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Communiqués de presse

Gemeinsame Pressemitteilung von A-BCL und CGFP: A-BCL klagt Anerkennung als Personalvertretung der Luxemburger Zentralbank vor Verwaltungsgericht ein

01.06.2006

Parallel Klage vor dem Internationalen Arbeitsamt in Genf wegen Verstoßes gegen die BIT-Arbeitskonventionen

Die Auseinandersetzung innerhalb der Luxemburger Zentralbank um die formale Anerkennung der „Association professionnelle du personnel de la BCL“ (A-BCL) als Personalvertretung geht in eine nächste entscheidende Phase. Nachdem alle bisherigen Bemühungen ergebnislos geblieben sind, hat die A-BCL, eine seit Jahren anerkannte Mitgliedsorganisation der CGFP, ihre Ankündigung, die durch die Verfassung gewährleisteten Gewerkschaftsrechte auf juristischem Wege einzuklagen, wahr gemacht. Hauptgegenstand der vor dem in dieser Frage zuständigen Verwaltungsgericht eingereichten Klage ist die willkürliche Verweigerung der BCL-Generaldirektion, die A-BCL formal als Personalvertretung anzuerkennen. In der parallel dazu vor dem Internationalen Arbeitsamt in Genf eingereichten Anklageschrift wirft die A-BCL dem Luxemburger Staat eine gravierende Verletzung der von Luxemburg unterzeichneten grundlegenden internationalen BIT-Arbeitskonventionen vor. Berufen wird sich dabei auf das von Luxemburg mitgetragene Abkommen Nr. C 87 über die Gewerkschaftsfreiheiten und den Schutz des Gewerkschaftsrechtes im Allgemeinen sowie auf die ebenfalls von Luxemburg unterzeichnete Konvention Nr. C 151 über die Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst.

Die Auseinandersetzungen und die Konflikte innerhalb der Luxemburger Zentralbank sind nicht neu. Immer wieder wurde den Personalvertretern von der derzeitigen Führung Schwierigkeiten bei der Ausübung ihrer gewerkschaftlichen Aufgaben bereitet. Unentwegt wurden die Delegierten von Seiten des BCL-Vorstehers in ihrer freien Meinungsäußerung und bei der Verteidigung der Rechte von Belegschaftsmitgliedern durch Druck, Einschüchterungen und Drohungen gehindert. Einen vorläufigen Höhepunkt hatte die erbärmliche Stimmung innerhalb der Luxemburger Zentralbank bekanntlich Ende Dezember 2005 mit der Entlassung eines Personaldelegierten erreicht.

Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz hatten A-BCL, CGFP und der europäische Dachverband aller Zentralbank-Personalvertretungen am vergangenen 18. Januar auf die Missstände innerhalb der BCL und die untragbaren Machenschaften von BCL-Chef Yves Mersch aufmerksam gemacht. Hauptgegenstand eines anschließenden Gespräches einer gemeinsamen Delegation von CGFP und A-BCL bei Budgetminister Luc Frieden und dem für den öffentlichen Dienst zuständigen Minister Claude Wiseler war ebenfalls die bis heute unbegründete Verweigerung der BCL-Generaldirektion, die A-BCL formal als Personalvertretung anzuerkennen. Bemängelt wurde in dem Gespräch mit den Regierungsvertretern vor allem, dass es keine übergeordnete Instanz gebe, die sich in der Lage fühle, nach dem Rechten zu sehen in einer Situation, in der das gesamte Personal beunruhigt, erregt und gekränkt sei. Von Seiten der Gewerkschaften wurde ein eindringlicher Appell an die politische Führung gerichtet, alles nur in ihrer Macht Stehende zu tun, um Abhilfe zu schaffen.

Nachdem auch diese Aufforderung das angestrebte Ziel nicht erreicht hatte, entschloss sich die A-BCL nun, wie oben erwähnt, zu gerichtlichen Schritten. Fügen wir der Vollständigkeit halber hinzu, dass der Dachverband aller Zentralbank-Personalvertretungen seine Solidarität mit einer Kundgebung vor den Toren der Luxemburger Zentralbank zum Ausdruck bringen möchte. Eine auf Initiative der Exekutive des „Standing Committee“ europaweit bei den Personalvertretungen der europäischen Zentralbanken durchgeführte Petition stieß auf breite Zustimmung. Nicht weniger als 220 Personaldelegierte aus ganz Europa brachten ihre Solidarität in einem an die Direktionen von EZB und BCL gerichteten Dokument zum Ausdruck.

Als Dachorganisation der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst hat die CGFP der A-BCL ihre volle Unterstützung zugesagt.