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CGFP zur Arbeitsplanung in Zeiten des Coronavirus: Gesunden Menschenverstand walten lassen

03.04.2020

CGFP zur Arbeitsplanung in Zeiten des Coronavirus: Gesunden Menschenverstand walten lassen
Die Corona-Krise hat Luxemburg fest im Griff. Seit Wochen beteiligen sich auchzahlreiche hoch motivierte Staatsbedienstete mit viel Engagement an der Krisenbewältigung. Für die CGFP genießt die Gesundheit der Beschäftigten weiterhin absolute Priorität. Nach wie vor geht es in erster Linie darum, alles in Bewegung zu setzen, um die staatlichen Dienstleistungen so gut wie möglich zu gewährleisten. Nebenkriegsschauplätze in der jetzigen Situation zu eröffnen, wäre völlig unangebracht.

Kurz vor Beginn der Osterferien stellt die Urlaubsplanung sowohl die Verwaltungen als auch deren Mitarbeiter vor zusätzliche Probleme. In dem Bestreben, einen ordnungsgemäßenAblauf der Verwaltungen sicherzustellen, hatten viele öffentlich Bedienstete bereits lange im Voraus ihren Urlaub beantragt. Zu diesem Zeitpunkt war die gegenwärtige Krise nicht einmal ansatzweise absehbar. Aufgrund der massiven Ausgangs- und Reisebeschränkungen müssen viele Antragssteller ihre geplanten Ferien jedoch stornieren.
 
Aus verständlichen Gründen hat ein Teil der Beschäftigten ihre Verwaltung deshalb darum gebeten, den Urlaubsantrag rückgängig zu machen. Diesem Wunsch wird jedoch längst nicht immer Rechnung getragen. Im öffentlichen Dienst gibt es diesbezüglich derzeit keine einheitliche Regelung. Es bleibt demnach den Verwaltungen überlassen, ob sie einer Stornierung des Urlaubsantrags zustimmen oder nicht.
 
Die CGFP tritt dafür ein, in der aktuellen Situation gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Selbst wenn die Texte vorsehen, dass eine Annullierung im Einverständnis mit dem Vorgesetzen erfolgen kann, sollte der Antragssteller selbst die Möglichkeit erhalten, entscheiden zu können, ob er trotz der schwierigen Umstände an seiner ursprünglichen Urlaubsplanung festhält, oder stattdessen lieber darauf verzichtet. In dem Fall würden die freien Tage nach der Krisenbewältigung genommen werden. 
 
Sollte sich herausstellen, dass infolge der stornierten Urlaubstage am Ende des Jahres Restbestände entstehen, die weit über das Übliche hinausgehen, sollte nach Ansicht der CGFP die Möglichkeit bestehen, das Zeitsparkonto („compte épargne-temps“) ausnahmsweise mit mehr als den maximal vorgesehenen sieben Tagen zu speisen. Eine ähnliche Handhabung gibt es zurzeit bei einem längeren Krankheitsurlaub („congé de maladie de longue durée“).