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Communiqués de presse

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Nach rapider Genesung der Staatsfinanzen: CGFP fordert Politik zu raschem Handeln auf

17.03.2008

Die finanzielle Situation des Staates biete mehr als genügend Spielraum, die öffentlich Bediensteten am wirtschaftlichen Aufschwung teilnehmen zu lassen, lautete die zentrale Botschaft vor dem jüngsten Nationalvorstand der CGFP, der sich am Montag, dem 17. März 2008, vorrangig mit aktuellen wirtschafts- und sozialpolitischen Themen befasste.

Hervorragende Staatsfinanzen

Sei man während der Tripartite-Gespräche noch davon ausgegangen, dass sich der Haushalt der öffentlichen Verwaltung frühestens im Jahre 2009 wieder „annähernd im Gleichgewicht“ befinde, sei bereits im Jahre 2006 ein Überschuss zu verzeichnen gewesen, machte der Nationalvorstand deutlich. Von der hervorragenden Finanzlage zeugten insbesondere auch die unlängst vom Budgetminister vorgelegten Zahlen, nach denen die öffentliche Verwaltung im Jahre 2007 mit einem Überschuss von 2,5 Prozent oder 954 Millionen Euro, immerhin rund 38 Milliarden alter Franken, abschließe. Selbst der Zentralstaat habe mit einem Plus von gleichwohl 0,7 Prozent erstmals seit 2001 wieder einen Überschuss zu verzeichnen. Die CGFP jedenfalls sehe sich voll und ganz bestätigt in ihrer Einschätzung und in ihren Vorhersagen, die Entwicklung der Staatsfinanzen betreffend.

Dass die Erdölpreise rasant angestiegen seien und pro Baril die 100-Dollar-Grenze längst überschritten hätten, sei auch eine direkte Folge der Investitionspolitik großer Kapitalanleger. Weil sich der Dollar im freien Fall befinde, hätten zahlreiche Anleger in Erdöl-Aktien investiert, was letztlich zu dieser Entwicklung geführt habe. Und zur Kasse gebeten würden wieder einmal die Verbraucher. Mit „Angebot und Nachfrage“ habe diese Entwicklung jedenfalls nichts mehr zu tun, doch sei sie das Ergebnis einer rein profitorientierten Spekulation. Die in der Tripartite zurückbehaltene Maßnahme, nach der die Index-Anpassung um zusätzliche zwei Monate ausgesetzt werde, wenn der Erdölpreis die Marke von 63 Dollar pro Baril während einer Referenzperiode überschreite, habe mit der Wirklichkeit von heute jedenfalls nichts mehr gemein, so dass der Verbraucher hier gleich doppelt zur Kasse gebeten werde: Zum einen müsse er an der Zapfsäule einen immer höheren Spritpreis bezahlen und zum anderen komme er aufgrund der Entwicklung eben der Erdölpreise auch noch mit Verzug in den Genuss der Index-Anpassungen.

Index-Modulierungen schnellstmöglich rückgängig machen

Aufgrund der überaus gesunden Finanzlage des Staates könne es keineswegs angehen, dass am altbewährten Index-Mechanismus auch nur im Geringsten gerüttelt werde. Aus diesem Grunde halte die CGFP denn auch an ihrer Forderung fest, die automatische Anpassung der Löhne und Gehälter wieder so zu regeln, wie dies vor der Tripartite der Fall gewesen sei – und das schnellstmöglich. Zu bedenken sei, dass der Index, anders als von Patronatsseite immer wieder dargestellt, nicht nur ein Kostenfaktor sei, sondern als eine Art Trumpfkarte für den Wirtschaftsstandort Luxemburg angesehen werden müsse. So erhebe der Index beispielsweise völlig zurecht den Anspruch, Garant zu sein für den sozialen Frieden im Lande, was wiederum zahlreiche Betriebe und Investoren nach Luxemburg locke. Auch wäre der Abschluss von moderaten Gehälterabkommen ohne die nachträgliche automatische Anpassung der Löhne und Gehälter an die Inflation schlicht undenkbar.

Aus all diesen Überlegungen heraus komme für die CGFP eine Index-Modulierung über den in der Tripartite vereinbarten Zeitraum jedenfalls nicht in Frage. „Mit uns wird es zu einer weiteren Aussetzung nicht kommen“, so die unmissverständliche Botschaft aus dem CGFP-Nationalvorstand. Mit Blick auf die verbesserten Staatsfinanzen verlange die CGFP denn auch weiterhin die vollständige Anpassung der Steuertabelle um die noch ausstehenden zehn Prozent, wohlwissend, dass es sich auch dann nur um eine Reduzierung der seit 2002 durch die Nicht-Anpassung entstandenen zusätzlichen Steuerlast und keinesfalls um eine Steuererleichterung im Sinne einer realen Steuersenkung handle.

