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Systemrelevante Berufsgruppen müssen prioritär geschützt werden

26.04.2021

Systemrelevante Berufsgruppen müssen prioritär geschützt werden
Ende März forderte die CGFP, dass bestimmte Berufsgruppen aus dem öffentlichen Dienst, die einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind, prioritär geimpft werden. Auch wenn inzwischen auf Druck der CGFP hin und ihres zuständigen Fachverbandes ein Teil des Gefängnispersonals das schützende Vakzin erhielt, weigert sich die Regierung nach wie vor, systemrelevante Berufsgruppen (Lehrer, Polizeibeamte…) bei der Impfung zu priorisieren.
 
Seit vergangener Woche können sich die 30- bis 54-Jährigen auf eigene Verantwortung freiwillig für eine Impfung mit dem Vakzin von AstraZeneca eintragen. Im Anschluss daran meinte Premierminister Bettel, die Diskussion über die Priorisierung einzelner Berufsgruppen sei jetzt hinfällig.
 
Merkwürdige Sichtweise
 
Sowohl juristisch als auch ethisch ist dieser Kurswechsel bedenklich. Nicht nur die CGFP, sondern auch angesehene Virologen und mehrere Regierungsmitglieder halten diese Sichtweise für viel zu kurz gegriffen. Der CGFP wurde u.a. zugetragen, dass die für Bildung und Polizei zuständigen Minister für eine Impfpriorisierung eingetreten sind. Sie fanden jedoch im Ministerrat kein Gehör dafür. Offensichtlich gibt es diesbezüglich in der Dreierkoalition Meinungsverschiedenheiten.
 
Ergänzend zu den jüngsten Regierungsbeschlüssen muss die Impfung jener Berufsgruppen, die das öffentliche Leben aufrechterhalten, aus mehreren Gründen schneller vonstattengehen als bislang. Zum einen erfolgt bei der Impfung mit AstraZeneca die zweite Injektion erst zehn bis zwölf Wochen nach der ersten. Bis die Geimpften also im vollen Umfang geschützt sind, geht wertvolle Zeit verloren. Zum andern stellt sich die Frage, wie schnell die AstraZeneca-Impfung durchgeführt werden kann. Geschieht dies nicht unmittelbar nach der Registrierung, verzögert sich die Wartezeit nochmals um mehrere Wochen. Für zahlreiche Antragsteller würde dies bedeuten, dass sie erst nach dem Sommer geimpft werden.
 
Außerdem richtet sich die freiwillige Impfregistrierung ausschließlich an eine bestimmte Alterskategorie. Berufstätige, die jünger als 30 Jahre alt sind, haben dabei das Nachsehen.
 
Die Diskussion über die prioritär zu impfenden Personen für beendet zu erklären, ist ein Affront für all jene Staatsbediensteten, die unter zum Teil schwierigen Bedingungen jeden Tag ihre Gesundheit aufs Spiel setzen. Vor nicht allzu langer Zeit hatte der Staatsminister im Parlament den beispiellosen Einsatz der öffentlich Bediensteten bei der Krisenbekämpfung gelobt. Heute weigert sich seine Regierung, den in vorderster Front agierenden Staatsbediensteten einen schnelleren Zugang zum schützenden Wirkstoff zu gewähren.
 
Zahlreiche Widersprüche
 
Die veränderte Impfstrategie der Regierung ist außerdem nicht frei von Widersprüchen. Mit Verweis auf das Vorsorgeprinzip riet der „Conseil Supérieur des Maladies Infectieuses“ (CSMI) ausdrücklich davon ab, Personen unter 54 Jahren mit AstraZeneca zu impfen. Die Regierung setzt sich dennoch bedenkenlos darüber hinweg.
 
Auch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) erklärte, dass die seltenen festgestellten Thrombose-Fälle vor allem bei Frauen im Alter von unter 60 Jahren nach der Impfung auftreten können. Diese Erkenntnis hielt die Dreierkoalition jedoch nicht davon ab, den Menschen dieser Alterssparte das Vakzin ohne Vorbehalte anzubieten.  
 
Die registrierten Anwärter erhalten vor der Impfung nicht einmal eine ausführliche Beratung durch einen Arzt. Zunehmend entsteht der Eindruck, dass sich die Politik aus der Verantwortung stiehlt. Während manche Länder inzwischen darauf verzichten, jüngere Menschen mit AstraZeneca zu impfen, hat Luxemburgs Regierung gar einigen dieser Staaten angeboten, deren Restbestände aufzukaufen.
 
CGFP-Treffen mit Bettel, Lenert und Hansen
 
Fernab all dieser Überlegungen hat die CGFP bei ihren Mitgliedern festgestellt, dass im nahen Grenzgebiet wohnende pensionierte Staatsbedienstete, nicht von den luxemburgischen, sondern von den ausländischen Behörden eine Einladung zur Impfung erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Betroffenen Zeit ihres Lebens in die luxemburgische Sozialversicherung einzahlen.
 
In diesem Zusammenhang verweist die Regierung darauf, dass hier territoriale Bestimmungen angewandt werden, die auf einer EU-Entscheidung beruhen. Dieses Argument ist äußerst schwer nachvollziehbar. Es ist unbegreiflich, dass es Luxemburg angesichts seiner atypischen Situation im Dreiländereck nicht geschafft hat, Ausnahmeregeln zu den europäischen Bestimmungen auszuhandeln.
 
Um all ihren Forderungen und Überlegungen Nachdruck zu verleihen, hatte die CGFP bereits vor den Osterferien ein gemeinsames Treffen mit den zuständigen Regierungsmitgliedern schriftlich beantragt. Diese Unterredung wird am 3. Mai stattfinden. Neben den Mitgliedern der CGFP-Exekutive werden auch Premierminister Bettel, Gesundheitsministerin Lenert und Beamtenminister Hansen daran teilnehmen.