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CGFP fordert Nachbesserungen bei der Steuerreform

17.11.2025

CGFP fordert Nachbesserungen  bei der Steuerreform
Bei einem Treffen mit Finanzminister Gilles Roth am vergangenen Freitag hat die CGFP ihre Analyse zur geplanten Steuerreform vorgestellt. In einem konstruktiven Meinungsaustausch wurden sowohl die positiven Aspekte der Reform als auch die zentralen Kritikpunkte erörtert. Der Dachverband der Staatsbediensteten begrüßt die Dialogbereitschaft des zuständigen Ministers, macht jedoch deutlich, dass noch wesentliche Fragen offenbleiben.
 
Nach Ansicht der CGFP darf die Einführung der allgemeinen Individualbesteuerung keine zusätzlichen Belastungen für die Privathaushalte mit sich bringen. Besonders betroffen sind verheiratete Paare mit nur einem Einkommen oder solche, bei denen ein Partner über drei Viertel des gemeinsamen Einkommens erzielt. Sie dürfen mittel- und langfristig nicht zu den Verlierern der Reform zählen.
 
Die CGFP hält die geplante Übergangsregelung für die heutigen Steuerpflichtigen der Klasse 2, die nach den Regierungsplänen auf 20 Jahre begrenzt werden soll, für unzureichend. Sie fordert, dass die bisherigen Bedingungen für alle betroffenen Haushalte dauerhaft bestehen bleiben.
 
Klärungsbedarf in vielen Hinsichten
 
Darüber hinaus kritisiert die CGFP, dass Alleinerziehende trotz ihrer oft prekären finanziellen Lage nur begrenzte Entlastungen erhalten. Die CGFP fordert daher, dass die Steuergutschrift für Alleinerziehende („crédit d’impôt monoparental“) oder gleichwertige Maßnahmen unbedingt erhalten bleiben.
 
Des Weiteren wirft die CGFP die Frage auf, wie mit geschiedenen oder verwitweten Steuerzahlern verfahren wird. Bisher blieben sie in den drei Jahren nach einer Scheidung oder dem Tod des Ehepartners in der Steuerklasse 2. Mit der Einführung der allgemeinen Einzelbesteuerung entfällt diese Klasse jedoch. Es ist bislang unklar, ob für die Betroffenen eine andere Vergünstigung vorgesehen ist, etwa ein Einkommensfreibetrag oder eine Steuergutvorschrift.
 
Kritisch sieht die CGFP die zurzeit noch unklaren Regelungen zu Kindern und familiären Unterhaltskosten, insbesondere in Bezug auf Patchwork-Familien. Sie setzt sich für einfache, praxisnahe Lösungen ein und fordert die politisch Verantwortlichen auf, innovative Ansätze zu prüfen, um eine Benachteiligung von Familien mit Kindern zu vermeiden. Denkbar wäre beispielsweise die Einführung eines Steuerkredits oder eine Erhöhung des Kindergeldes.
 
Eine zentrale Forderung der CGFP bleibt die vollständige Anpassung der Steuertabelle an die Inflation. Die bisher erfolgten Korrekturen von 6,5 Indexstufen reichen nicht aus. Zur Beseitigung des sogenannten „Mittelstandsbuckels“ müssen alle bis zum Inkrafttreten der Reform ausstehenden Indextranchen berücksichtigt werden. Anschließend sollte die Steuertabelle regelmäßig durch einen automatischen Mechanismus angepasst werden, um eine dauerhafte Sicherung der Kaufkraft zu gewährleisten.
 
Die vorgeschlagene Reform sollte zudem zahlreiche längst veraltete Abzugsbeträge überarbeiten, die seit Jahrzehnten unverändert geblieben und inzwischen überholt oder kaum noch relevant sind. Bei den Sonderausgaben z.B. liegt die Abzugsobergrenze für Schuldzinsen mit 672 € nur knapp über dem Pauschalminimum von 480 €, das nicht einmal mehr die Kosten der günstigsten Zusatzkrankenversicherung abdeckt.
 
Mehr Transparenz, weniger Bürokratie
 
Darüber hinaus betont die CGFP, dass die von der CSV-DP-Koalition angekündigten steuerlichen Entlastungen für Unternehmen nicht zulasten der Bürgerinnen und Bürger gehen dürfen. Fakt ist: Die Aufteilung der Steuerlast entwickelt sich seit Jahren zu Ungunsten der Privathaushalte – eine unverhältnismäßige Tendenz, die dringend gestoppt werden muss.
 
Ein weiterer zentraler Aspekt betrifft den bürokratischen Mehraufwand, der mit der Steuerreform einhergeht. Die individuelle Besteuerung erfordert eine detaillierte Analyse sämtlicher Vermögens- und Eigentumsverhältnisse. Darlehensverträge, Versicherungen sowie Mitgliedschaften in Sterbekassen oder Zusatzkrankenkassen müssen künftig präzise zugeordnet werden. Dieser bürokratische Mehraufwand, der sowohl die Bürger als auch die Steuerverwaltung belasten wird, könnte dem erklärten Regierungsziel der administrativen Vereinfachung widersprechen.
 
Positive Ansätze
 
Trotz all dieser berechtigten Bedenken erkennt die CGFP positive Aspekte der Reform. Künftig wird die Berechnung der Steuer auf Gehälter und Pensionen der tatsächlich geschuldeten Steuer entsprechen. Damit entfallen die bislang teils erheblichen Voraus- und Nachzahlungen, die so manchen Haushalt unangenehm überrascht haben.
 
Mit der Einführung der Individualbesteuerung wird zudem die Pflicht zu gemeinsamen Steuererklärungen für Ehepartner hinfällig. Dies vereinfacht insbesondere die Abwicklung im Falle von Scheidungen oder Todesfällen erheblich. Ein weiterer Pluspunkt: Der bisherige Steuerfreibetrag für Ehepartner und Partner mit beiden Einkommen wird in die einheitliche Steuerklasse R eingegliedert. Zum ersten Mal kommt diese Steuerermäßigung damit allen Steuerpflichtigen zugute – darunter auch Rentner, Geschiedene und Alleinstehende.
 
Angesichts der geschätzten Kosten der Steuerreform von rund 800 bis 900 Millionen Euro pro Jahr bleibt zu erwarten, dass alle Steuerzahler von diesem ehrgeizigen Vorhaben profitieren werden – sei es durch spürbare Entlastungen oder zumindest ohne finanzielle Einbußen im Vergleich zur bisherigen Situation.