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Romain Wolff als Chfep-Präsident bestätigt

25.06.2020

Romain Wolff als Chfep-Präsident bestätigt
Die aus den Sozialwahlen vom vergangenen März hervorgegangene Berufskammer aller öffentlich Bediensteten (von Staat, Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen) hat an diesem Donnerstag ihre konstituierende Sitzung abgehalten.

In seiner Begrüßungsansprache wies Beamtenminister Marc Hansen auf die schwierigen Bedingungen hin, unter denen die Berufskammerwahlen während der Corona-Krise stattfanden. Trotz dieser außergewöhnlichen Situation habe die Regierung es für wichtig empfunden, an diesem demokratischen Prozess festzuhalten. Ein großer Dank ging an all diejenigen, die mit einem Kraftakt dazu beigetragen haben, dass diese Wahlen wie geplant abgehalten werden konnten. Zudem bedankte sich der Minister bei den Kandidaten, die sich dazu bereit erklärt hatten, mit viel Engagement für andere einzutreten.
 
Nach den einführenden Worten des Ministers Marc Hansen wurde aufgrund von Artikel 23 des Gesetzes über die Berufskammern die Zusammensetzung des neuen Kammerbüros der Chfep bestimmt. Einstimmig wurde Romain Wolff für eine zweite Amtszeit als Präsident wiedergewählt. Auch Gilbert Goergen, der im Oktober 2018 den aus beruflichen Gründen zurückgetretenen Claude Heiser abgelöst hatte, wurde als Vizepräsident bestätigt. Zudem wurden Mona Guirsch und Marco Thomé für fünf weitere Jahre zu Assessoren berufen.
Nach den getrennten Wahlgängen vermittelte der Minister den Anwesenden auch einige politische Botschaften. Angesichts der rasanten Digitalisierung sei es an der Zeit, eine modernere, innovative Wahlprozedur in Erwägung zu ziehen. Ferner rief der Minister die Chfep dazu auf, ihm Vorschläge über die künftige Zusammensetzung der Berufskammer zu unterbreiten. Im Zuge der neu entstandenen Laufbahnen sei diese Reform längst überfällig. 
 
Stellvertretend für das neugewählte Kammerbüro dankte Präsident Romain Wolff der Plenarversammlung nach der Wahl für das erneute Vertrauen. Aufgrund der Covid-19-Verhaltensregeln finde die konstituierende Sitzung dieses Mal ausnahmsweise nicht in den Räumlichkeiten der Chfep statt. Bei der Suche nach einem geeigneten Ersatzort wurde die Handelskammer vorgeschlagen. Dabei handele es sich um eine Premiere, die sich jedoch so schnell nicht mehr wiederholen werde, so Wolff.
 
Im Interesse aller öffentlich Bediensteten und deren Angehörigen gelte es, die fruchtbare Zusammenarbeit der vergangenen Jahre fortzusetzen, fuhr der Redner fort. Mit ihren fundierten Gutachten zu zahlreichen Gesetzentwürfen und
-vorschlägen sei es der Berufskammer gelungen, zunehmend an Einfluss zu gewinnen. Allein in den letzten beiden Jahren seien rund 250 Gutachten ausgearbeitet worden, was eine rekordverdächtige Zahl darstelle.
 
Mit Bedauern stellte Romain Wolff jedoch fest, dass die Regierung es bei wichtigen Angelegenheiten manchmal nicht für nötig halte, die Berufskammern zu konsultieren. Falls erforderlich schrecke die Chambre des fonctionnaires et employés publics nicht davor zurück, aus eigener Initiative tätig zu werden und – wie neulich bei den beiden umstrittenen Covid-19-Gesetzentwürfen – öffentlich Stellung zu beziehen.
 
Anschließend pflichtete der Redner dem Minister bei, dass im Laufe dieser Amtsperiode eine Reform zur Aufteilung der Chfep-Mandate in Angriff genommen werde. Nach Abschluss der Arbeiten werde die Berufskammer aller öffentlich Bediensteten diesbezüglich eine Reihe von Vorschlägen unterbreiten.
 
Die 1964 geschaffene Chfep vertritt die Interessen von mehr als 53.000 öffentlich Bediensteten. Der Aufgabenbereich der zuständigen Berufskammer ist breitgefächert. Zum einen verfasst sie Gutachten zu den Gesetz- und Verordnungsentwürfen, die vorwiegend die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes betreffen. Zum anderen schützt und verteidigt sie die materiellen und moralischen Interessen der öffentlich Bediensteten. Ferner wacht sie darüber, dass die für ihren Zuständigkeitsbereich geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.
 
Eine weitere Mission der Chfep besteht darin, der Regierung Vorschläge zu unterbreiten, die anschließend geprüft und an die Abgeordnetenkammer weitergeleitet werden müssen (wenn es sich um Gesetzesinitiativen handelt). Darüber hinaus steht es der Chfep zu, Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung bzw. sonstige Initiativen im Interesse von Staats- und Kommunalbediensteten zu ergreifen oder zu unterstützen.