauptanliegen müsse allerdings die Bekämpfung der nationalen Arbeitslosigkeit bleiben, mahnt die CGFP. Es sei nun mal eine Tatsache, dass der Luxemburger Staat seine Beschäftigten weitgehend auf dem nationalen Arbeitsmarkt rekrutiere, was sicherlich auch dazu beitrage, die Arbeitslosenquote in gewissen Grenzen zu halten.
Aus all diesen Überlegungen heraus spricht sich die CGFP, wie eingangs erwähnt, fest entschlossen gegen die vor allem von Patronatsseite immer wieder erhobene Forderung nach einer weiteren Öffnung der öffentlichen Funktion für EU-Bürger aus. Die Regierungsseite scheine in dieser Angelegenheit eine völlig andere Auffassung zu vertreten. Aus diesem Grunde habe die CGFP denn auch beschlossen, in dieser Frage die Schlichtungsprozedur anzufragen.