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Communiqués de presse

CGFP tritt mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für Zusatzpension ein

16.04.2008

„Ausschluss des öffentlichen Dienstes von Möglichkeit auf Zusatzpension bleibt verfassungswidrig“

Mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln wolle die Confédération Générale de la Fonction Publique CGFP nun gegen den verfassungswidrigen Ausschluss der öffentlichen Bediensteten von der Möglichkeit auf eine Zusatzpension vorgehen, teilt die Staatsbeamtengewerkschaft nach einer diesbezüglichen Unterredung mit dem für den öffentlichen Dienst zuständigen Ressortminister Claude Wiseler mit. Kritisiert wird vor allem die nach wie vor „ablehnende Haltung“ der politischen Führung in dieser Frage. Über konkrete Schritte wolle die Exekutive der CGFP in ihrer nächsten Sitzung befinden.

In Sachen Zusatzpension (zweiter Pfeiler der Altersvorsorge) poche die CGFP jedenfalls weiterhin mit aller Entschiedenheit auf eine Gleichbehandlung von öffentlichem Dienst und Privatsektor. Die Tatsache, dass die öffentliche Funktion aufgrund des 99er Gesetzes expressis verbis von der Möglichkeit einer Zusatzpension ausgeschlossen bleibe, bezeichnet die CGFP verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig.

Die Gewerkschaft erinnert denn auch daran, dass aufgrund des mit der Regierung im Jahre 2000 unterzeichneten Gehälterabkommens eine Expertenkommission eben zur Ausarbeitung einer spezifischen Zusatzpensionsordnung für den öffentlichen Dienst ins Leben gerufen worden sei. Entsprechende Textvorschläge seien auch von Gewerkschaftsseite vorgelegt worden. Immer wieder habe man die Regierung an ihre Verpflichtung erinnert, dafür Sorge zu tragen, diese Diskriminierung der seit dem 1. Januar 1999 rekrutierten öffentlichen Bediensteten bezüglich des Rechts auf Zusatzpension endlich aus der Welt zu schaffen. Und noch in dem im Vorjahr unterzeichneten Gehälterabkommen habe sich die Regierung dazu verpflichtet, die Möglichkeit zur Einführung einer Zusatzpension für die öffentliche Funktion zu prüfen.

Nun stelle sich dann heraus, dass der politische Wille dazu einfach fehle, bedauert die CGFP. So einfach hinnehmen werde die CGFP diese Regierungsentscheidung allerdings nicht. Sie wolle sich im Gegenteil mit allen ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen und gewerkschaftlichen Mitteln gegen diesen Ausschluss zur Wehr setzen, dies im Interesse ihrer Mitglieder und im Sinne einer Gleichbehandlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor dem Gesetz.