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CGFP traf Minister Hansen: Gesetzlicher Rahmen für Telearbeit erforderlich

01.07.2020

CGFP traf Minister Hansen: Gesetzlicher Rahmen für Telearbeit erforderlich
Die Corona-Krise dürfte dem Homeoffice auch auf lange Sicht zu einem wahren Aufschwung verhelfen. Nach wie vor sind die Verwaltungen dazu angewiesen, soweit wie möglich von der Telearbeit Gebrauch zu machen. Nach ersten Lockerungsmaßnahmen will die Regierung jedoch auch künftig nicht vollends auf das Homeoffice im Staatsdienst verzichten.
 
Bereits vor der Pandemie wurde ein Pilotprojekt gestartet, für das es derzeit keine gesetzliche Grundlage gibt. Mitten in der Corona-Krise wurde die großherzogliche Verordnung zur Regelung der Heimarbeit im öffentlichen Dienst außer Kraft gesetzt. Ziel war es, in kürzester Zeit eine umfangreiche Umsetzung des „Télétravail“ zu ermöglichen, um somit die Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz zu senken.
 
Bei einer schrittweisen Rückkehr zur Normalität gilt es jetzt, auf gesetzgeberischer Ebene Leitplanken zu schaffen, die eine langfristige verallgemeinerte Einführung der Telearbeit möglich machen. In diesem Sinne will Beamtenminister Marc Hansen in den kommenden Monaten Gespräche mit der CGFP führen. Dabei soll in Ruhe und ohne vorgefasste Meinungen gemeinsam nach Lösungen gesucht werden.
 
Bei einem ersten Austausch an diesem Mittwoch hat die CGFP klargestellt, dass sie sich einer verstärkten Nutzung der neuen Arbeitsweise nicht widersetzt. Sinnvoll sei es jedoch, eine Rotation zwischen Homeoffice und dem klassischen Arbeitsplatz anzupeilen. Nach einer detaillierten Bestandsaufnahme der in Krisenzeiten gesammelten Erfahrungswerte müsse von Fall zu Fall geprüft werden, welche Gewichtung der Telearbeit beigemessen werde.
 
An den Minister ging der Aufruf, in den jeweiligen Personalabteilungen zu prüfen, wie groß die Akzeptanz für Telearbeit sei. Der CGFP sei zugetragen worden, dass zahlreiche Verwaltungschefs es vorziehen würden, ihre Mitarbeiter nach den ersten Corona-Lockerungen aus dem Homeoffice zurück ins Büro zu holen, hieß es weiter. Zu klären bleibe auch, von wem die Initiative ausgehe, auf Heimarbeit zurückzugreifen. Nach Ansicht der CGFP dürfe kein Vorgesetzter diese Maßnahme gegen den Willen mancher öffentlich Bediensteten durchsetzen. Um einer eventuellen Willkür sofort einen Riegel vorzuschieben, sollten im gesamten öffentlichen Dienst sämtliche Posten definiert werden, die sich für Telearbeit eignen.
 
Ausschlaggebend für erfolgreiches Homeoffice seien vertrauensbildende Maßnahmen, betonte die CGFP-Exekutive. Statt die Mitarbeiter mit maßlos übertriebenen Kontrollmechanismen zu schikanieren, sollen diesbezüglich einheitliche Regeln ausgearbeitet werden, die in sämtlichen Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen anwendbar seien. Die CGFP-Vertreter wiesen zudem auf zahlreiche wichtige Punkte hin, bei denen derzeit noch Unklarheit herrsche. Staatsbedienstete, die im Grenzgebiet leben, dürften beispielsweise keine steuerlichen Nachteile erfahren, da sonst Tür und Angel für eine Zweiklassen-Mentalität geöffnet würden.
 
Einig waren sich die CGFP und der Minister, dass man bei einer verstärkten Nutzung der Heimarbeit die sozialen Aspekte stets im Blick behalten sollte. Ferner soll bei einer flächendeckenden Einführung des Homeoffice noch mehr Gewicht auf die Ausbildung gesetzt werden. Die öffentlich Bediensteten künftig ausschließlich von zu Hause aus arbeiten zu lassen, sei keine Alternative. Durch Sensibilisierung müsse den Telearbeitern ins Bewusstsein gerufen werden, dass ihnen das Recht auf Nichterreichbarkeit zustehe, ohne dabei ein schlechtes Gewissen zu haben.
 
Letzter Schliff am Gesetzentwurf zur Arbeitszeitregelung
 
Bereits Anfang der Woche hatte die CGFP eine weitere Unterredung mit dem Minister des öffentlichen Dienstes bezüglich des im Januar 2020 unterzeichneten Abkommens zur Arbeitszeitregelung. Nach mehreren technischen Sitzungen zwischen den Rechtsabteilungen beider Seiten, wurden fast alle Punkte, bei denen es noch Verständigungsprobleme gab, erfolgreich abgeschlossen. Minister Hansen stellte in Aussicht, dass der entsprechende Gesetzentwurf noch vor den Sommerferien im Ministerrat vorgestellt und anschließend auf den Instanzenweg geschickt wird.