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Ausnahmeregelung zur Sozialversicherung und Besteuerung: Öffentlich Bedienstete dürfen nicht ausgebootet werden

26.08.2020

Ausnahmeregelung zur Sozialversicherung und Besteuerung: Öffentlich Bedienstete dürfen nicht ausgebootet werden
Im Zuge der Corona-Pandemie arbeiten viele Menschen nicht im Büro, sondern von zu Hause aus. Die Arbeit im Homeoffice, die auch in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes möglich ist, bleibt ein wirksames Mittel, die Ansteckungsgefahr zu senken und das tückische Virus einzudämmen. Aufgrund der aktuellen Lage und im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Krise genießt das Einhalten von spezifischen Kriterien zum Schutz der Gesundheit mehr denn je oberste Priorität.

In Bezug auf die Telearbeit hat die luxemburgische Regierung diese Woche mit den Nachbarländern vereinbart, die Ausnahmeregelung zur Besteuerung von Grenzgängern bis Ende dieses Jahres zu verlängern. Folglich müssen Pendler aus Belgien, Frankreich und Deutschland, die von zu Hause arbeiten, bis zum 31. Dezember 2020 keine Sozialversicherung in ihrem Heimatland bezahlen. Zudem wird ihr Lohn innerhalb dieser Zeitspanne weiterhin in Luxemburg besteuert.

Bereits während des Ausnahmezustandes (état de crise) hatte die CGFP die Regierung mehrfach aufgefordert, die nötigen Schritte einzuleiten, damit auch öffentlich Bedienstete, die im Grenzgebiet wohnen, in den Genuss der damaligen Sonderregelungen gelangen.

Die CGFP geht fest davon aus, dass das Ministerium des öffentlichen Dienstes alles unternommen hat und für die Belange seiner eigenen Mitarbeiter eingetreten ist. Für die CGFP wäre es jedenfalls nicht hinnehmbar, dass Staatsbedienstete ausgeschlossen würden. Sie fordert ganz im Gegenteil, dass die frisch ausgehandelten Bestimmungen auch für die betroffenen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und des kommunalen Sektors in vollem Umfang gelten müssen.

Der Umstand, dass diesbezügliche Regelungen sich lange Zeit nicht auf den öffentlichen Dienst bezogen, ist auf historisch bedingte Gegebenheiten zurückzuführen, die inzwischen längst überholt sind. Seit geraumer Zeit müssen öffentlich Bedienstete nicht mehr in Luxemburg wohnhaft sein.