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CGFP zu den neusten Erkenntnissen im Fall Schleck: Klärungsbedarf im Parlament

06.02.2020

CGFP zu den neusten Erkenntnissen im Fall Schleck: Klärungsbedarf im Parlament
Infolge der Informationsversammlung des „Syndicat professionnel de la Force Publique (SPFP) sieht sich die CGFP in der Pflicht, diesbezüglich Klartext zu sprechen.

Bei ihren mehr als zweistündigen Ausführungen haben die SPFP-Vertreter am vergangenen Dienstag unter anderem den Rücktritt von Verteidigungsminister François Bausch und vom delegierten Minister Henri Kox gefordert. In der Begründung hieß es, beide Regierungsmitglieder hätten sich im Fall Schleck vieles zu Schulden kommen lassen.

Obwohl die CGFP-Exekutive im Vorfeld der Informationsversammlung über diese Rücktrittsforderungen in Kenntnis gesetzt wurde, obliegt es ihr nicht, im Alleingang über derartige Rücktrittsforderungen zu befinden. Bevor sich der CGFP-Nationalvorstand unter Umständen damit befasst, müssen im Vorfeld mehrere relevante Fragen geklärt werden.

Fakt ist, dass sich Henri Kox am 3. Dezember 2019 im Parlament zu der Aussage hinreißen ließ, dem SPAL-Präsidenten Christian Schleck sei ein neuer Arbeitsplatz in einem „einvernehmlichen Abkommen“ zugewiesen worden. Bei seiner damaligen Darstellung berief sich der Minister auf ein angeblich von beiden Seiten unterzeichnetes Dokument.

Die CGFP hatte von Beginn an diese Behauptung vehement bestritten. An Minister Kox ging der Aufruf, das besagte Schriftstück über eine vermeintliche Übereinkunft für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Anlässlich der Vorständekonferenz am 9. Dezember 2019 wiederholte die CGFP diese Forderung. Statt jedoch reinen Tisch zu machen, weigerte sich Henri Kox, den mehrfachen CGFP-Aufforderungen Folge zu leisten.

Die Vermutung der CGFP, dass es ein derartiges Dokument überhaupt nicht gibt, hat sich inzwischen bestätigt. Als die CGFP im Begriff war, das Internationale UN-Arbeitsamt in Genf mit dem Dossier zu befassen, lenkten die zuständigen Ressortchefs ein. Im Rahmen einer Unterredung mit der CGFP-Exekutive gaben beide Politiker zu, dass sie kein derartiges Schriftstück besitzen. Nur wenig später reichten sie der CGFP die diesbezügliche schriftliche Bestätigung nach.

Aufgrund der jüngsten Entwicklung stellen sich in diesem Zusammenhang einige grundlegende Fragen: Zunächst gilt es zu klären, wie dem besagten Regierungsmitglied ein derartig grober Fehler in einer öffentlichen Sitzung vor den Abgeordneten unterlaufen konnte? Zudem muss erforscht werden, ob die Falschaussagen im Parlament absichtlich gemacht wurden, um bewusst Desinformation zulasten Dritter zu betreiben. Bislang ungeklärt bleibt auch die Frage, ob der delegierte Minister hinters Licht geführt wurde.

Die Tatsache, dass im Abgeordnetenhaus Unwahrheiten verbreitet wurden, kann jedenfalls nicht als Lappalie kleingeredet werden. Bevor man wieder zur normalen Tagesordnung übergeht, besteht nach Ansicht der CGFP noch sehr viel Klärungsbedarf. Die CGFP ist der festen Überzeugung, dass das Parlament dieser Angelegenheit auf den Grund gehen muss.