CGFP-Schlichtungsverfahren bleibt vorerst ausgesetzt
03.03.2026

Die CGFP-Führung traf an diesem Montag Premierminister Luc Frieden und den Minister des öffentlichen Dienstes, Serge Wilmes, um darüber zu beraten, wie mit der Schaffung möglicher neuer öffentlichen Einrichtungen umgegangen werden soll. Ziel war es, klare Kriterien zu definieren, die künftige Entscheidungen in diesem Bereich strukturieren und nachvollziehbar machen.
Nachdem die CGFP das von ihr eingeleitete Schlichtungsverfahren gegen die Regierung am 6. Februar provisorisch ausgesetzt hatte, konnte jetzt ein weiterer Schritt in Richtung Verständigung erzielt werden.
Auslöser des Schlichtungsverfahrens war die vorgesehene Schaffung von zwei öffentlichen Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Die CGFP bekräftigte in diesem Zusammenhang erneut, dass die geplante Agence luxembourgeoise des médicaments et produits de santé (ALMPS) nicht nach privatrechtlichen Kriterien ausgerichtet werden darf. Nach Auffassung der CGFP muss diese künftige Einrichtung vielmehr im öffentlich-rechtlichen Rahmen verankert sein – eine Forderung, die auf dem Gehälterabkommen aus dem Jahr 2002 beruht. Diese Übereinkunft legt eindeutig fest, dass den Mitarbeitern der „établissements publics“ das öffentlich-rechtliche Statut zusteht.
Frühzeitige Abstimmung erforderlich
Die CGFP drängt darauf, dass die Regierung künftig die CGFP als einzige national repräsentative Gewerkschaft im Staatsdienst rechtzeitig und umfassend über jede geplante neue öffentliche Einrichtung informiert. Ziel ist es, systematisch zu prüfen, ob die neuen Aufgaben tatsächlich einem „établissement public“ zugewiesen werden müssen oder effizient von bestehenden Verwaltungen übernommen werden können.
Diese Vorgehensweise soll eine schleichende Aushöhlung des öffentlich-rechtlichen Statuts verhindern und Missstände vermeiden – insbesondere in sensiblen Bereichen wie der öffentlichen Gesundheit. Die Regierung hat bei dem Treffen signalisiert, dass sie grundsätzlich bereit ist, diesen Ansatz zu berücksichtigen, wobei die konkrete Umsetzung noch offenbleibt.
In den vergangenen Jahren wurden öffentliche Einrichtungen auffallend häufig geschaffen – oft ohne dass zuvor mit der CGFP alternative Lösungen geprüft wurden. Bei dem Treffen herrschte Einigkeit darüber, dass die Gründung neuer „établissements publics“ nicht zur bequemen Standardlösung werden darf, um somit die geltenden Regeln des Staates zu umgehen.
Zusätzliche Mittel für die Verwaltungen
Anstatt kontinuierlich nach privatrechtlichen Kriterien ausgerichtete Strukturen zu schaffen, müssen die Verwaltungen mit den erforderlichen personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden, damit sie den neuen Anforderungen gerecht werden können. Die CGFP warnt ausdrücklich vor einer Entwicklung, bei der immer mehr Einrichtungen außerhalb der klassischen Staatsverwaltungen etabliert werden. Wird das öffentlich-rechtliche Statut zunehmend verdrängt, verliert der Staat schrittweise die Kontrolle über zentrale Kernaufgaben.
Für die CGFP gilt ein klarer Grundsatz: Erst wenn nachweislich keine verwaltungstechnische Lösung möglich ist, darf die Schaffung einer öffentlichen Einrichtung überhaupt in Betracht gezogen werden. Selbst in diesen Ausnahmefällen ist zwingend das öffentlich-rechtliche Statut anzuwenden. Alles andere wäre ein weiterer Schritt hin zu einer strukturellen Schwächung des öffentlichen Dienstes.
Umdenken bei der Regierung
Bei ihrem jüngsten Austausch mit der CGFP nahm die Regierung eine konstruktive Haltung ein. Sie ließ erkennen, dass sie den umstrittenen Gesetzentwurf zur ALMPS weiterhin zurückstellt und die Kernforderungen der CGFP in hohem Maße berücksichtigen möchte, ohne sich bereits auf konkrete Maßnahmen festzulegen. Die CGFP wertet diese mündliche Äußerung als Hinweis darauf, dass die politisch Verantwortlichen grundsätzlich bereit sind, den Sozialdialog konstruktiv fortzuführen.
Die Unterredung stellte einen ersten Schritt zu einem verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Einrichtungen dar. Angesichts dieser positiven Entwicklung wird die CGFP das Schlichtungsverfahren weiterhin vorerst aussetzen, um den Beratungen ausreichend Raum zu geben. Gleichzeitig behält sich der Dachverband der öffentlich Bediensteten das Recht vor, das Verfahren jederzeit wieder aufzunehmen, sollte die Regierung ihren Worten keine Taten folgen lassen.