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CGFP und Minister Hansen beraten über Telearbeit: CGFP fordert klare, übergreifende Bestimmungen

27.07.2020

CGFP und Minister Hansen beraten über Telearbeit: CGFP fordert klare, übergreifende Bestimmungen
Nach den positiven Erfahrungen während des Lockdown soll die Telearbeit künftig im Staatsdienst gefördert werden. Damit dieses Vorhaben jedoch nicht zum Scheitern verurteilt ist, sind laut CGFP über alle Richtlinien hinaus gesetzliche Nachbesserungen erforderlich. In diesem Zusammenhang führte die CGFP an diesem Montag einen zweiten Meinungsaustausch mit Beamtenminister Marc Hansen. Bei dieser Unterredung ging es vorwiegend um einen vom zuständigen Ministerium ausgearbeiteten Leitfaden. Dabei wurde sich weitestgehend von einer in Frankreich geltenden Vorlage inspiriert.
 
Mit Zufriedenheit nahm die CGFP-Exekutive zur Kenntnis, dass die Telearbeit auch künftig auf rein fakultativer Basis stattfinden wird. Einig waren sich beide Seiten, dass die neue Arbeitsform niemandem aufgezwungen werden darf. Folglich muss das Homeoffice weiterhin auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem öffentlich Bediensteten und dem jeweiligen Verwaltungschef beruhen. Somit wird einem CGFP-Grundprinzip Rechnung getragen. Nach Ansicht der CGFP ist es ebenso wichtig, dass Telearbeitern in allen Hinsichten die gleichen Rechte zustehen wie all jenen Bediensteten, die vor Ort im Büro ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
 
Betreffend die Umsetzung der Telearbeit gelangte die CGFP zu der allgemeinen Feststellung, dass den Verwaltungschefs nach wie vor eine „größtmögliche Autonomie“ zusteht. Diese Herangehensweise wirft zahlreiche Fragen auf. Die CGFP verwies unter anderem darauf, dass mitten im Lockdown einige staatliche Mitarbeiter von ihren übereifrigen Vorgesetzten mit unverhältnismäßigen Kontrollmechanismen gegängelt wurden. In manchen anderen Verwaltungen wurde die Telearbeit hingegen kategorisch verweigert.
 
Um eine derartige Willkür zu verhindern, hat die CGFP erneut allgemeine Bestimmungen gefordert, die in allen Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen anwendbar sein sollen. Auf diese Weise soll bei der Gestaltung der Telearbeit eine übergreifende Kohärenz im gesamten öffentlichen Dienst gewährleistet bleiben. Gleichzeitig soll jedoch dem Leiter einer Abteilung die Möglichkeit geboten werden, anhand von stichhaltigen Argumenten von den allgemeinen Regeln abzuweichen, damit die spezifischen Bedürfnisse seiner Dienststelle abgedeckt werden.
 
Die Regelung, dass nach jetzigem Stand die staatlichen Telearbeiter nur zu Hause – und nirgendwo anders – ihren Beruf ausüben dürfen, leuchtet nicht wirklich ein. Nach Befinden der CGFP sollten zumindest Ausnahmen in Erwägung gezogen werden. Aufgrund einer im Vorfeld festgelegten Zielvorgabe ist es belanglos, an welchem Ort die Arbeit letzten Endes verrichtet wird.
 
Handlungsbedarf sieht die CGFP bei der Besteuerung von öffentlich Bediensteten, die im nahen Grenzgebiet wohnen. Für die CGFP ist es nicht hinnehmbar, dass Staatsbedienstete anderen Regeln unterliegen als die privaten Angestellten. An die Regierung ging der Aufruf, die bestehenden Unterschiede aus der Welt zu schaffen.
 
Reichlich viel Klärungsbedarf gibt es aus Sicht der CGFP auch beim Umgang mit sensiblen Daten außerhalb des Büros. In Bezug auf die Arbeitsunfälle dürfen Theorie und Praxis nicht auseinanderklaffen.Die CGFP will nichts überstürzen, sondern sich die nötige Zeit nehmen. Zur „Rentrée“ im September wird sich eine CGFP-Arbeitsgruppe mit diesen sowie weiteren berechtigten Fragen ausführlich befassen. Die entsprechenden Schlussfolgerungen werden dem Beamtenminister zum gegebenen Zeitpunkt vorgelegt.