Communiqués de presse
Zentralbank-Führung am Pranger
10.03.2006CGFP und A-BCL führen Klage bei Regierung
Als direkte Folge einer von der CGFP, der „Association professionnelle du personnel de la BCL“ und dem europäischen Dachverband aller Zentralbank-Personalvertretungen gegebenen Pressekonferenz über die unhaltbar gewordenen Zustände innerhalb der Luxemburger Zentralbank traf an diesem Donnerstag eine gemeinsame Delegation von CGFP und A-BCL, angeführt von CGFP-Nationalpräsident Emile Haag, CGFP-Generalsekretär Romain Wolff und A-BCL-Präsident Claude Wies, zu diesbezüglichen Gesprächen mit Budgetminister Luc Frieden und dem für den öffentlichen Dienst zuständigen Minister Claude Wiseler zusammen.Die in freundschaftlicher Atmosphäre stattgefundene Zusammenkunft gab den Gewerkschaftsvertretern einmal mehr die Gelegenheit, auf die seit langem bekannten Missstände und das sich zusehends verschlechternde Arbeitsklima innerhalb der BCL hinzuweisen. Ihren vorläufigen Höhepunkt hatte die miserable Stimmung unter den BCL-Mitarbeitern bekanntlich im vergangenen Dezember mit der Entlassung eines Personaldelegierten erreicht.
Hauptgegenstand der Gespräche war die willkürliche Verweigerung der BCL-Generaldirektion, die A-BCL formal als Personalvertretung anzuerkennen, obwohl sie alle rechtlichen Bestimmungen zur Gründung einer Personaldelegation im öffentlichen Dienst erfüllt, heute bereits über 80 Prozent der BCL-Mitarbeiter als Mitglieder umfasst und in der Vergangenheit sogar laufend von der BCL-Führung mit Gutachten befasst wurde. Ihre Vertreter sind demokratisch gewählt, und die A-BCL gilt seit geraumer Zeit als anerkannte Mitgliedsorganisation der CGFP. Eine Begründung für die vorsätzliche Ablehnung der A-BCL als Personalvertretung blieb die BCL-Direktion bislang schuldig. Stattdessen wurden die Personaldelegierten immer wieder durch Druck und Einschüchterung in ihrer freien Meinungsäußerung und bei der Verteidigung der Rechte von Belegschaftsmitgliedern gehindert.
Wenn die Unabhängigkeit von Zentralbanken in Währungsfragen gewährleistet sei, müsse in Personalentscheidungen immer noch die geltende nationale Gesetzgebung ausschlaggebend sein, hieß es übereinstimmend. Als „skandalös“ wurde in diesem Zusammenhang ein von der BCL-Führung an die internationale Gewerkschaftsunion „Uni Global Union“ gerichtetes Schreiben vom 23. Januar 2006 bezeichnet, in dem es u.a. heißt, es gebe keine rechtliche Form für die Personalvertretung innerhalb der Luxemburger Zentralbank: „The regime for staff representation at the Central Bank is at present legally undefined“, so wortwörtlich. Tatsache ist vielmehr, dass die A-BCL wie alle anderen Personalvertretungen des öffentlichen Dienstes als Vereinigung ohne Gewinnzweck (asbl) gegründet wurde und die formale Anerkennung bei der dafür zuständigen Instanz beantragt hat, bis jetzt allerdings vergeblich auf eine Antwort wartet. Ebenso behauptet die BCL-Führung in dem Schreiben, die A-BCL sei „nicht wirklich“ als Personalvertretung anerkannt, vergisst aber ganz offensichtlich zu erwähnen, dass nur sie – die BCL-Leitung – diese formale Anerkennung aussprechen kann. Solange dies allerdings nicht der Fall ist, können die A-BCL-Vorstandsmitglieder auch nicht vom Kündigungsschutz für Personaldelegierte profitieren, ein bedauernswerter Umstand, auf den die Regierungsvertreter eindringlich hingewiesen wurden. Gerade vor diesem Hintergrund ist der uneigennützige Einsatz der A-BCL-Führung im Interesse aller BCL-Beschäftigten nach Darstellung der CGFP beispielhaft und bemerkenswert.
Für CGFP und A-BCL ist es jedenfalls unverständlich, dass hier ein Jemand im Alleingang - der BCL-Generaldirektor in persona – elementare Gewerkschaftsrechte willkürlich mit Füßen treten kann, ohne dass es eine übergeordnete Instanz gibt, die sich in der Lage fühlt, nach dem Rechten zu sehen in einer Situation, in der das gesamte Personal beunruhigt, erregt und gekränkt ist. Von Seiten der Gewerkschaften wurde erneut ein eindringlicher Appell an die politische Führung gerichtet, alles nur in ihrer Macht Stehende zu tun, um Abhilfe zu schaffen. Sollte es nicht kurzfristig zu einer für alle Interessierten zufriedenstellenden Lösung beziehungsweise einer formalen Anerkennung der A-BCL als Personalvertretung kommen, sind CGFP und A-BCL fest entschlossen, ihre durch die Verfassung gewährleisteten Gewerkschaftsrechte auf juristischem Wege einzuklagen, und das sowohl vor dem in dieser Frage zuständigen Verwaltungsgericht als auch vor der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf wegen einer gravierenden Verletzung der von Luxemburg ratifizierten grundlegenden internationalen BIT-Arbeitskonventionen. Der europäische Dachverband aller Zentralbank-Personalvertretungen seinerseits wird seine Solidarität in dem Falle mit einer bereits im Januar angekündigten Kundgebung vor den Toren der Luxemburger Zentralbank zum Ausdruck bringen.
Für die Gewerkschaftsvertreter ist das Maß jedenfalls mehr als voll. Nachdem die in all den Jahren geführten Gespräche ergebnislos geblieben sind, ist jetzt gewerkschaftliches Handeln gefragt!
(Foto: François Aussems)