Gehälterrevision: gerade jetzt

Stichwort Gehälterrevision: Die Mittel für eine Gehälterreform für den gesamt-öffentlichen Dienst seien gerade jetzt vorhanden, stellte der CGFP-Nationalvorstand klar. Auch wurde daran erinnert, dass allen Beschäftigten bereits aufgrund der im Tripartite-Abkommen aus dem Jahre 2006 beschlossenen Einsparungen rund 400 Millionen Euro jährlich im Portemonnaie fehlten. Darüber hinaus hätten 2007 rund 325 weitere Millionen an Mehreinnahmen allein über die Einkommenssteuer verbucht werden können, wodurch es zusehends zu einer Verlagerung der Gesamtsteuerlast von den Betrieben hin zu den privaten Haushalten komme.

Nun sei es, wie eingangs erwähnt, an der Zeit, auch die Beschäftigten der öffentlichen Funktion am wirtschaftlichen Aufschwung teilnehmen zu lassen. Einen Grund, die Gehälterrevision weiterhin auf die lange Bank schieben zu wollen, gebe es jedenfalls nicht. Und es könne nicht sein, dass eine Gehälterrevision nur ausgesetzt werde, weil die politische Bereitschaft dazu fehle. Ansonsten seien sämtliche Voraussetzungen nämlich gegeben, so die CGFP-Führung. Eine auf Ebene des Ministeriums der öffentlichen Funktion eingesetzte Expertenkommission zur Umsetzung eben einer solchen Reform habe ihre Arbeit längst abgeschlossen, und es würden nicht einmal Schlussfolgerungen aus dieser Arbeit gezogen. Zudem sehe das Koalitionsabkommen aus dem Jahre 2004 die Möglichkeit einer Gehälterrevision für den gesamt-öffentlichen Dienst vor. Und das in der Vergangenheit oftmals angeführte Argument schlechter Staatsfinanzen habe heute mit Sicherheit keinen Bestand mehr. Die CGFP-Delegierten, so hieß es, würden zusehends ungeduldiger und könnten die „starre Haltung“ der Politik in dieser Frage nicht länger hinnehmen. Sie forderten die Regierung stattdessen zu einer unverzüglichen Kurskorrektur auf.

Auch dränge die CGFP weiterhin auf eine schnellstmögliche Umsetzung der noch offenen Punkte aus dem im vergangenen Jahr mit der Regierung unterzeichneten Gehälterabkommen. Einzelne Vereinbarungen wie die Einführung eines individuellen Fortbildungsurlaubs, die Regelung der Familienzulage, wenn beide Partner in Teilzeit im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, oder die Schaffung einer sogenannten „Commission spéciale en matière de harcèlement“ sollten den Ministerrat in seiner Sitzung vom Freitag, dem 21. März 2008, passieren, wusste die CGFP-Führung zu vermelden. Man könne jedenfalls nicht noch einmal zulassen, dass einzelne Punkte erst mit zweijähriger Verspätung umgesetzt würden, so wie dies der Fall gewesen sei bei dem Abkommen aus dem Jahre 2005. Eine solche Situation dürfe sich keineswegs wiederholen, so der CGFP-Nationalvorstand entschlossen.

Zusatzpension: CGFP gegen verfassungswidrigen Ausschluss

In Sachen Zusatzpension (zweiter Pfeiler) pocht die CGFP mit aller Entschiedenheit auf eine Gleichbehandlung von öffentlichem Dienst und Privatsektor. Die Tatsache, dass die öffentliche Funktion aufgrund des 99er Gesetzes expressis verbis von der Möglichkeit einer Zusatzpension ausgeschlossen bleibe, bezeichnet die CGFP verfassungsrechtlich mehr als bedenklich. Die Regierung wurde denn auch unmissverständlich an ihre Verpflichtung erinnert, dafür Sorge zu tragen, diese Diskriminierung der seit dem 1. Januar 1999 rekrutierten öffentlichen Bediensteten bezüglich des Rechts auf Zusatzpension endlich aus der Welt zu schaffen.

Öffentliche Einrichtungen: CGFP für eine „loi cadre“

Was die Schaffung von öffentlichen Einrichtungen betreffe, dränge die CGFP, nachdem die Gespräche mit der Regierung begonnen hätten, nach wie vor auf die Ausarbeitung eines entsprechenden Rahmengesetztes – und dies unter Einbeziehung der CGFP, so wie es das Gehälterabkommen aus dem Jahre 2007 im Übrigen auch vorsehe. Dass der Arbeitsminister noch immer nicht vollends davon abgesehen habe, die Arbeitsmarktverwaltung in eine öffentliche Einrichtung umwandeln zu wollen, bedauerte der CGFP-Nationalvorstand und wies diese Idee gleichzeitig entschieden zurück. Die CGFP könne in der Schaffung einer zusätzlichen öffentlichen Einrichtung keinerlei Vorteile erkennen im Vergleich zur derzeitigen Arbeitsweise, begründet die Staatsbeamtengewerkschaft ihre diesbezügliche Haltung. Sinnvoller sei es, Anpassungen an der jetzigen Struktur vorzunehmen, die Sinn machten, pragmatisch seien und eine größere Flexibilität erlaubten. Das Ziel einer Sozialeinrichtung wie der ADEM dürfe nicht darin bestehen, „profitorientiert“ zu arbeiten, sondern müsse stets „kundengerecht“ ausgerichtet sein, und als Verwaltung könne die ADEM dieser Auflage durchaus gerecht werden.