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Communiqués de presse

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Gehälterrevision: Vorarbeiten sollen noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden

07.07.2008

Nationalvorstand der CGFP begrüßt Fortschritte in der Frage um die Durchführung einer allgemeinen Gehälterreform

Die für die Confédération Générale de la Fonction Publique CGFP längst überfällige allgemeine Gehälterrevision für den öffentlichen Dienst war eines der zentralen Themen in der letzten Sitzung des CGFP-Nationalvorstandes vor den Sommerferien. Bekanntlich war der CGFP-Führung bereits im vergangenen April von den CGFP-Fachverbänden ein ganz klares Mandat übertragen worden, diese Reform mit allen ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen und gewerkschaftlichen Mitteln voranzutreiben. Nach einem ersten mit dem für den öffentlichen Dienst zuständigen Ressortminister Claude Wiseler geführten Gespräch hatte die CGFP-Spitze den direkten Kontakt zu Premierminister Jean-Claude Juncker gesucht, auch um Aufschluss zu der vom Regierungschef bei Gelegenheit seiner Rede zur Lage der Nation gemachten Äußerung in dieser Angelegenheit zu bekommen.

Wie bereits am vergangenen Freitag im Anschluss an die Ministerratssitzung verlautete, hat die CGFP nach einem mittlerweile mit Premierminister Jean-Claude Juncker auch kontrovers geführten Gespräch in dieser Frage Fortschritte zu vermelden. Wie aus dieser Unterredung hervorging, sei eine allgemeine Gehälterrevision technisch und politisch wohl nicht mehr integral und zur vollsten Zufriedenheit der CGFP im Zeitraum vor den nächsten Parlamentswahlen umsetzbar. So wie im Regierungsabkommen von 2004 vorgesehen, hat sich die Regierung nun allerdings, auf Drängen der CGFP, schriftlich dazu verpflichtet, die Vorarbeiten für eine Gehälterrevision im öffentlichen Dienst bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode abzuschliessen und einen endgültigen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht soll die neue Regierung dann in die Lage versetzen, die seit Mitte der 90er Jahre notwendig gewordene Gehälterreform kurzfristig umzusetzen. Die CGFP begrüßt diese Bereitschaft umso mehr, als damit einem ihrer Hauptanliegen Rechnung getragen wird. Mehrfach hatte die CGFP darauf hingewiesen, dass der Zeitpunkt für eine allgemeine Gehälterrevision im öffentlichen Dienst bereits überschritten sei und die finanziellen Voraussetzungen dafür geradezu gegeben seien.

Als positiv wertet die CGFP auch die Tatsache, dass der „Ajustement“, d.h. die automatische Anpassung der Renten und Pensionen an die allgemeine Lohnentwicklung, ab dem 1. Januar 2009 wieder nach den vor der Tripartite aus dem Jahre 2006 geltenden Regeln spielen wird. Damit wird einer diesbezüglichen Forderung der CGFP, Rentner und Pensionierte Anteil an der allgemeinen Einkommensentwicklung und am Wirtschaftswachstum des Landes haben zu lassen, angemessen Rechnung getragen. Bereits während der Tripartite-Gespräche hatte die CGFP die von Regierung und Patronat vorgelegte Maβnahme, den „Ajustement“ zum 1. Januar 2007 ganz ausfallen zu lassen, erfolgreich abwehren können. Zu einer ersten Teil-Anpassung ist es daraufhin am 1. Juli 2007 gekommen, am 1. Juli 2008 ist nun erneut eine Angleichung von 0,9 Prozent erfolgt. Ab dem 1. Januar 2009 soll der „Ajustement“ wieder völlig normal, d.h. im gewohnten Zwei-Jahres-Rhythmus, spielen. Zu diesem Zeitpunkt müsste mit einer Anpassung von ca. zwei Prozent zu rechnen sein.

Einmal mehr hat sich der CGFP-Nationalvorstand klar und deutlich gegen den Ausfall einer Index-Tranche ausgesprochen. Sollte sich diese Situation zum Jahresende stellen, sei mit heftigem Widerstand zu rechnen, hieβ es. Dies umso mehr, als ein solches Szenario in krassem Widerspruch zu den Tripartite-Beschlüssen stehe. Ebenso hat sich der CGFP-Nationalvorstand noch einmal für eine vollständige Anpassung der Steuertabelle an die Inflation stark gemacht. Nur auf diese Weise könne dem andauernden Kaufkraftverfall wirksam entgegengewirkt werden.

