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Bilaterales Treffen zwischen CGFP und SYPROLUX: Dringende Nachbesserungen bei den Covid-19-Entwürfen erforderlich

17.06.2020

Bilaterales Treffen zwischen CGFP und SYPROLUX: Dringende Nachbesserungen bei den Covid-19-Entwürfen erforderlich

Auf Initiative des SYPROLUX kam es an diesem Mittwoch zu einem intensiven Meinungsaustausch zwischen der CGFP-Exekutive und Vertretern der Eisenbahngewerkschaft. Im Mittelpunkt des konstruktiven Treffens standen insbesondere die umstrittenen Covid-19-Gesetzentwürfe, die nach dem Ende des Ausnahmezustandes eine Ausbreitung der Pandemie vermeiden sollen.

Beide Seiten zeigten sich erfreut darüber, dass die von Gewerkschaftsseite aus geäußerten Bedenken über mögliche Einschränkungen der Grundrechte nicht auf taube Ohren gestoßen sind. Nach den kritischen Gutachten der Generalstaatsanwaltschaft, der Berufskammern, sowie der Datenschutz- und konsultativen Menschenrechtskommission hat inzwischen auch der Staatsrat mehrere Textpassagen der Covid-Gesetzentwürfe beanstandet.

Die Regierung müsse diesen begründeten Einwänden Folge leisten und noch vor der Abstimmung im Parlament rasch nachbessern, stellten CGFP und SYPROLUX bei ihrer gemeinsamen Analyse fest. Ziel müsse es sein, ausgewogene Gesetzestexte auszuarbeiten, die das nötige Gleichgewicht zwischen der Wahrung der persönlichen Freiheiten und der Eindämmung des Corona-Virus schaffen. Handlungsbedarf gebe es vor allem bei der geplanten Zwangseinweisung von Infizierten, die eine Gefahr für sich und andere darstellen.

Personen, die nach einem positiven Test nicht bereit sind, die Quarantänemaßnahmen zu befolgen, sollen künftig in eine „geeignete Einrichtung“ eingewiesen werden können. Zu klären bleibe, was genau unter dem Begriff „structure appropriée“ zu verstehen sei, betonten beide Gewerkschaften. Um Missbräuche zu vermeiden, müssten zudem auf prozeduraler Ebene zusätzliche Garantien eingebaut werden. Begrüßt wurde der Vorschlag des Staatsrats, dass nicht die Staatsanwaltschaft, sondern der Vorsitzende des Bezirksgerichts über die Zwangseinweisung befinden sollte. Die CGFP fordert jedoch, dass die Betroffenen die Entscheidung des Richters mithilfe des Einspruchsrechts anfechten können.

Kein Verständnis haben CGFP und SYPROLUX dafür, dass die entsprechenden Entwürfe auf Biegen und Brechen durchgezogen werden. In der jetzigen Fassung seien zahlreiche Textpassagen recht vage, was sich später bei der praktischen Umsetzung rächen könne. Dabei hätte die Regierung aufgrund der aktuell niedrigen Infektionszahlen ausreichend Zeit gehabt, ohne unnötigen Zeitdruck allen Bedenken Rechnung zu tragen.

Fakten, statt lauthalse Ankündigungen

Im Laufe des bilateralen Treffens berieten der Dachverband aller öffentlich Bediensteten und die Eisenbahngewerkschaft auch über die Telearbeit. Erstaunt zeigte sich die CGFP-Führung über die jüngste Aussage des Beamtenministers. Anlässlich des digitalen DP-Parteikongresses hat Marc Hansen lauthals verkündet, seine Partei werde sich für drei Tage Homeoffice pro Woche im öffentlichen Dienst einsetzen.

Diese kühne Behauptung sei keine Ankündigung der Regierung, sondern lediglich das Wunschdenken von einem der drei Koalitionspartner, betonte die CGFP-Exekutive. Es bleibe abzuwarten, ob weitere Schritte folgen werden. Man werde die künftige Entwicklung genau im Blick behalten.

Bevor große Erklärungen in der Öffentlichkeit gemacht würden, sei es mehr als angebracht, die CGFP an der Ausarbeitung teilhaben zu lassen, hieß es weiter. Anfang kommenden Monats wird diesbezüglich eine Unterredung mit dem zuständigen Ressortminister stattfinden.

Inzwischen sei Minister Hansen dazu aufgefordert worden, eine Bestandsaufnahme der gesammelten Homeoffice-Erfahrungen zu machen, unterstrichen die CGFP-Vertreter. Erst nachdem dieser Bericht vorliege, sei eine Grundsatzdebatte über eine verstärkte Nutzung der Heimarbeit sinnvoll. Einig waren sich CGFP und SYPROLUX darüber, dass bei einer möglichen flächendeckenden Einführung der Telearbeit gesetzliche Nachbesserungen unumgänglich seien.