Gehälterreform, Zusatzpension und Zeitsparkonten
26.05.2008
CGFP-Nationalvorstand analysiert Rede zur Lage der Nation
Die Analyse der Rede zur Lage der Nation vom vergangenen Donnerstag stand im Mittelpunkt des CGFP-Nationalvorstandes vom Montag, dem 26. Mai 2008. Den von Premierminister Jean-Claude Juncker angekündigten Sozialmaßnahmen zur Bekämpfung der Armut im Lande stimmten die Delegierten grundsätzlich zu. Bedauert wurde allerdings, dass verschiedene CGFP-Forderungen wie die vollständige Anpassung der Steuertabelle und die schnellstmögliche Rückkehr zu dem vor der Tripartite geltenden Index-Mechanismus unberücksichtigt blieben.
Anlass zu Diskussionen gab die Äußerung des Premierministers, dass es zu keiner allgemeinen Gehälterrevision im öffentlichen Dienst komme, die Regierung in den kommenden Monaten aber fortfahre, „die Entwicklung der Diplome, Verantwortlichkeiten und Aufgaben der einzelnen staatlichen Laufbahnen genauestens zu analysieren.“
Aufgrund eines ihr von den CGFP-Fachverbänden übertragenen Mandats, eine Gehälterreform noch in dieser Legislaturperiode mit allen ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen und gewerkschaftlichen Mitteln voranzutreiben, sucht die CGFP-Führung, nach einer ersten Unterredung mit dem für den öffentlichen Dienst zuständigen Ressortminister, nun den direkten Kontakt zum Premierminister, um Einzelheiten insbesondere zum zweiten Teil seiner in diesem Zusammenhang gemachten Erklärung zu bekommen. Mit dem Mandat, das die CGFP-Spitze von den Mitgliedsorganisationen bekommen habe, wolle man vernünftig und gewissenhaft umgehen, hieß es am Montag im Anschluss an den CGFP-Nationalvorstand. Aus diesem Grunde wolle man sich vor anderen Aktionen noch einmal an den Staatsminister richten, auch um auf diese Weise eventuelle Missverständnisse auszuräumen.
Die Einführung einer Zusatzpension (zweiter Pfeiler der Altersvorsorge) im öffentlichen Dienst war ein weiteres Thema im CGFP-Nationalvorstand. Seit Jahren schon macht sich die CGFP in dieser Frage für eine Gleichstellung von Privatsektor und öffentlichem Dienst stark und hat auch einen konkreten, auf dem Freiwilligenprinzip beruhenden Vorschlag zur Einführung einer solchen Zusatzpension innerhalb der öffentlichen Funktion vorgelegt. In der Folge einer rezenten Antwort des für den öffentlichen Dienst zuständigen Ressortministers auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage, nach der eine solche Umsetzung aufgrund der bestehenden Gesetzgebung nicht möglich sei, verlangt die CGFP jetzt genau dieselben Zugangsbedingungen zur Zusatzpension wie in der Privatwirtschaft, ganz im Sinne einer Gleichbehandlung der beiden Sektoren.
Die Einführung von Zeitsparkonten im öffentlichen Dienst war ein weiteres Thema, das die CGFP-Delegierten beschäftigte. Anscheinend wird der Arbeitsminister demnächst ein Gesetzesprojekt zur Einführung von Zeitsparkonten im Privatsektor vorlegen. Mit Nachdruck verlangt die CGFP auch in diesem Punkt eine Ausdehnung der Gesetzesvorlage auf den öffentlichen Dienst, dies umso mehr, als die Idee zur Einführung von Zeitsparkonten aus den Reihen der CGFP kam und das im Jahre 2007 mit der Regierung unterzeichnete Besoldungsabkommen ausdrücklich vorsieht, dass „le Gouvernement étudiera, en y associant la CGFP, la faisabilité de l’introduction, en parallèle avec le secteur privé, d’un système épargne-temps dans le secteur public.“