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CGFP: Klares Bekenntnis der Abgeordneten zum Staatsdienst

22.03.2023

CGFP: Klares Bekenntnis der Abgeordneten zum Staatsdienst
Einstimmig hat das Abgeordnetenhaus an diesem Mittwoch die Umsetzung der beiden ersten Punkte des für den Staatsdienst geltenden Gehälterabkommens verabschiedet, das die CGFP im Dezember vergangenen Jahres mit der Regierung ausgehandelt hat. Die CGFP zeigt sich erfreut darüber, dass sowohl im Mehrheitslager als auch innerhalb der Opposition eine geschlossene Einigkeit über die erzielte Übereinkunft herrscht. Die CGFP wertet das deutliche Abstimmungsergebnis als ein klares parteiübergreifendes Bekenntnis zum öffentlichen Dienst.
 
Nach dem parlamentarischen Votum werden die ersten 100 Gehaltspunkte rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres um 5 % erhöht. Der Zuschlag, der bis zum Jahresende ausgezahlt wird, gilt für alle Mitarbeiter des Staatsdienstes und des kommunalen Sektors sowie für die Beschäftigten der öffentlichen Einrichtungen. Den Freiwilligen der Armee, deren Vergütung nicht an die Gehaltspunkte gekoppelt ist, wird unterdessen eine monatliche Zulage gewährt.
 
Punktwerterhöhung mit sozialer Komponente
 
Mit der 5%-Anhebung, die voraussichtlich erstmals Ende April mit der Mai-Gehaltsabrechnung erfolgen wird, wächst die globale Lohnmasse innerhalb eines Jahres um 1,5 %. Diese zeitweilige Punktwerterhöhung ist von wesentlicher sozialer Bedeutung. Insbesondere Staatsbedienstete mit geringeren Einkommen, die derzeit am meisten unter der hohen Inflation leiden, ziehen Nutzen daraus.
 
Zuvor hatte der Staatsrat in seinem Gutachten zur temporären Punktwerterhöhung vor einer Rechtsunsicherheit gewarnt und darauf hingewiesen, der Text könne zweideutig ausgelegt werden. Diese Bedenken konnten jedoch schnell beseitigt werden.
 
Die Abgeordneten erteilten zudem der ab 2024 in Kraft tretenden linearen Punktwerterhöhung von 1,95 % grünes Licht. Von Beginn an hatte die CGFP eindrucksvoll klargestellt, dass sie einem Abkommen mit der Regierung nur zustimmen könne, wenn dieser Kernforderung Rechnung getragen werde. Nachdem die Staatsbediensteten zuvor aus Solidarität zwei Nullrunden in Krisenzeiten in Kauf genommen hatten, war die CGFP-Exekutive vom Nationalvorstand damit beauftragt worden, eine lineare Punktwerterhöhung durchzusetzen, um somit den Kaufkrafterhalt der öffentlich Bediensteten zu gewährleisten.
 
Vereinbarte Arbeitsgruppen dürfen nicht in Verzug geraten
 
Eine weitere Errungenschaft des jüngsten Besoldungsabkommens betrifft die Abschaffung des sinnlosen Bewertungssystems im öffentlichen Dienst. Die CGFP wird in den kommenden Monaten darüber wachen, dass das Gehälterabkommen mit einer Laufzeit von zwei Jahren integral verwirklicht wird. Dabei wird die Gewerkschaft der öffentlich Bediensteten sicherstellen, dass die entsprechenden Gesetzentwürfe den mit der Regierung getroffenen Abmachungen gänzlich gerecht werden.
 
Abschließend fordert die CGFP, dass die im Besoldungsabkommen vereinbarten gemeinsamen Arbeitsgruppen nicht ins Schleppen geraten dürfen. Zu den Schwerpunkten gehören dabei u.a. eine Reform des Disziplinarrechts sowie ein verstärkter Kündigungsschutz für Staatsbedienstete, die krankheitsbedingt für eine längere Zeit arbeitsunfähig sind. Des Weiteren haben die CGFP und die Regierung vereinbart, den zuletzt immer häufigeren Angriffen auf die Gewerkschaftsfreiheit resolut entgegenzuwirken.