Innenministerin Taina Bofferding endlich dialogbereit

Nachdem sie monatelang auf stur geschaltet hatte, hat sich Innenministerin Taina Bofferding jetzt zu einem Treffen mit einer Verhandlungsdelegation von CGFP und SNPPL bereit erklärt. Zweck der Unterredung ist es, über punktuelle Anpassungen beim „Corps grand-ducal d'incendie et de secours" (CGDIS) zu beraten, die im Zuge der EU-Arbeitszeitrichtlinie erforderlich sind.
Ziel ist es, Lösungen zu erarbeiten, die den Bestimmungen der EU-Richtlinie Rechnung tragen, ohne dass die Rettungskräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beeinträchtigt werden.
Im Vorfeld des bevorstehenden Treffens hatte sich die zuständige Ressortchefin jedoch aus unerklärlichen Gründen einem konstruktiven Dialog mit der einzigen national repräsentativen Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes verschlossen. Warum Taina Bofferding in dieser Angelegenheit so lange auf Tauchstation ging, bleibt für die CGFP ein Rätsel. Mit ihrer beschämenden Vorgehensweise hatte das für den CGDIS verantwortliche Regierungsmitglied zunehmend den Eindruck erweckt, sich nicht um die Arbeitszeitregelung bei den Rettungskräften zu scheren.
Die CGFP hat nie behauptet, die Innenministerin habe im Sommer - als Luxemburg infolge der Wetterextreme teilweise schwierige Momente durchlebte - kein Interesse bei den CGDIS-Einsatzeinheiten bekundet. Die berechtigte Kritik der CGFP bezog sich lediglich darauf, dass das Innenministerium mehrfache schriftliche Anfragen seitens der CGFP einfach ignorierte. Seit Anfang Mai bemühte sich die CGFP um ein Treffen mit Taina Bofferding, um das brisante Thema der Arbeitszeitregelung auf höchster Ebene anzugehen. In all dieser Zeit herrschte in der Rue Beaumont absolute Funkstille.
Diese ungewöhnliche und bedauerliche Haltung war umso erstaunlicher, da die besagte Politikerin vor ihrem Wechsel in die Regierung über einen gewerkschaftlichen „Background" verfügte. Erst nachdem Taina Bofferding zunehmend öffentlich unter Druck geraten war, beschloss sie kurzerhand, ihre Strategie zu ändern. Die von der CGFP in einer Pressemitteilung geäußerte Kritik hat demnach ihre Wirkung nicht verfehlt.
Die wochenlange Hinhaltetaktik war völlig überflüssig! Die notwendigen Anpassungen bei der Arbeitszeitgestaltung sind ohne nennenswerten Aufwand umzusetzen. Erst neulich verkündete der Minister des öffentlichen Dienstes, Marc Hansen, in einem Zeitungsinterview, dass man beim CGDIS „vieles auf dem Polizeiabkommen aufbauen" könne. Das erste Abkommen sei der Beleg dafür, dass man durchaus in der Lage sei, Lösungen zu erreichen. Inzwischen scheint auch die Ministerin zu dieser Einsicht gelangt zu sein.
Die Sichtweise, dass bei der Arbeitszeitregelung ausschließlich der Verwaltungsrat die Verantwortung trage, teilte die CGFP von Beginn an nicht. Als öffentliche Einrichtung verfügt das CGDIS zwar über eine gewisse finanzielle und eine administrative Autonomie. Nichtsdestotrotz ist der Verwaltungsrat nicht dazu befugt, eigenmächtig Entscheidungen zu treffen, die die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer tangieren. Das Aushandeln eines Abkommens, das - wenn auch äußerst begrenzt - Auswirkungen auf das öffentliche Statut hat, fällt somit sehr wohl in den Kompetenzbereich der Regierung.
Die Ankündigung, dass das von der CGFP beantragte Treffen ausschließlich im Beisein von Vertretern der CGDIS-Generaldirektion stattfinden sollte, stieß beim Dachverband der Staatsbediensteten auf großes Unverständnis. Nachdem der CGFP-Fachverband SNPPL bereits Gespräche mit dem CGDIS-Management geführt hat, sieht die Politik jetzt endlich ein, dass sie sich ihrer Verantwortung nicht entziehen kann.
Das CGDIS stellt keinen Einzelfall dar. Auch andere Staatsverwaltungen, in denen auf Schichten gearbeitet wird, bedürfen einer Lösung. Bereits vor den Sommerferien hat die CGFP diesbezüglich zwei große Erfolge verbucht. Infolge der vereinzelten Schwierigkeiten, die bei der Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) aufgetreten waren, kam es sowohl bei der Polizei als auch bei der Armee zu einem Durchbruch. Die CGFP und deren betroffene Fachverbände haben mit der Regierung entsprechende Abkommen erzielt.
Trotz dieser jüngsten Einigungen drückt der Schuh noch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes. So müssen unter anderem bei der Straßenbauverwaltung und beim Zoll schnellstens adäquate Lösungen gefunden werden.
Damit in Zukunft sämtliche Verwaltungen ihre Aufgaben ohne Einschränkungen erfüllen können, arbeitet die CGFP derzeit an einer für den gesamten öffentlichen Dienst allgemeingültigen Lösung. Auf Beschluss des CGFP-Nationalvorstandes wurde diesbezüglich eine Arbeitsgruppe gebildet. Im Zuge dieser Arbeiten geht es vorrangig darum, die Bestimmungen der EU-Direktive, die zum Schutz der Arbeitnehmer dienen, in nationales Recht umzusetzen.
Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe liegen noch nicht vor. Von Anfang an hat die CGFP jedoch klargestellt, dass mögliche weitreichende Änderungen am Beamtenstatut für sie überhaupt nicht in Frage kommen. Vielmehr gilt es, im Interesse der Beschäftigten die nötigen Vorkehrungen zur Vermeidung offensichtlicher Missbräuche zu treffen.