Regierung zeigt Kompromissbereitschaft – CGFP setzt Schlichtungsverfahren vorerst auf Eis
05.02.2026

Die CGFP hat am vergangenen 27. Oktober ein Schlichtungsverfahren gegen die Regierung eingeleitet. Anlass war die geplante Schaffung der Centrale nationale d’achat et de logistique (CNAL) sowie der Agence luxembourgeoise des médicaments et produits de santé (ALMPS). Aus Sicht der CGFP steht dieses Vorgehen exemplarisch für eine schleichende Aushöhlung des öffentlichen Dienstes: Zentrale staatliche Aufgaben sollen in öffentliche Einrichtungen ausgelagert werden, die nach privatrechtlichen Kriterien ausgerichtet sind. Damit werden klare Vereinbarungen des Gehälterabkommens aus dem Jahr 2002 missachtet und die Prinzipien eines starken, transparenten öffentlichen Dienstes untergraben.
Inzwischen signalisiert die Regierung in dieser Frage Kompromiss- und Gesprächsbereitschaft. Sie hat der CGFP zugesichert, zeitnah Gespräche über den künftigen Umgang mit öffentlichen Einrichtungen aufzunehmen. Die CGFP nimmt diesen Kurswechsel der CSV-DP-Koalition mit Genugtuung zur Kenntnis. Vor diesem Hintergrund hat sie nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, das eingeleitete Schlichtungsverfahren erst einmal ruhen zu lassen, um den Verhandlungen genügend Raum zu geben.
Vorläufiger Stopp für umstrittenen Gesetzentwurf
Gleichzeitig hat die Regierung der CGFP zugesichert, den noch ausstehenden Gesetzentwurf zur Errichtung der Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte vorerst zurückzustellen. Für die CGFP war diese schriftliche Zusage ein entscheidender Grund, die für diesen Freitag geplante erste Sitzung der Schlichtungskommission zunächst auszusetzen.
Die CGFP hält an ihrer klaren Position fest: Staatliche Kernaufgaben, insbesondere im Gesundheitswesen, dürfen nicht in privatrechtliche Strukturen ausgelagert werden. Die Verantwortung für die öffentliche Gesundheit liegt beim Staat und darf nicht dem Profitstreben untergeordnet werden. Diese Haltung stützt sich auf ein Gutachten der Berufskammer aller öffentlich Bediensteten, das sich entschieden gegen die Privatisierung staatlicher Dienstleistungen ausspricht. Außerdem verweist die CGFP auf das Gehälterabkommen von 2002, das eindeutig festlegt, dass die Mitarbeiter von der „établissements publics“ das öffentlich-rechtliche Statut erhalten.
Die CGFP erinnert daran, dass ihr im Oktober keine andere Wahl blieb, als das Schlichtungsverfahren einzuleiten. Die Gesundheitsministerin hatte zuvor monatelang nicht auf Schreiben der CGFP reagiert und jegliche Bereitschaft zu einem konstruktiven Austausch vermissen lassen. Ein Schlichtungsverfahren dient nicht als Selbstzweck, sondern greift erst, wenn der Sozialdialog von der Politik ausgebremst wird.
Auf der Generalversammlung der CGFP im Herbst verurteilten die Delegierten den Alleingang der Regierung: Ein Vorpreschen der politisch Verantwortlichen ohne vorherige Konsultation mit der einzigen national repräsentativen Gewerkschaft im öffentlichen Dienst untergräbt den Sozialdialog. „Wer Mitbestimmung systematisch aushebelt, handelt verantwortungslos“, betonten die Delegierten.
Dialog auf Augenhöhe
Die CGFP wird die bevorstehenden Gespräche mit der Regierung verantwortungsvoll, konstruktiv und lösungsorientiert führen. Sie wird dabei jedoch ihre Rechte und die Interessen der Beschäftigten konsequent wahren. Es bleibt zu hoffen, dass die politischen Entscheidungsträger Lehren aus bisherigen Fehlern ziehen und den Sozialdialog ernsthaft neu starten. Sollte sich jedoch herausstellen, dass die Regierung keine wahre Einsicht zeigt, behält sich die CGFP vor, das Schlichtungsverfahren wieder aufzunehmen und weitere gewerkschaftliche Schritte zu prüfen.