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CGFP setzt Schlichtungsverfahren vorläufig aus

16.03.2021

CGFP setzt Schlichtungsverfahren vorläufig aus
Nach etlichen gescheiterten Versuchen, den Sozialdialog wieder anzukurbeln, reichte die CGFP am vergangenen 19. Januar das Schlichtungsverfahren gegen die Regierung ein. Beim Streit um vermehrte Privatisierungstendenzen im Staatsdienst zeigte sich die Dreierkoalition unter dem Vorwand der Corona-Krise unnachgiebig. So war die strikte Ablehnung wesentlicher CGFP-Forderungen ausschlaggebend für die Einleitung des Verfahrens.
 
Einerseits verlangte die CGFP den Rückzug, beziehungsweise die Überarbeitung der beiden höchst umstrittenen Gesetzentwürfe 7662 und 7658 im Bildungswesen. Andererseits trat sie für substanzielle Nachbesserungen beim fragwürdigen Gesetzesprojekt 7708 im Sportbereich ein. Außerdem wurde die Regierung dazu aufgefordert, sich unmissverständlich gegen weitere Privatisierungsanstrengungen im Staatsdienst zu bekennen.
 
Zahlreiche CGFP-Forderungen umgesetzt
 
Inzwischen stellt die CGFP mit Zufriedenheit fest, dass ein Großteil ihrer Forderungen erfüllt wurden. Der erste Durchbruch erfolgte bereits zwei Wochen nach dem Einreichen der Schlichtungsprozedur.
 
Anfang Februar unterzeichneten die CGFP und Bildungsminister Claude Meisch ein umfassendes Abkommen. Beide Seiten einigten sich darauf, den Gesetzentwurf 7662 durch eine völlig neue Fassung zu ersetzen. Den Vertretern aus der Privatwirtschaft bleibt der direkte Zugang zu Schlüsselposten in den Lyzeen verwehrt.
 
Beim Entwurf 7658 betreffend die drei Bildungseinrichtungen CGIE, SCRIPT und IFEN kommt es zu Änderungen, die in der überarbeiteten Form den Kernforderungen der CGFP gerecht werden sollen. Auch hier erhalten die Anwärter aus dem Privatsektor keinen direkten Zugang zu Spitzenposten. In Zukunft werden sich alle Staatsbedienstete für eine leitende Funktion bewerben können, insofern sie dem Staatsdienst seit mindestens fünf Jahren angehören. Des Weiteren müssen sie im Besitz eines Masters sein, das dem gewünschten Profil entspricht.
 
Das erzielte Abkommen allein reicht nicht aus – jetzt muss auch etwas passieren! Am Bildungsministerium liegt es nun, die Neuauflage bzw. Überarbeitung beider Gesetzentwürfe in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen CGFP-Fachverbänden auszuarbeiten. Mit großer Wachsamkeit wird die CGFP darauf achten, dass die Umsetzung dem Geist des Abkommens entspricht.
 
Inzwischen fand auch ein Umdenken auf Regierungsebene statt. Nach anfänglichem Zögern kam die Dreierkoalition der CGFP-Aufforderung nach, sich entschieden gegen weitere Privatisierungsversuche im öffentlichen Dienst auszusprechen. „Die Kompetenzen des Staatsdienstes werden bewahrt“, heißt es im jüngsten Gehälterabkommen, das die CGFP und die Regierung am 4. März besiegelt haben. Zudem verpflichtet sich die Regierung, keine Gesetzentwürfe mehr auszuarbeiten, die eine Aufweichung der Einstellungskriterien nach sich zögen.
 
Angesichts dieser unbestreitbaren Erfolge, die die CGFP in den vergangenen Wochen verbuchen konnte, fasste das Exekutivbüro den Entschluss, das Schlichtungsverfahren vorübergehend auf Eis zu legen. Es kann jedoch jederzeit wieder in Gang gesetzt werden.
 
Meinungsverschiedenheiten mit Sportminister Kersch
 
Der Grund, warum die CGFP das Schlichtungsverfahren nicht zurückzieht, sind Meinungsverschiedenheiten mit Sportminister Dan Kersch bezüglich des Gesetzentwurfs 7708. Dabei schien ein Kompromiss schon in Reichweite zu sein. So bekräftigte Kersch z.B. mehrmals seine Bereitschaft, die Direktionsposten der Sportschule ENEPS auch künftig nur Sportlehrern mit einem Mindestdienstalter von fünf Jahren vorzubehalten.
 
Beim Posten des Sportkommissars weigert sich der zuständige Minister jedoch, auf die CGFP-Forderungen einzugehen. Die CGFP hat kein Verständnis dafür, dass laut dem Entwurf 7708 die Bewerber nicht mehr dem Staatsdienst angehören müssen. Zudem ist es nicht hinnehmbar, dass für den höchsten Posten des Sportministeriums keine berufliche Qualifikation mehr vorgesehen ist. Auch wenn der Sportkommissar über keine Entscheidungsgewalt verfügt, so berät er die Regierung in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Sport betreffen. Sein vielfältiger Aufgabenbereich setzt demnach solide spezifische Kenntnisse voraus.
 
Erst neulich erklärte sich Minister Kersch dazu bereit, auf den Posten des Sportkommissars zu verzichten, falls sich der Staatsrat in seinem Gutachten für dessen Abschaffung aussprechen sollte. Wenn dem tatsächlich so ist, stellt sich unweigerlich die Frage, warum der Sportminister seine diesbezüglichen Reformpläne überhaupt bekannt gab.
 
Es ist derzeit schwer abzusehen, ob die geforderten Anpassungen für den strittigen Gesetzentwurf 7708 in den kommenden Wochen erfolgen werden. Bei den Zugangsbestimmungen für leitende ENEPS-Funktionen kam der Minister der CGFP bereits sehr entgegen. Doch so lange diese mündlichen Zusagen nicht schriftlich erfolgen, ist die CGFP nicht gewillt, das Schlichtungsverfahren endgültig ad acta zu legen.

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