Telearbeit: Viele offene Fragen
26.05.2020
Mitte Mai konfrontierte die CGFP Beamtenminister Marc Hansen mit einem ausführlichen Maßnahmenkatalog zur partiellen Rückkehr zum Arbeitsplatz im Zuge der Corona-Krise. Zu den Schwerpunkten, die angesprochen wurden, gehörte der künftige Umgang mit der Telearbeit. Im Rahmen einer Videoschalte, die anfangs dieser Woche mit der CGFP-Exekutive stattfand, erklärte Minister Hansen das Homeoffice zur obersten politischen Priorität.
Die CGFP widersetzt sich keineswegs dem unbestreitbaren Trend der Digitalisierung. Bevor jedoch eine flächendeckende Einführung dieser neuen Arbeitsweise im Staatsdienst in Erwägung gezogen wird, muss auf gesetzlicher Ebene ausgiebig nachgebessert werden. Dem zuständigen Ressortchef wurden diesbezüglich eine ganze Palette konstruktiver Lösungsvorschläge unterbreitet.
Gerade in Zeiten einer rasanten Digitalisierung muss der Staat seiner Vorbildfunktion gerecht werden. Dabei darf der Faktor Mensch zu keinem Zeitpunkt auf der Strecke bleiben. Der vom Ministerium des öffentlichen Dienstes ausgearbeitete Leitfaden stellt zwar einen netten Ideenansatz dar. Diese gut gemeinte Maßnahme reicht jedoch nicht aus, um die gesamte Tragweite der neuen Entwicklung auszuleuchten.
Auch wenn Marc Hansen, der zugleich beigeordneter Minister für Digitalisierung ist, mit einer systematischen Einführung des Homeoffice bei der Bevölkerung punkten möchte, darf diese Zielsetzung nicht dazu führen, dass der Staatsdienst als Versuchslabor für unausgereifte Konzepte herhalten muss.
Die Heimarbeit, die während des Notstands weitgehend angewandt wurde, darf bei der langsamen Rückkehr zu einer gewissen Normalität keineswegs eins zu eins übernommen werden. Neben allen Vorteilen, die das Arbeiten von zu Hause bieten mag, bleiben zahlreiche heikle Punkte zu klären.
Da wo es möglich ist, tritt die CGFP für eine alternierende Telearbeit ein, bei der abwechselnd zu Hause und auf der Dienststelle gearbeitet wird. Auf diese Weise soll die Gefahr einer sozialen Vereinsamung unterbunden werden. In Bezug auf eine verstärkte Nutzung des Homeoffice sind klare, verbindliche und einheitliche Regeln erforderlich, die die Beschäftigten vor möglichen Missbräuchen und vor freier Willkür schützen. Derzeit legt jede Verwaltung oder öffentliche Einrichtung ihre eigenen Homeoffice-Regeln fest. Diese Herangehensweise entspricht nicht den Ansprüchen eines modernen öffentlichen Dienstes, für den die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter maßgeblich sein sollte.
Unnötige, sinnlose Schikanen im Sinne eines übertriebenen Überwachungsmechanismus, die sämtliche Beschäftigten unter Generalverdacht stellen, müssen entschieden zurückgewiesen werden. Des Weiteren fordert die CGFP eine Festschreibung des Rechts auf Nichterreichbarkeit. Somit soll eine klare Trennung zwischen Beruf und Freizeit gewährleistet werden.
Psychische Erkrankungen durch kontraproduktive Arbeitsbelastung dürfen nicht als ein lästiges Tabuthema abgewickelt werden. Nach Überzeugung der CGFP darf das Homeoffice auch nicht dazu genutzt werden, das Arbeitspensum durch die Hintertür hochzuschrauben. Jede geleistete Arbeitsstunde muss ausnahmslos erfasst und vergütet werden. Für die CGFP versteht es sich von selbst, dass für die Telearbeiter keine zusätzlichen Anschaffungskosten zum Beispiel für arbeitsgerechte Einrichtungen entstehen dürfen. Jene Verwaltungen, die über unzureichende technische Mittel verfügen, müssen schnellstens nachgerüstet werden.
Auch auf juristischer Ebene bleibt noch vieles offen. Anhand welcher Kriterien kann z.B. ein Vorfall im Homeoffice als Arbeitsunfall geltend gemacht werden? Nachholbedarf gibt es zudem im Steuerbereich, damit Staatsbedienstete, die in der Großregion leben und sich für Telearbeit entscheiden, nicht benachteiligt werden. Im Rahmen einer globalen Steuerdebatte müssen EU-übergreifende Lösungen gefunden werden, da andernfalls eine massive Auslagerung von Dienstleistungen auf Kosten der hiesigen Beschäftigten droht.
Viel Ungewissheit gibt es nach wie vor in Sachen Datenschutz: Können öffentlich Bedienstete, unabhängig davon, ob sie hierzulande oder im nahen Ausland wohnen, bedenkenlos von zuhause aus vertrauliche Dokumente behandeln? Und wer trägt die Verantwortung im Falle eines Hacker-Angriffs?
Fragen über Fragen, die einer tiefgründigen Antwort seitens der Regierung bedürfen.
Diese umfangreiche Liste ist keineswegs vollständig. Sie umreißt lediglich die Herausforderungen, die mit einer flächendeckenden Einführung des Homeoffice einhergingen.
Die Verallgemeinerung der Telearbeit jetzt im Schnellverfahren durchpauken zu wollen, indem alle berechtigten Bedenken ausgeblendet werden, würde das ganze Vorhaben zu einem totgeborenen Kind machen. Die CGFP begrüßt es deshalb, dass der Beamtenminister einem weiteren Meinungsaustausch mit dem Dachverband aller öffentlich Bediensteten bereits zugestimmt hat.