CGFP konfrontiert Beamtenminister mit Maßnahmenkatalog: Akuter Handlungsbedarf
15.05.2020
Auch wenn die CGFP bislang nicht in die Exit-Strategie der Regierung eingebunden wurde, ist sie dennoch in den vergangenen Wochen gleich an mehreren Fronten vorstellig geworden. Dabei stechen insbesondere zwei Hauptanliegen hervor: Zum einen die Lockerungsmaßnahmen im öffentlichen Dienst, zum anderen der Abschluss von zwei sektoriellen Abkommen zur Arbeitszeitregelung.
In Bezug auf die teilweise Rückkehr zum Arbeitsplatz in den Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen hat die CGFP Beamtenminister Marc Hansen diese Woche einen umfassenden Katalog zukommen lassen. In diesem Dokument werden viele Anregungen und Empfehlungen ausgesprochen.
Zudem wird auf einige No Gos hingewiesen, die an mehreren Dienststellen bei der Umsetzung der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen festgestellt wurden. Das besagte Schriftpapier wurde unter Einbindung der CGFP-Mitgliedssorganisationen ausgearbeitet.
Zugleich konfrontiert die CGFP Minister Hansen mit einer Reihe von Fragen, die eine Antwort schuldig bleiben. Die CGFP spricht sich gegen eine sofortige unverzügliche Rückkehr der öffentlich Bediensteten an ihren Arbeitsplatz aus. Homeoffice sollte in Abwechslung mit der Arbeit an der Dienststelle erfolgen. Ziel dieser graduellen Lockerungsmaßnahmen muss es nach wie vor sein, die Verbreitung des gefährlichen Virus weitgehend einzudämmen.
Die Pandemie wird auch unvermeidliche Auswirkungen auf die Urlaubstage haben, da zahlreiche Mitarbeiter aufgrund der aktuellen Krise ihr Recht darauf nicht wahrnehmen konnten. An den Beamtenminister geht deshalb der Aufruf, diesbezüglich Sonderregelungen zu beschließen.
Nach Ansicht der CGFP sollten die Urlaubstage aus den Jahren 2020 und 2021 zusammengelegt werden. Die Urlaubstage, die jedem Staatsbediensteten dieses Jahr zustehen, sollen demnach auf zwei Jahre verteilt werden. Somit sollen personelle Engpässe, die Ende dieses Jahres im Staatsdienst auftreten könnten, vermieden werden.
Unverzüglicher Abschluss sektorieller Abkommen
Die gegenwärtige Lage hat gezeigt, wie unerlässlich viele Verwaltungen des öffentlichen Dienstes angesichts ihres systemrelevanten Aufgabenfeldes sind. Neben vielen anderen Abteilungen waren auch der Corps grand-ducal d’incendie et de secours (CGDIS) und die Zollverwaltung in den vergangenen Wochen stark gefordert. Für die CGFP ist es unbegreiflich, dass die sektoriellen Abkommen zur Arbeitszeitregelung in beiden Bereichen noch immer nicht unter Dach und Fach sind.
Seit mehr als einem Jahr laufen die Bemühungen, eine diesbezügliche Einigung bei den Rettungskräften und der Zollverwaltung zu erzielen. Die nie da gewesene Krisensituation hat gezeigt, wie wichtig es ist, eine Grundlage zu schaffen, die den Beschäftigten eine Rechtsmäßigkeit gewährleistet.
Die CGFP kann absolut nicht nachvollziehen, warum der Abschluss dieser sektoriellen Abmachungen so viel Zeit in Anspruch nimmt, zumal die ausgehandelten Abkommen bei der Polizei und bei der Armee eine wertvolle Grundlage bieten. Die CGFP will nicht mehr länger zusehen, wie unnötig Zeit vergeudet wird: Beide Abkommen müssen spätestens bis Ende Mai unterschrieben werden!