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Communiqués de presse

Standpunkt: Steuerreform: Weiterreichende Anpassungen dringend notwendig

27.04.2016

Steuern zahlen gehört sicherlich nicht zu den beliebtesten Beschäftigungen einer großen Mehrheit der Bürger. Gleich zu Beginn wage ich, dies zu behaupten, wohlwissend, dass die Funktionsfähigkeit eines Staates ohne Einnahmen nicht gewährleistet werden kann. Sozialleistungen könnten nicht mehr erbracht werden, Infrastrukturen nicht geschaffen und so weiter und so fort.

Und zu diesen Einnahmen gehören nun eben auch vornehmlich Steuern, ob direkte oder indirekte, die, wie in Luxemburg, von motivierten und gut ausgebildeten Beamten und Angestellten der Steuerverwaltung berechnet und eingetrieben werden, auch wenn dies den Steuerzahlern auf Anhieb nicht immer gefällt.

Damit dies aber größtmöglich von der Bevölkerung auch positiv angenommen wird, gilt es, auf der einen Seite diese Steuern sinnvoll auszugeben und einzusetzen, und auf der anderen Seite, im Steuerrecht für ein größtmögliches Maß an Steuergerechtigkeit zu sorgen, getreu dem bekannten Prinzip, dass breitere Schultern auch eine größere Steuerlast zu tragen hätten.

Zu einem solchen Plus an Steuergerechtigkeit gehört auch der Ansatz, dass Erträge aus geleisteter Arbeit nicht unverhältnismäßig hoch gegenüber Kapitalerträgen belastet werden dürften. D.h.: Falls eine Regierung eine Steuerreform ins Auge fasst, die im Normalfall über Jahrzehnte Bestand haben soll, dann sollte ein Mehr an Steuergerechtigkeit das oberste Gebot sein!

Im Vorfeld der Bekanntgabe der Eckwerte der von der jetzigen Regierung in Aussicht gestellten Reform wurde die Frage aufgeworfen, ob es denn eher nur zu einem Reförmchen reichen sollte oder doch zu einer grundlegenden, tiefgreifenden Reform, die diesen Namen auch verdiene und die vor allem all diejenigen, die bei jeder auch nur kleinsten Steuererhöhung zur Kasse gebeten werden, also insbesondere die Mittelschicht, substanziell entlasten müsse.

Außerdem gingen den Vorarbeiten - neben einer Mehrwertsteuererhöhung - zum Teil mehr als einseitige Maßnahmen, wie zum Beispiel die Einführung einer ungerechten und mehr als fragwürdigen 0,5%- Steuer auf ausschließlich fast allen Einkommen der natürlichen Personen, voran. Sie erlaubten es der Regierung, einen Teil der Steuerreform auf dem alleinigen Buckel der privaten Haushalte vorzufinanzieren.

Nachdem der Wirtschafts- und Sozialrat sein fundiertes Gutachten vorgestellt hatte, kam es, wie im Bipartiteabkommen der Gewerkschaften mit der Regierung vom 28. November 2014 festgeschrieben, zu einem ersten Treffen aller Sozialpartner mit der Regierung am 29. Februar 2016.

Lange davor hatte sich die CGFP für eine deutliche Entlastung der natürlichen Personen ausgesprochen, die maßgeblich zur Sanierung des Staatshaushalts beigetragen haben. Am einfachsten wäre eine solche Entlastung durch eine seit langen Jahren überfällige Anpassung der Steuertabelle an die Preisentwicklung ermöglicht worden.

Ebenso sprach sich die CGFP für die Einführung von zusätzlichen Steuerstufen sowie eine Abschwächung der Progression in den unteren Einkommensstufen und eine gerechtere Aufteilung der gesamten Steuerlast zwischen Unternehmen und Privatpersonen aus. Letzteres ist mit den jetzt vorgelegten Ideen, gelinde gesagt, keinesfalls erreicht worden.

Im Bereich Wohnungsbau und in Anbetracht einer explosionsartigen Preisentwicklung auf dem nationalen Wohnungsmarkt machten wir uns für eine dringend notwendige Anpassung der Freibeträge bei Bausparverträgen sowie der abzugsfähigen Zinsen auf Hypothekardarlehen stark.

Und nicht zu vergessen: die Steuerklasse 1A. Die hier eingestuften Steuerzahler, insbesondere Alleinerzieher, müssten bedeutend entlastet werden, wohlwissend, dass bei einem Einkommen von 45.000 EUR bei der Besteuerung kein wesentlicher Unterschied zwischen Steuerklasse 1A und Steuerklasse 1 (Junggesellenhaushalt) bestünde. Deshalb bestand (und besteht) unsere Hauptforderung in einer Einstufung in Steuerklasse 2 und, subsidiär, einer substantiellen Erhöhung des Steuerkredits für Alleinerzieher und einer weitaus geringeren Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen. Auch in diesem Punkt stellen die vorgestellten Maßnahmen keinen großen Wurf dar.

Ein Schritt in die richtige Richtung sind die uns am 29. Februar vorgelegten Absichten der Regierung dennoch, Überlegungen, die uns aber nicht weit genug gingen. Aus diesem Grunde legten die Sozialpartner weitere, weitreichendere Vorschläge für mehr Steuergerechtigkeit auf den Tisch, Vorschläge, auf die die Regierung am 21. April mit punktuellen Angleichungen antwortete, wie zum Beispiel geschehen bei der Anpassung des Wertes der Essensgutscheine, Maßnahme, die logischer Weise in der Folge davon auch im öffentlichen Dienst bei der Festsetzung der Essenszulage umgesetzt werden muss.

Zugegeben: Einem Teil unserer Forderungen ist Rechnung getragen worden, es kommt zu Steuererleichterungen, die zu einer Kaufkraftstärkung, auch im Interesse der Betriebe, führen werden, wenn auch nicht in dem Maße, wie wir uns das gewünscht hätten.

Eine Jahrhundertreform ist dies beileibe nicht, und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass auch die Regierung nicht voll und ganz von der Dauerhaftigkeit ihrer Reform überzeugt scheint, soll doch schon sehr zeitnah geprüft werden, ob sie nach ihrem Inkrafttreten die angepeilten Ziele erreicht hat oder, falls nicht, eventuelle Nachbesserungen ins Auge zu fassen seien.

Und eines sollte nicht vergessen werden: Rund ein Fünftel der gesamten Kosten der Steuerreform (110 Millionen pro Jahr) sind von den natürlichen Personen über den „impôt d'équilibrage budgétaire temporaire" vorfinanziert worden, hier wird also etwas zurückgegeben, was den Haushalten vorher einseitig durch Steuererhöhungen abgenommen wurde.

Bedauerlicherweise kommt es auch nicht zu einer gerechteren Besteuerung der Kapitalerträge (Stichwort stock-options) und die Zusammenlegung der Freibeträge bei Versicherungsprämien und Konsumkredite stellt ganz eindeutig eine regelrechte Verschlechterung dar, wird doch einer dieser Freibeträge, unter dem Deckmäntelchen von mehr Flexibilität, einfach komplett gestrichen.

Eines steht jedenfalls fest: Auch jetzt, nach dem Bekanntwerden aller Eckdaten der Steuerreform, wird sich die CGFP auch in den kommenden Monaten weiter für mehr Steuergerechtigkeit einsetzen und nicht von ihren berechtigten Forderungen abweichen. Die Tragweite einer solchen Steuerreform ist uns dafür einfach zu wichtig!

Romain Wolff,
CGFP-Generalsekretär

 

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