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CGFP fordert Klarheit zum Pandemiegesetz: Nicht übers Ziel hinausschießen

07.05.2020

CGFP fordert Klarheit zum Pandemiegesetz: Nicht übers Ziel hinausschießen
Seit Mitte März gilt in Luxemburg der Ausnahmezustand, wodurch das öffentliche Leben bedingt durch die Corona-Krise größtenteils zum Erliegen kam. Wochenlang appellierte die Regierung gebetsmühlenartig an die Vernunft der Bürger, durch verantwortliches Handeln zur Eindämmung des Virus beizutragen.

Der ausgerufene Notstand ermächtigt die Regierung dazu, in sämtlichen Bereichen – ohne Zustimmung des Parlaments – Verordnungen zu erlassen, auch wenn damit geltende Gesetze für eine bestimmte Zeit außer Kraft gesetzt werden. Diese geballte Machtkompetenz dauert bis Mitte Juni an. Doch je näher der Ablauf dieser Frist rückt, desto unweigerlicher stellt sich die Frage, was nach dem „état de crise“ folgt?

Dem Vernehmen nach, arbeitet die Dreierkoalition derzeit in einem Dunkelkammer-Verfahren ein sogenanntes Pandemiegesetz aus, das künftig Grundrechte massiv einschränken könnte und sozusagen als Ersatz des Notstandes herhalten soll. Der Entwurf wird in Kürze im Parlament eingereicht, denn die Zeit drängt.

Die CGFP warnt die Regierung ausdrücklich davor, nicht übers Ziel zu schießen. Keineswegs dürfen Demokratie und soziale Aspekte zu kurz kommen. Ein Gesetzesvorhaben, das auf einer unberechtigten Misstrauenskultur beruhen würde, wäre kontraproduktiv und der Sache nicht dienlich. Statt Eingriffe, die völlig fehl am Platz sind, müssen vernünftige Lösungen her.

Ein Gesetz, das Grundrechte stark beschneidet, im Eiltempo, ohne Rücksprache mit den Sozialpartnern und somit ohne Rücksicht auf Verluste durchpeitschen zu wollen, würde sich früher oder später rächen. Auf dem Höhepunkt der sanitären Krise hatte die CGFP bedingt Verständnis dafür gezeigt, dass der Sozialdialog zeitweilig auf Eis gelegt wurde. Damals ging es vorwiegend darum, möglichst viele Menschenleben zu retten. Für die CGFP steht jedoch fest, dass das Aussetzen des Sozialdialogs kein Dauerzustand werden darf.
 
Mit den weitgehenden Lockerungen, die ab dem 11. Mai in Kraft treten, versucht die Regierung die schrittweise Rückkehr zur Normalität einzuleiten. Nach Auffassung der CGFP ist es ebenso offenkundig, dass auch der Sozialdialog seinen gewohnten Stellenwert wiedererlangen muss. Sollte die Regierung auf eine bedenkliche Art und Weise klammheimlich versuchen, mithilfe des Pandemiegesetzes elementare Gewerkschaftsrechte und -freiheiten langfristig zu beschneiden und den Sozialdialog ins Abseits zu drängen, wird sich die CGFP vehement dagegen zur Wehr setzen.
 
Die Regierung wird dazu aufgefordert, die einzige national repräsentative Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes bei der Ausarbeitung des Pandemiegesetzes sofort miteinzubeziehen. Bei der Wahrung des Sozialdialogs handelt es sich nicht um eine parteipolitische Angelegenheit, sondern um eine gesamtgesellschaftliche Frage.

Überhaupt gibt es in Bezug auf das bevorstehende Pandemiegesetz äußerst viel Klärungsbedarf. Wem steht die Entscheidungsgewalt zu? Wird die Umsetzung von einschneidenden Maßnahmen einzig und allein der Regierung überlassen? Sind Befristungen für die Regelungen vorgesehen? Und unter Erfüllung welcher Kriterien tritt das entsprechende Gesetz in Kraft? Diese und andere berechtigte Fragen dürfen nicht im Hauruck-Verfahren abgewürgt werden, sondern bedürfen einer ernsthaften Debatte.
 
Die jüngsten Erfahrungen lassen in puncto Sozialdialog nicht viel Gutes erahnen. Statt alle relevanten Akteure bei der Exit-Strategie in den Taskforces an Bord zu nehmen, hat die Regierung beschlossen, die Gewerkschaften sträflich zu ignorieren. Das Dreiergespann bevorzugt es offensichtlich, sich von privaten Beraterfirmen leiten zu lassen.
 
Diese Consulting-Unternehmen mögen zwar nette Theorien zur Exit-Strategie entwickeln. Die zahlreichen Rückmeldungen vieler Staatsbediensteten, lassen jedoch darauf schließen, dass diese gut gemeinten Ideen oft bei der praktischen Umsetzung kläglich scheitern. Um derartig unnötige Selbstläufer zu vermeiden, wäre es sinnvoll, die Arbeitnehmervertreter vorab einzubinden.
 
Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Regierung die Gewerkschaften mitunter über ihre Beschlüsse informiert. Ein Mitspracherecht steht ihnen nicht zu. Diese Herangehensweise ist eine schlechte Voraussetzung für das Gelingen einer Tripartite. Diese wird angesichts der gravierenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise vermutlich nicht lange auf sich warten lassen.