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CGFP zur Polizeireformdebatte: Ein erbärmliches Trauerspiel

22.05.2020

CGFP zur Polizeireformdebatte: Ein erbärmliches Trauerspiel
Seit Jahren plagt ein chronischer Personalmangel die Polizei in Luxemburg. Bei ihrer Arbeit stoßen die Polizeibeamten dabei häufig an die Grenzen ihrer Kapazität. Um diesem langwierigen Problem zu begegnen, hatten sich die CGFP und deren involvierte Mitgliedsorganisationen im Jahr 2019 mit der Regierung auf einen mehrjährigen Einstellungsplan (2020-2023) geeinigt. Mit einer substanziellen Aufstockung des Personalbestandes sollte die Zahl der Überstunden gedrosselt werden.
 
Was sich jedoch die Politik diese Woche im Parlament geleistet hat, ist ein erbärmliches Trauerspiel. Während der Debatte zur Polizeireform zog die größte Oppositionspartei wie aus heiterem Himmel einen Gesetzesantrag aus dem Ärmel, der es künftig EU-Bürgern ermöglichen soll, in den Polizeidienst einzutreten. Der Minister für Innere Sicherheit und Verteidigung, François Bausch, zeigte sich anschließend sichtlich erfreut über diese steile Vorlage.
 
Mag das Anliegen dieser mit breiter Mehrheit gestimmten Motion diskutabel sein, so ist die Art und Weise, wie das Ganze ablief unter aller Kanone. Die mögliche Öffnung des Polizeidienstes für Ausländer ist keine lästige Lappalie, die man routinemäßig abhaken darf, zumal es hier immerhin um Souveränitäts- und Hoheitsrechte geht.
 
Die CGFP hat sich in dieser entscheidenden Frage nie einem Dialog verschlossen. Bereits 2009 widersetzte sie sich nicht einer teilweisen Öffnung des Staatsdienstes für EU-Bürger. Das entsprechende Gesetz besagt, dass hoheitsrechtliche Aufgaben Luxemburgern vorbehalten bleiben. Auch unsere Nachbarstaaten handhaben dies so. Mit seiner Herangehensweise ist Luxemburg also auf EU-Ebene kein Sonderling.
 
Falls die Politik von diesem Weg abrücken möchte, wäre es mehr als angebracht gewesen, mit den Sozialpartnern in Ruhe und ohne jegliche Polemik abzuwägen, wie sich der Personalmangel beheben lässt. Seit jeher hat die CGFP darauf hingewiesen, dass eine Öffnung des Polizeidienstes für EU-Bürger nur dann infrage käme, wenn zuvor alle anderen Optionen in Erwägung gezogen würden. Die Steuerverwaltung, die über das Arbeitsamt mehrfach Mitarbeiter rekrutiert hat, zeigt, dass es sehr wohl Alternativen gibt.
 
Erst vor einigen Monaten war Minister Bausch in einem Radiointerview zum Schluss gelangt, die Einstellung von EU-Ausländern in den Polizeidienst stelle in seinen Augen „keine Priorität“ dar. Warum also jetzt dieser plötzliche Sinneswandel, ohne vorher das Thema mit den Gewerkschaften sachlich anzugehen?
 
Infolge des Polizei-Abkommens, auf das sich die CGFP und die Regierung im vergangenen Jahr geeinigt haben, wurde eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, den mehrjährigen Rekrutierungsplan der Polizei aufzustellen. In diesem neuen Gremium, in dem auch Gewerkschafter vertreten sind, wurde die Öffnung des Polizeidienstes für EU-Bürger bislang kein einziges Mal thematisiert.
 
Die neuste Entwicklung erweckt den Eindruck, dass die aktuelle Krise auf eine hinterhältige Art und Weise dazu missbraucht wird, um Fakten zu schaffen. Unbequeme und heikle Entscheidungen werden auf Gedeih und Verderb im Eilverfahren durchgepeitscht.
 
Sieht so ein ernst gemeinter Sozialdialog aus? Nach Ansicht der CGFP grenzt diese Vorgehensweise schier an Respektlosigkeit. Dabei spielen sich Mehrheit und Opposition freudig den Ball zu. Sogar beim Thema Platzverweis scheint neuerdings ein Konsens zwischen beiden Lagern zu herrschen. Alles purer Zufall? Dieser parlamentarische Doppelpass sieht sehr nach einem abgekarteten Spiel aus.
 
Die Politik hat es gewagt, diese sensible Angelegenheit, ohne die einzig national repräsentative Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes anzugehen. Diese unverzeihliche Haltung wird Folgen haben, zumal die geplante Öffnung des Polizeidienstes für EU-Bürger einen gefährlichen Präzedenzfall darstellt. In zwei Wochen wird sich der CGFP-Exekutivrat diesem Thema widmen und über weitere Schritte befinden. Bereits im Vorfeld dieser Sitzung wird die CGFP ein Treffen mit dem zuständigen Ressortchef einfordern.