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CHFEP-Gutachten: Mangelnder Schutz für Polizisten in der Ausbildung

10.05.2021

CHFEP-Gutachten: Mangelnder Schutz für Polizisten in der Ausbildung
In ihrem jüngsten Gutachten zur neuen Fassung des Covid-Gesetzentwurfs begrüßt die Chambre des fonctionnaires et employés publics (Chfep) grundsätzlich die vorgesehenen Lockerungen. Die bislang geltenden Maßnahmen zur Krisenbekämpfung stellten in der Tat einen gravierenden Einschnitt in die Freiheiten und Grundrechte der Bürger dar. 

Zugleich warnt die Berufskammer der öffentlich Bediensteten jedoch vor einer Vielzahl von Ungereimtheiten und Problemen, die beim Inkrafttreten des vorgelegten Gesetzesprojektes eintreten könnten. 

Auf tiefes Unverständnis stößt jene Passage, die besagt, dass bestimme Schutzregeln zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr nicht für auszubildende Polizeibeamte und deren Vorgesetzte gelten sollen. Der Entwurf sieht vor, dass die schützenden Regelungen bei den sportlichen Aktivitäten, die im Rahmen der polizeilichen Grundausbildung stattfinden, völlig außer Acht gelassen werden sollen. Gleiches gilt auch für die von der Polizeischule angebotene Weiterbildung. 

Auszubildende Polizisten sind die Leidtragenden 
Die Chfep zeigt sich erstaunt über die widersprüchliche Haltung der Regierung. Einerseits weigert sich die Dreierkoalition immer noch, die Polizeibeamten, die das öffentliche Leben aufrechterhalten, prioritär impfen zu lassen, wenn diese es wünschen. Andererseits schreckt die Regierung nicht davor zurück, ausgerechnet im Polizeikorps von den allgemein angewandten Schutzmaßnahmen abzuweichen. Bei einer derartigen Inkohärenz besteht das Risiko, dass sämtliche Einstellungsbemühungen zur Bekämpfung der personellen Engpässe bei der Polizei mit einem Schlag zunichte gemacht werden. 

Für die Chfep ist es keineswegs hinnehmbar, dass die systemrelevanten Polizisten durch das Ausblenden jeglicher Schutzmaßnahmen während der Aus- und Fortbildung einem noch größeren Infektionsrisiko ausgesetzt sein werden als jetzt. Das bestehende Risiko steht in keinem Verhältnis zum gesteckten Ziel. 

Testverweigerung mit bitteren Folgen 

Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, dass die auszubildenden Polizeianwärter ein negatives Testergebnis nachweisen müssen, um an den Übungen der Polizeischule teilnehmen zu dürfen. Zudem soll der Test weniger als 72 Stunden vor Dienstantritt durchgeführt werden. 

In diesem Zusammenhang wirft die Berufskammer der öffentlich Bediensteten die pertinente Frage auf, welche Folgen eine Testverweigerung haben könnte. Da die angehenden Polizeibeamten an den Übungen der Polizeischule teilnehmen müssen, um ihre Ausbildung zu bestehen, bleibt ihnen letztendlich keine andere Wahl, als sich testen zu lassen. 

Dieser Zwang sei nicht mit der bisherigen Herangehensweise der Regierung vereinbar. Bislang werden sowohl die Tests als auch die Impfungen im Bildungsbereich und in anderen Bereichen auf freiwilliger Basis durchgeführt. Sollte in Bezug auf die angeführten Überlegungen kein politisches Umdenken einsetzen, kann die Berufskammer der öffentlich Bediensteten den vorgelegten Gesetzentwurf nicht billigen. 

Viele offene Fragen im Gastronomiegewerbe 

Mit Blick auf das Gastronomiegewerbe drückt die Chfep zudem ihre Besorgnis über die praktische Umsetzung der neuen Bestimmungen aus. Fraglich ist z.B., wer die Durchführung und die Auswertung der Tests überwachen wird. Zu klären bleibt auch, ob die Horeca-Angestellten überhaupt dazu ermächtigt sind, diese Mission auszuführen. Schließlich bedauert die Chfep, dass im entsprechenden Gesetzentwurf nicht ausdrücklich erwähnt wird, ob Vorkehrungen für den Fall getroffen wurden, wenn eine hohe Anzahl von Gästen nahezu zur gleichen Zeit einen Test in einem Restaurant durchführen möchten. 

Mitgeteilt von der Berufskammer der öffentlich Bediensteten