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CGFP warnt vor überhasteten Entscheidungen

09.04.2020

CGFP warnt vor überhasteten Entscheidungen
Seit fast vier Wochen befindet sich Luxemburg im Ausnahmezustand. Im Zuge der Pandemie ist das öffentliche Leben weitgehend zum Erliegen gekommen. Derzeit berät eine interministerielle Gruppe zusammen mit Experten darüber, wie das Land wieder schrittweise zur Normalität zurückkehren soll. Dem Vernehmen nach, will die Regierung Mitte April der Öffentlichkeit die Pläne zur Exit-Strategie vorlegen.
 
Neben den Beschäftigten in der Privatwirtschaft bereitet diese „Austiegsstrategie“ derzeit auch vielen Menschen in den staatlichen Verwaltungen, öffentlichen Einrichtungen sowie im gesamten Schulwesen großes Kopfzerbrechen, da viele Fragen bezüglich der Umsetzung offenstehen. In diesem Zusammenhang weist die CGFP darauf hin, dass bei allen Überlegungen, die in Bezug auf eine Lockerung der einzelnen Maßnahmen geführt werden, stets die Gesundheit der Bürger absolut im Vordergrund stehen muss.
 
Ganz gleich für welche Strategie sich die Regierung letztendlich entscheiden wird, pocht die CGFP darauf, dass im Vorfeld alle nur erdenklichen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der Allgemeinheit getroffen werden. Ziel muss es sein, einen sachlichen, aber durchdachten Übergang zu geordneten Verhältnissen zu gewährleisten. Überhastete und unausgereifte Entscheidungen zu treffen, könnte schnell verheerende Folgen haben.
 
Vor der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz müssen die öffentlich Bediensteten klare Anweisungen erhalten, wie sie sich künftig verhalten sollen, um die Ansteckung mit dem tückischen Virus zu vermeiden. Rückmeldungen zufolge, die die CGFP aus mehreren Verwaltungen erhalten hat, besteht diesbezüglich noch reichlich Klärungsbedarf.

Entscheidend für die CGFP ist, dass das „Social Distancing“-Konzept auch in den Schulen, Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen umgesetzt wird, wenn diese den Betrieb vollends wieder aufnehmen sollen. Auch bei Sitzungen sollte der Mindestabstand von zwei Metern zwingend eingehalten werden. In vielen Verwaltungen wird die Raumgröße diesen Vorgaben jedoch nicht gerecht. Hier gilt es treffende Lösungen zu finden. Eine stufenweise Aufhebung des Lockdowns setzt ebenfalls voraus, dass zum Schutz der Beschäftigten ausreichend Schutzmasken sowie Desinfektionsmittel täglich vorhanden sind.
 
Nach Ansicht der CGFP dürfen längst nicht alle staatlichen Mitarbeiter an ihre Arbeitsstelle zurückkehren. Personen, die z.B. aufgrund ihres Alters oder einschlägiger Vorerkrankungen zur Risikogruppe zählen, sollten bis auf Weiteres von Zuhause aus arbeiten können. Andernfalls muss für die Betroffenen eine Dienstbefreiung gewährleistet bleiben.
 
Viele Gesundheitsfachleute warnen zudem davor, dass eine verfrühte Schulöffnung unter Umständen einen Multiplikator für das Virus schafft. Ein Großteil der Kinder scheint zwar mit einer Corona-Infektion gut klarzukommen. Unklar bleibt jedoch, wie oft Kinder ihre Eltern, Großeltern oder aber auch das Lehrpersonal unbemerkt anstecken.
 
Nach Bekunden der Regierung sollen die Berufskammern bei der Krisenbewältigung mit einbezogen werden. Die CGFP begrüßt diesen Schritt und fordert, dass die Chambre des fonctionnaires et employés publics als institutionelle Vertretung des öffentlichen Dienstes an diesen Gesprächen vorab teilnimmt. Die CGFP kritisiert zudem, dass bei der Ausarbeitung der Exit-Strategie angeblich Vertreter von privaten Consultingfirmen herangezogen werden, ohne dabei die Ratschläge und Meinungen der Arbeitnehmervertreter im Vorfeld einzuholen.