Was eine weitere Öffnung des öffentlichen Dienstes für Nicht-Luxemburger betrifft, hält die CGFP auch weiterhin an ihrer Haltung fest. Um auch in dieser Frage eine für beide Seiten – Regierung und CGFP – zufriedenstellende Lösung zu erreichen, hat die CGFP bekanntlich den Schlichter angerufen. Die CGFP erinnert daran, dass die Nationalitätenklausel bereits heute in einer ganzen Reihe von Bereichen wie zum Beispiel dem Unterrichtswesen, der Forschung oder dem Gesundheitsbereich ohnehin nicht mehr spiele. Im Vergleich zu anderen Ländern, in denen der Beschäftigungsanteil von ausländischen Staatsbürgern im öffentlichen Dienst zwischen 0,5 und maximal 1 Prozent liege, sei Luxemburg mit zehn bis zwölf Prozent absoluter Spitzenreiter, begründet die CGFP ihre Position. Auch führt die Staatsbeamtengewerkschaft die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft an, der sie grundsätzlich positiv gegenüberstehe und die eine weitere Öffnung des öffentlichen Dienstes in einem völlig anderen Licht erscheinen lasse. Auch wenn die Gespräche mit der Regierung noch nicht beendet seien, könne man aber jetzt schon feststellen, „dass sich die Regierung bewegt“ und eine Bereitschaft erkennen lasse, „den Bedenken der CGFP Rechnung zu tragen“, hieß es vor dem CGFP-Nationalvorstand. Eine weitere Gesprächsrunde zwischen CGFP und Regierung ist übrigens für kommenden September angesagt.

Mit Nachdruck drängt die CGFP auf eine schnellstmögliche Umsetzung der noch offenen Punkte aus dem im vergangenen Jahr mit der Regierung unterzeichneten Besoldungsabkommen. Mit Genugtuung wurde zur Kenntnis genommen, dass sich die Gesetzesprojekte zur Neuregelung der Familienzulage und zur Einführung eines individuellen Fortbildungsurlaubes mittlerweile auf dem Instanzenweg befinden. Bei zwei erwerbstätigen Partnern, die beide im öffentlichen Dienst arbeiten und teilzeitbeschäftigt sind, wird die Familienzulage künftig nach dem Beschäftigungsgrad proratisiert, wobei der Gesamtbetrag nicht über eine ganze Familienzulage hinausreichen kann. Was die Einführung eines Weiterbildungsurlaubes angeht, wird eine berufsspezifische Lösung für den öffentlichen Dienst angestrebt, wobei die heute bereits geltenden 30 Urlaubstage für Fortbildungsmaßnahmen in den künftig vorgesehenen 80 Tagen enthalten sind.

Auch fordert die CGFP weiterhin die unverzügliche Einführung von Zeitsparkonten im öffentlichen Dienst, dies umso mehr, als das im Jahre 2007 mit der Regierung unterzeichnete Besoldungsabkommen dies ausdrücklich so vorsieht.

Stichwort Zusatzpension: Seit mittlerweile fast zehn Jahren prangert die CGFP den für sie verfassungswidrigen Ausschluss des öffentlichen Dienstes von dieser Möglichkeit an. Da eine nach Vorgesprächen auf Regierungsebene von der CGFP in Vorschlag gebrachte berufsspezifische Lösung keine Berücksichtigung findet, verlangt die CGFP kurzerhand, dass die öffentlichen Bediensteten nach den allgemeinrechtlichen Bestimmungen Anspruch auf eine solche Zusatzpension haben sollten.

Scharfe Kritik übte der CGFP-Nationalvorstand schließlich am jüngsten Richterspruch des Europäischen Gerichtshofes (EuGh) in Sachen Entsenderichtlinie. Mit solchen Urteilen würden die sozialen Rechte der Beschäftigten immer mehr in Frage gestellt, bedauert die Gewerkschaft. Es könne jedenfalls nicht angehen, dass hier soziale Normen einfach mit Füßen getreten würden. Auch dürften die Kontrollmöglichkeiten der staatlichen Gewerbeinspektion keinesfalls beschnitten werden, was letztlich zu Sozialdumping führe.