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Communiqués de presse

Klein- und Mittelverdiener zusätzlich entlasten – Aus dem CGFP-Nationalvorstand

18.03.2016

Die Reform des Nationalitätengesetzes bildete einen Schwerpunkt in der jüngsten Sitzung des CGFP-Nationalvorstandes, der am Freitag, dem 18. März 2016, am Hauptsitz der CGFP in Luxemburg-Merl tagte.

Begrüßt wurde dabei einmal mehr, dass die Regierung erst einmal einen Vorentwurf zur Reform der Staatsbürgerschaft vorgelegt hatte, der Spielraum für Diskussionen und Nachbesserungen zugelassen habe. Bereits in seiner Sitzung vom 26. Oktober 2015 hatte der CGFP-Nationalvorstand vor allen Dingen Nachbesserungen in der Frage rund um die Sprachkenntnisse in Luxemburgisch gefordert und sich in aller Deutlichkeit gegen eine weitere Lockerung der bisherigen Bestimmungen ausgesprochen. Insbesondere was das Verstehen unserer Nationalsprache betrifft, hatte die CGFP eine weitere Verwässerung der Sprachkompetenzen deutlich zurückgewiesen. Das einstige Vorhaben der Regierung, das Niveau der Sprachenkenntnisse beim Verstehen des Luxemburgischen von derzeit B1 auf künftig A2 zu senken, hatten die CGFP-Delegierten insgesamt abgelehnt.

Dass der CGFP-Haltung in dieser Frage nun weitgehend Rechnung getragen werde, konnte der jüngste CGFP-Nationalvorstand denn auch nur begrüßen. Die weiteren Elemente werden sicherlich noch Gegenstand einer tiefgreifenden Analyse sein.

Mit Blick auf die für 2017 vorgesehene Steuerreform erneuerte der CGFP-Nationalvorstand seine Forderung, die Steuerfreibeträge, insbesondere in Bezug auf den Wohnungsbau, endlich den heutigen Gegebenheiten anzupassen, um so den Zugang zum Eigenheim zu fördern. Dass die Schuldzinsen und bestimmte Versicherungsbeiträge künftig zusammen von der Steuer abgesetzt werden könnten, sei im Sinne einer größeren Flexibilität wohl zu begrüßen, vorausgesetzt allerdings, die beiden bisher geltenden Freibeträge von 336 und 672 Euro würden dann aber auch zu einem einzigen abzugsfähigen Freibetrag von in Zukunft 1.008 Euro zusammengeführt.

Dass die Kapitalerträge künftig höher besteuert werden sollten, darüber stimmten die CGFP-Delegierten überein. Wenn allerdings die Quellensteuer, die vornehmlich die Kleinsparer treffe, von zehn auf 20 Prozent erhöht werden sollte, müsste parallel dazu auch der Freibetrag angepasst werden. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Zinsen derzeit auf einem historisch niedrigen Niveau befänden und wohl wieder einmal ansteigen würden, sollte dieser Freibetrag von heute 250 auf künftig 1.000 Euro erhöht werden. Insgesamt wurde die mit der Reform angestrebte Entlastung der privaten Haushalte positiv gewertet, seien es doch in erster Linie die natürlichen Personen gewesen, die mit Maßnahmen wie der Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Einführung der 0,5%-Zukunftssteuer Teile der Steuerreform bereits vorfinanziert hätten.

„Durchaus mehr erwartet" hätte man sich indes hinsichtlich der Entlastung der Steuerzahler in der Steuerklasse 1A, zu einem Großteil alleinerziehende Elternteile, deren persönliche Situation auf gar keinen Fall dazu gebraucht werden könne, dem Staat zu zusätzlichen Steuereinnahmen zu verhelfen. Nach amtlichen Erhebungen des Statec aus dem Jahre 2014 seien immerhin dramatische 68 Prozent dieser Steuerzahler von einem reellen Armutsrisiko betroffen, hieß es zur Begründung.

Was die optionale Einführung der Individualbesteuerung bei verheirateten Paaren anbelangt, stelle sich vor allem die Frage, wie eine solche Praxis funktionieren solle. Für die CGFP jedenfalls steht fest, dass die Entscheidung vom steuerpflichtigen Ehepaar selber und nicht von der Verwaltung getroffen werden müsse. Auch könne es nicht sein, dass die Umsetzung dieser Maßnahme auf einmal in krassem Widerspruch zur vielgepriesenen administrativen Vereinfachung stünde, mahnt die CGFP.

Die Neuregelung der Familienzulagen hat der CGFP-Nationalvorstand indes als „eindeutige Verschlechterung im Vergleich zu den heutigen Bestimmungen" zurückgewiesen. Insbesondere Familien mit mehreren Kindern müssten je nach Kinderanzahl beträchtliche Einschnitte hinnehmen. Dass die Familienzulagen allerdings erneut - wie in dem Abkommen vom 28. November 2014 zwischen Regierung und Sozialpartnern vorgesehen - automatisch angepasst werden sollten, wurde mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.

Was das neue Besoldungsabkommen für den öffentlichen Dienst betrifft, hat die CGFP ihren Forderungskatalog mittlerweile eingereicht. Er wird die Grundlage bilden für die weiteren Verhandlungen mit der Regierung.

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