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CGFP fordert krisenbedingte Anpassungen bei der Telearbeit

15.07.2020

CGFP fordert krisenbedingte Anpassungen bei der Telearbeit
Am vergangenen 1. Juli beschloss der Ministerrat, nach einer positiven Stellungnahme der Gesundheitsdirektion, dass alle Staatsbediensteten an ihren Arbeitsplatz zurückkehren sollten, sodass die Ministerien und öffentliche Verwaltungen zu einer normaleren Arbeitsweise zurückkehren könnten. In einem Rundschreiben wurden die Abteilungsleiter dazu aufgefordert, die Rückkehr zur Normalität ab dem 6. Juli umzusetzen.
 
Diese Rückkehr sollte nach dem Rotationsprinzip erfolgen: An einigen Tagen sollte ein Teil der Mitarbeiter an den Arbeitsplatz zurückkehren, während der Rest der Belegschaft weiterhin Telearbeit leistet. Ferner könnten die Ankunfts- und Abfahrtszeiten gestaffelt werden, um einen zu großen Zustrom von Personen im Eingang der Gebäude zu vermeiden.
 
Während des Lockdown wurde deutlich, dass das Homeoffice in vielen Ministerien und Verwaltungen umsetzbar ist. Die Regierung hat daher beschlossen, dass Telearbeit künftig bis zu 3 Tage pro Woche genehmigt werden kann. Sie verweist dabei auf Artikel 19bis des öffentlichen Statuts, der besagt, dass ein Bediensteter vom Verwaltungschef dazu ermächtigt werden kann, einen Teil seiner Arbeit von zu Hause aus zu erledigen. Der Vorgesetzte legt zudem die Bedingungen der Heimarbeit fest.
 
Der CGFP wurde jedoch zugetragen, dass sich mehrere Abteilungsleiter weigern, vom Homeoffice Gebrauch zu machen. Mit Blick auf die jüngste beunruhigende Entwicklung der Neuinfektionen fordert die CGFP, dass die Vorgaben der Regierung im Zusammenhang mit der Telearbeit innerhalb der Verwaltungen weitestmöglich angewandt werden. In jenen Bereichen des öffentlichen Dienstes, die sich für Arbeit von zu Hause eignen, sollten mindestens drei Tage Homeoffice pro Woche zur Regel werden. Falls möglich, sollte diese Anzahl aufgrund der aktuellen Krisensituation sogar auf fünf Tage erhöht werden.
 
In Bezug auf die Telearbeit ist die CGFP der Ansicht, dass man zwischen Krisenzeiten und „normaleren“ Zeiten differenzieren muss. Angesichts der stetig wachsenden Infektionszahlen müssen die sanitären und gesundheitlichen Überlegungen absoluten Vorrang haben. Zur Rentrée im Herbst wird die CGFP mit Beamtenminister Marc Hansen über eine dauerhafte Regelung zur Telearbeit verhandeln. Der Dachverband aller öffentlich Bediensteten spricht sich für einen ausgewogenen Wechsel zwischen der Arbeit im Büro und dem Homeoffice aus.