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CGFP zur Corona-Krise: Fatale soziale Folgen vermeiden

20.03.2020

CGFP zur Corona-Krise: Fatale soziale Folgen vermeiden
Weltweit sorgt das Corona-Virus für den absoluten Ausnahmezustand und legt die Gesellschaft flächendeckend lahm. Die nie da gewesene sanitäre Krise führt einem vor Augen, wie wichtig es ist, dass essenzielle Dienstleistungen in öffentlicher Hand sind.

Die CGFP unterstützt all jene Helfer, die Tag für Tag unter schwierigen Bedingungen beim Kampf gegen die Pandemie Großartiges leisten. Die Staatsbediensteten, die das öffentliche Leben in vorderster Front aufrechterhalten, verdienen tiefsten Respekt und die Unterstützung aller. Die Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegesektor sowie die Polizei, die Armee, die Postboten – um nur einige Beispiele zu nennen – gehen in ihrem beruflichen Alltag oft hart an ihre Grenzen.

Doch auch die sich im Krisenmodus befindende Privatwirtschaft bringt viele unschätzbare Opfer zum Wohle der Gesellschaft. Die außergewöhnliche Herausforderung, die vor uns steht, ist nur GEMEINSAM zu meistern. Zusammenhalten und die Kräfte bündeln, statt sich auseinanderdriften zu lassen, lautet die klare Botschaft der CGFP.

Ein erster Schritt in diese Richtung muss am kommenden Dienstag in einer gemeinsamen Videositzung zwischen Arbeitsminister Dan Kersch und den Sozialpartnern unter CGFP-Beteiligung erfolgen. Für die CGFP hat die Gesundheit der Menschen absoluten Vorrang. Gleichzeitig gilt es jedoch die gravierenden sozialen und wirtschaftlichen Folgen dieser Krise frühzeitig abzufedern.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage, die immer bedrohlichere Ausmaße nimmt, fordert die CGFP verstärkte Maßnahmen zum Schutz aller Mitarbeiter, die aufgrund ihres Berufs, nicht von zu Hause aus arbeiten können. Vor allem Berufstätige, die in permanentem Kontakt mit Patienten, Hilfsbedürftigen und Kunden stehen, benötigen adäquate Schutzbekleidung, -Brillen sowie Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel.

Viele Einheiten kämpfen derzeit mit einer mangelnden Ausrüstung. Diejenigen, die sich täglich in den Dienst der Bürger stellen, müssen angesichts des hohen Infektionsrisikos angemessen ausgestattet werden, ganz gleich ob es sich dabei um Beschäftigte der Privatwirtschaft oder des öffentlichen Dienstes handelt.

Viele Haushalte, bei denen beide Elternteile zur Krisenbekämpfung im beruflichen Dauereinsatz sind, macht die Aufsicht ihrer eigenen Kinder derzeit sehr zu schaffen. Um diesen Menschen die Arbeit zu erleichtern, fordert die CGFP eine zusätzliche Unterstützung bei der Kinderbetreuung.
Die Verlängerung des Urlaubs aus familiären Gründen („congé pour raisons familiales“) wird von der CGFP ausdrücklich begrüßt. Neuerdings können auch Eltern von behinderten Kindern, die älter als 13 Jahre sind und in einer Einrichtung betreut wurden, diesen Sonderurlaub in Anspruch nehmen.

Bei allen Verwaltungen, deren Dienste per „Home-Office“ bewältigt werden können, muss verstärkt auf Telearbeit zurückgegriffen werden. CGFP-Informationen zufolge weigern sich noch immer einzelne Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen, ihre Beschäftigten von zu Hause aus arbeiten zu lassen, obwohl dies durchaus zu bewerkstelligen wäre. An die Verantwortlichen geht nochmals der dringende Appell, ihren Mitarbeitern zu vertrauen, statt völlig unangebrachte bürokratische Schikanen einzuführen.

Trotz steigender Infektionszahlen und zunehmend drastischen Einschränkungen hat die Regierung beschlossen, die Berufskammerwahlen im öffentlichen Dienst nicht zu verlegen. Die CGFP stellt klar, dass sie keinen Einfluss auf diese Entscheidung hatte. Den CGFP-Kandidaten, die in den jeweiligen Kategorien auf der Liste 5 antreten, bleibt also nichts anderes übrig als sich mit der sonderbaren Situation abzufinden, zumal die Wahlergebnisse maßgebend für die kommenden fünf Jahre sein werden. Die wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Krise lassen sich bisher nur erahnen. Gerade deshalb braucht der öffentliche Dienst einen starken Sozialpartner wie die CGFP.

Inzwischen haben die Wahlberechtigten ihren Stimmzettel zugeschickt bekommen. An sie richtet sich der Aufruf, so schnell wie möglich von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, zumal nicht sicher ist, ob angesichts der Corona-Krise, die Postzustellung weiterhin im vollen Umfang gewährleistet bleibt.

Die Wahlanweisungen, die dem Stimmzettel beigefügt waren, sorgen zudem für teilweise Verwirrung. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass jeder Wähler nur so viele Kreuzchen machen kann, wie Kandidaten auf einer vollständigen Listen der jeweiligen Kategorie antreten.