Wohnungsbau: CGFP fordert substanzielle Erhöhung beim „Bëllegen Akt“
13.07.2026

Mit Blick auf die derzeitige Lage auf dem heimischen Wohnungsmarkt, fordert die CGFP eine wesentliche Anpassung beim „Bëllegen Akt“. Diese Steuergutschrift reduziert die Einregistrierungs- und Umschreibungsgebühren beim Kauf einer Immobilie (Hauptwohnsitz) erheblich.
Erinnern wir daran, dass das Tripartite-Abkommen einer CGFP-Forderung Rechnung trug zur Anwendung des superreduzierten Mehrwertsteuersatzes im Wohnungsbaubereich. Hier ging es darum, den höchstzulässigen Betrag, um hiervon zu profitieren, von 50.000 auf 100.000 Euro zu verdoppeln, unter Vorbehalt, dass die EU-Kommission dem auch zustimme.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Kommission offensichtlich ihre Zustimmung dazu verweigert, fordert die CGFP insbesondere für junge Menschen eine Ausgleichsmaßnahme von demselben Umfang im Wohnungsbaubereich. Die Erhöhung des „Bëllegen Akt“ bietet sich schlicht an, weil jeder beim Erwerb eines Hauptwohnsitzes in deren Genuss kommt.