CGFP  >  Actualités  >  Communiqués de presse  >  News Communiqué de presse

Communiqués de presse

Die CGFP zum neuen Quellensteuergesetz

24.11.2005

Ein Vorschlag zur Vermeidung von unnötigem Verwaltungsaufwand

In ihrer Sitzung vom 24. November hat sich die Exekutive der Confédération Générale de la Fonction Publique CGFP mit der derzeit im Parlament diskutierten Gesetzesvorlage zur Quellensteuer auf Zinseinkünften befasst und dabei unter anderem die verwaltungstechnischen Aspekte analysiert.

Es wird von der CGFP ausdrücklich begrüßt, dass die Regierung für die Kleinsparer einen jährlichen Freibetrag vorgesehen hat, wenngleich dieser mit 150 Euro pro Person mehr als bescheiden ausfällt. Sehr zu bedauern ist jedoch, dass - nachdem die Zinssteuer vorweg generell von den Banken einbehalten wird - der vorgesehene Freibetrag nur im Nachhinein und auf formellen Antrag hin rückerstattet werden soll. Dabei ist der Steuerzahler gehalten, zahlreiche Belege zu sammeln und aufzubewahren, und er kann seinen Antrag in der Regel erst nach Ablauf des Jahres stellen. Auch scheint nicht einmal gesichert zu sein, dass die Banken alle entsprechenden Belege unentgeltlich liefern.

Vor allem aber sieht das Gesetzprojekt in seiner derzeitigen Form einen enormen Verwaltungsaufwand vor für die erforderliche Bearbeitung und Überprüfung der vieltausend Anträge - ein Aufwand, der in keinem maßvollen Verhältnis steht zum Volumen der tatsächlich zurückerstatteten Steuern. In der Kürze der Zeit wird es unmöglich sein, rechtzeitig entsprechende Verwaltungsstrukturen zu schaffen und die notwendigen Mittel bereitzustellen.

Wie gelegentlich der Einführung der Rückerstattung der Mehrwertsteuer beim Wohnungsbau so wird es auch hier unweigerlich zu jahrelangen Verzögerungen kommen. Der Steuerzahler wird sich - aus seiner Sicht durchaus zu Recht - über die notgedrungen verspätete Auszahlung der ihm geschuldeten Gelder ärgern; gleichzeitig wird ganz zu Unrecht das Bild einer schwerfälligen und trägen öffentlichen Verwaltung erzeugt. Man kennt ja die kontinuierliche, widerliche Hetze von bestimmten Patronatsvertretern gegen die Staatsbeamtenschaft, die jedoch vor allem auf gravierenden Fehlern der politischen Entscheidungsträger beruht.

Die CGFP muss demnach im Voraus vor einer schweren politischen Fehlentscheidung warnen. Die Erfindung eines neuen, völlig überflüssigen Papiertigers spricht allen Versprechen Hohn, auf unnötige Bürokratie in Luxemburg zu verzichten und unnütze Formulare und Belege zu vermeiden und abzubauen, um die Wirksamkeit der Verwaltung kontinuierlich zu verbessern. Statt alle Jahre wieder das uralte Versprechen einer großen Verwaltungsreform auftauchen zu lassen wie das Monster vom Loch Ness, sollte der Staat endlich das Übel an der Wurzel fassen und keine Gesetze mehr verabschieden, welche neuen unsinnigen Papierkram verursachen.

Die CGFP fordert, die vorgesehene Rückerstattung (von 150 Euro netto pro Person im Haushalt) einfach in alle amtlichen Steuertabellen einzubauen, so dass jeder Steuerzahler sie ohne Antrag erhält und keine Belege und Prüfungen erforderlich sind. Den Lohnempfängern käme die Rückerstattung dabei schon bei der monatlichen Gehaltsabrechnung zugute.

Zwar dürfte bei der hier vorgeschlagenen Vereinfachung eventuell auch einigen Personen der Betrag von 150 Euro gutgeschrieben werden, ohne dass sie vorher tatsächlich Zinsen kassiert und dabei Quellensteuer bezahlt haben. Der entsprechende Steuerausfall würde aber mit Sicherheit nur einen kleinen Bruchteil der Kosten darstellen, welche der im Gesetzesprojekt vorgesehene Rückerstattungsmechanismus kosten könnte.

Allein jene Haushalte, die keine Einkommensteuer zahlen oder nur einen Betrag, der unter dem Freibetrag liegt, sollten einen Antrag auf Rückerstattung stellen dürfen, wozu dann ebenfalls keine Belege vorzulegen wären.

Im Zusammenhang mit der angesprochenen Gesetzvorlage verweist die CGFP ferner auf einen wichtigen Änderungsantrag im Gutachten der Staatsbeamtenkammer, der vermeiden soll, dass die Zinsen auf Bausparverträgen, insofern sie über den Freibetrag hinausreichen, künftig steuerlich diskriminiert werden gegenüber den Dividenden oder den Einkünften aus Investmentfonds.

Les cookies assurent le bon fonctionnement du site. En le consultant, vous acceptez l'utilisation des cookies. OK En savoir plus